Norm: ABGB §863 CIIABGB §1096
Rechtssatz: Aus der vorbehaltslosen Zahlung des vollen Mietzinses trotz Kenntnis der im Bestandobjekt aufgetretenen Feuchtigkeit allein kann ein konkludenter Verzicht des Bestandnehmers auf Zinsminderung nicht erschlossen werden, wenn und insolange dem Bestandnehmer die Kenntnis der Entstehungsursache der Feuchtigkeit nicht zuzumuten ist. Entscheidungstexte 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 EIABGB §1016
Rechtssatz: Konkludente Genehmigung eines vom falsus procurator abgeschlossenen Vertrages ( durch unbeanstandete Annahme einer Faktura ). Entscheidungstexte 6 Ob 64/59 Entscheidungstext OGH 18.03.1959 6 Ob 64/59 Veröff: HS 152 6 Ob 202/59 Entscheidungstext OGH 23.09.1959 6 Ob 202/59 Ähnlich... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 KVersVG §38 Abs1
Rechtssatz: Fordert der Versicherer nach Ablauf der im § 38 Abs 1 VersVG vorgesehenen Frist die Prämie gerichtlich oder außergerichtlich und nimmt er die Zahlung des Versicherungsnehmers an, so kann er sich unbeschadet einer allfälligen Haftungsfreiheit nicht auf den Rücktritt vom Vertrag berufen. Entscheidungstexte 3 Ob 503/58 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Am 1. März 1956 stellte der