Norm: ABGB §879 Abs3 E
Rechtssatz: Da das Einzugsermächtigungsverfahren (EEV) grundsätzlich allen Beteiligten Vorteile bietet, ist eine gröbliche Benachteiligung eines Vertragspartners iSd § 879 Abs 3 ABGB mit dieser Vertragsgestaltung auch dann noch nicht verbunden, wenn der Schuldner zum Ausgleich für die mit der Nichterteilung einer Einzugsermächtigung verbundenen Kostennachteile des Gläubigers diesem eine mäßige Zahlscheingebühr ("Barzahler... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist einer der Anbieter für Mobiltelefonleistungen in Österreich. Den Kunden der Beklagten, unter anderem Helga P***** (in der Folge: Zedentin) stand bisher die Möglichkeit offen, ihre Telefonrechnungen ohne Zahlung einer Bearbeitungsgebühr mittels Banküberweisung (Zahlschein) zu begleichen. Im Februar 1998 versandte die Beklagte ihren Kunden ein Schreiben mit auszugsweise folgendem Inhalt: "
Betreff: Einzugsermächtigung und Sammelrechnung - Neuerun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodass hierauf verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodass hierauf verwiesen werden kann (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Der Revisionswerber mis... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat bereits entschieden, dass es sich bei den Fristen des § 14 des Kollektivvertrages für Bauindustrie und Baugewerbe um Verfallsfristen handelt (SZ 59/180; DRdA 1998, 264 [Resch, Madl]), die achtwöchige Frist des § 14 Abs 3 des KollV zur gerichtlichen Geltendmachung sich keineswegs nur auf Abfertigungsansprüche bezieht und überdies auch hinsichtlich ihrer Dauer unbedenklich ist (SZ 59/180). Entg... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde am 11. 11. 1994 gemäß § 55a EheG geschieden. Gleichzeitig wurde ein gerichtlicher Vergleich abgeschlossen, in welchem die Streitteile ua wechselseitig auf Unterhalt auch für den Fall geänderter Verhältnisse und für den Fall der Not verzichteten. Die Ehe der Streitteile wurde am 11. 11. 1994 gemäß Paragraph 55 a, EheG geschieden. Gleichzeitig wurde ein gerichtlicher Vergleich abgeschlossen, in welchem die Streitteile ua wechselseitig auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 20. 7. 1989 von der beklagten Partei als Berufsfussballer im Angestelltenverhältnis bei der Wiener Gebietskrankenkasse zur Sozialversicherung angemeldet. Das Arbeitsverhältnis des Klägers dauerte bis 30. 6. 1994 und endete durch Zeitablauf. Sein für die Abfertigungsberechnung heranzuziehendes Monatsentgelt betrug zuletzt S 71.405,-- brutto. Gemäß Punkt VII Pkt 3 des Spielervertrages sind offene Ansprüche aus dem gegenständlichen Spielerv... mehr lesen...
Norm: ABGB §864aABGB §879 Abs3 EKSchG §28
Rechtssatz: Eine Beschränkung der gerichtlichen Kontrolle (aufsichtsbehördlich genehmigter allgemeiner Geschäftsbedingungen) ist weder durch das KSchG noch durch die einschlägigen Bestimmungen des ABGB vorgesehen. Hier: Telekommunikationsdienste. Entscheidungstexte 3 Ob 246/98t Entscheidungstext OGH 28.04.1999 3 Ob 246/98t Veröff: SZ 72/81... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei betreibt eines der beiden [zur Zeit der Klagseinbringung] in Österreich zugelassenen Netze für Mobiltelekommunikation, vor allem für Mobiltelefone im sogenannten "GSM"-Bereich. Sie verwendet im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern in Allgemeinen Geschäfsbedingungen, die sie von ihr geschlossenen Verträgen zugrundelegt bzw in Vertragsformblättern die nachstehend genannten Klauseln: "1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages durch In... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist ein nach § 29 KSchG klageberechtigter Verein. Die Klägerin ist ein nach Paragraph 29, KSchG klageberechtigter Verein. Die Beklagte betreibt ein Inkassobüro. Zumindest bis 6. 5. 1997 verwendete die Beklagte in ihrem Formular "Anerkenntnis und Zahlungszusage" (Beilage A) Allgemeine Geschäftsbedingungen, die unter anderem folgende Klauseln beinhalten: a) " .... Ich verpflichte mich, ..... zuzüglich der tarifmäßigen Kosten des genannten Inkassoi... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 BIImABGB §879 Abs3 BIIo
Rechtssatz: Sittenwidrigkeit einer Regelung in Allgemeinen Vertragsbedingungen, die in Abänderung der Ö-
Norm: B 2110 die Inanspruchnahme für Schäden an jedweden Arbeitsleistungen und Lieferungen eines Auftragnehmers vorsieht, der im Verursachungszeitraum nicht mehr auf der Baustelle tätig war (den Schaden daher gar nicht hätte verursachen können) und dem überdies der Gegenbeweis mangelnder Kausalität ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erbrachte im Auftrag der Beklagten Zimmermannsarbeiten für das Bauvorhaben Erlebnis-Waldbad-P*****. Dem Auftrag lagen die von der Beklagten formulierten Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen zugrunde. Punkt 11. lautet: "11. Gefahrenteilung und Haftung: .... 11.3 Besondere Haftung mehrerer Auftragnehmer: In Abänderung der Ö-
Norm: 2110 Punkt 2.22 werden für Schäden jedweder Arbeitsleistungen und Lieferungen, dessen Urheber nicht feststell... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 EABGB §929ABGB §932 IABGB §1052 AABGB §1052 B3
Rechtssatz: An sich ist zwar der Ausschluss des Leistungsverweigerungsrechts bei Sachmängeln nicht sittenwidrig, hat sich aber der Verkäufer zur Mängelbeseitigung bereitgefunden, also den Verbesserungsanspruch des Käufers anerkannt, so ist die Berufung auf den Ausschluss des Leistungsverweigerungsrechts in AGB sittenwidrig, wenn die (versuchte) Mängelbeseitigung misslingt. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 EABGB §932 I
Rechtssatz: a) Der Verzicht auf einzelne Gewährleistungsbehelfe ist - außerhalb des Anwendungsbereichs des Konsumentenschutzgesetzes - zwar möglich, doch muss der Mangel dennoch ausreichend sanktioniert bleiben. b) Sind wesentliche, also den ordentlichen Gebrauch hindernde Mängel entweder von vornherein unbehebbar oder vom Verkäufer trotz (rechtzeitiger) Verbesserungsversuche nicht zu beheben, so kann sich der ... mehr lesen...
Begründung: Am 7. Jänner 1993 ereignete sich in Wien ein Verkehrsunfall, an welchem die Klägerin als Lenkerin eines Pkws durch einen Straßenbahnzug der beklagten Partei verletzt wurde. Das Alleinverschulden am Unfall traf den Fahrer des Straßenbahnzuges. Die Klägerin erlitt ein Schleudertrauma sowie Prellungen des rechten Kniegelenkes, der rechten Schulter und der rechten Hüfte. Die beklagte Partei bezahlte ihr am 30. Juli 1993 das von ihr geforderte Schmerzengeld in der Höhe ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gruppenfreistellungsverordnungen des Gemeinschaftsrechtes bestimmen, unter welchen Voraussetzungen das Kartellverbot des Art 85 Abs 1 EGV auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen durch einen generellen Akt für nicht anwendbar erklärt werden kann, weil die in Art 85 Abs 3 EGV definierten Vorteile der Wettbewerbsbeschränkung deren Nachteile überwiegen. Die Auflistung der Voraussetzungen, unter denen eine wettbewerbsbeschr... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 EKSchG §6 Abs3
Rechtssatz: Im Lichte der Vertragsfreiheit erscheint es durchaus zulässig, wenn sich ein Vertragspartner für den Fall des Verzugs des anderen mit dessen Gegenleistung derart absichert, dass er die Kosten, die ihm dadurch entstehen, dass er den Vertragspartner zur Einhaltung seiner Leistungsverpflichtung bewegt, auf den im Leistungsverzug befindlichen Vertragspartner überwälzt. Eine derartige Vereinbarung ist ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Alleineigentümer einer Liegenschaft, auf der er in den Jahren 1975 und 1976 mit Hilfe seines Vaters auf der Basis der Einreichpläne vom 2. 4. 1975 ein Einfamilienhaus errichtete. Der Beklagte ist Alleineigentümer einer Nachbarliegenschaft. Beide Liegenschaften werden nur durch einen 4 m breiten Zufahrtsweg getrennt. Der Kläger bewohnt sein Einfamilienhaus gemeinsam mit seiner Frau seit dem Jahr 1976. Im Herbst 1983 unterließ es der Beklagte,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei betreibt einen Versandhandel. In dem von ihr herausgegebenen Katalog "Wo gibt's denn so was? Die Mode für Herbst und Winter 1995/96" sind unter der Überschrift "Wichtige Infos für Ihren Einkauf" in drei Spalten wichtige Informationen für Bestellung und Einkauf bei der beklagten Partei abgedruckt. Die äußerst rechte Spalte ist überschrieben mit "Sie bestimmen, wie Sie bezahlen wollen". Hier werden drei mögliche Zahlungsarten angeführt, näm... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei ist ein Verein, der seinen Sitz in Österreich hat und dessen Statut - auszugsweise - wie folgt lautet: "§ 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen ... und hat seinen Sitz in ... § 2 Paragraph 2, Zweck des Vereines Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, verfolgt die nachstehenden Zielsetzungen: 1) Seinen Mitgliedern auf Dauer gesicherte Ferienwohnrechte im Haus ... zu verschaffen und hiebei seine Mitglieder zu betreuen. 2) Z... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 BIIcKSchG §31f
Rechtssatz: Der Ausschluss der Haftung für leicht fahrlässige Beeinträchtigung in AGB von Leben und Gesundheit war seit jeher sittenwidrig und damit schon vor Inkrafttreten des § 31 f KSchG unwirksam. Entscheidungstexte 1 Ob 400/97y Entscheidungstext OGH 24.03.1998 1 Ob 400/97y Veröff: SZ 71/58 1 O... mehr lesen...
Begründung: Mit Alleinvermittlungsauftrag vom 13.9.1996 wurde die Klägerin von den grundbücherlichen Eigentümern mit dem Verkauf eines Bauernhauses samt dem dieses umgebenden Grund beauftragt. Mangels Vermessung war das genaue Ausmaß der Grundfläche nicht bekannt. Die Klägerin bot in einem Zeitungsinserat die Liegenschaft unter Nennung des Kaufpreises und einer Grundstücksgröße von „ca 900 m2“ an. Die Beklagte gab einer Angestellten der Klägerin telefonisch ihr Kaufinteresse bekan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1956 Autohändler. Er betreibt in ***** einen KFZ-Handel und eine Werkstätte. Anfang der 70iger Jahre erhielt er den Exklusivvertrieb von A*****-Fahrzeugen für Kärnten und baute daher seine Verkaufsräume aus. Als die Verkaufszahlen dieser PKW-Marke Ende der 70iger Jahre zurückgingen, suchte er einen weiteren Partner, kam mit der Beklagten, die an der Erhöhung ihrer unterdurchschnittlichen Marktanteile in Klagenfurt interessiert war, in Verbi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1.Februar 1992 bis 15.Oktober 1993 bei der beklagten Partei als EDV-Organisationsprogrammierer beschäftigt. Nach dem Gehaltsschema des Kollektivvertrages für Angestellte des Innendienstes der Versicherungsunternehmen (KVI) betrug das Grundgehalt in der Bezugsklasse für Büroangestellte in der Stufe VI C bis 31.März 1992 33.680 S, vom 1.April 1992 bis 31.März 1993 35.450 S, vom 1.April 1993 bis 31.März 1994 37.020 S und ab 1.April 1994 Der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 13.1.1986 bis 2.9.1988 als Isolierspengler in der Niederlassung der beklagten Partei in Innsbruck, welche am 2.9.1988 an ein anderes Unternehmen verkauft wurde, beschäftigt. Anschließend arbeitete der Kläger bis 1992 bei dem Nachfolgeunternehmen weiter. Am 19.10.1987 erlitt der Kläger auf einer Baustelle der beklagten Partei einen Arbeitsunfall, wobei er sich eine Verletzung im Bereich des linken Unterarmes mit Speichentrümmerbruch und ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 BIIoABGB §879 Abs3 EABGB §914 I
Rechtssatz: Als sittenwidrig ist eine Abfindungsklausel jedenfalls dann anzusehen, wenn der Eintritt nicht vorhergesehener Folgen zu einem ganz krassen und dem Geschädigten völlig unzumutbaren Missverhältnis zwischen Schaden und der bloß auf Basis der bekannten Folgen errechneten Abfindungssumme führt. Der Schädiger beziehungsweise dessen Versicherer kann sich wegen Sittenwidrigkeit im Sinne ... mehr lesen...
Begründung: Am 28.3.1991 ereignete sich in Wien ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Lenker eines PKW und der Drittbeklagte als Lenker eines von der Zweitbeklagten gehaltenen anderen PKW beteiligt waren. Die Erstbeklagte war zum Unfallszeitpunkt Haftpflichtversicherer des vom Drittbeklagten gelenkten Fahrzeuges. Das Alleinverschulden am Unfall traf den Drittbeklagten. Der Kläger begehrte von den Beklagten den Betrag von S 593.000,-- samt Anhang sowie eine monatliche Rente... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 EABGB §1358
Rechtssatz: Die Regelung des § 1358 Satz 2 ABGB ist dispositives Recht. Es ist daher zulässig, im Bürgschaftsvertrag zu vereinbaren, dass der Übergang der Forderung und jener von Sicherungsrechten im Umfang der Leistung des Bürgen solange aufgeschoben wird, bis der Gläubiger vollständig befriedigt ist. Entscheidungstexte 3 Ob 195/97s Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 BIIc
Rechtssatz: Die Beweislast für die Rechtsunwirksamkeit einer Freizeichnungsklausel trifft den, der sich darauf beruft ( so schon SZ 51/169). Entscheidungstexte 3 Ob 2004/96v Entscheidungstext OGH 29.05.1996 3 Ob 2004/96v Veröff: SZ 69/127 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105483... mehr lesen...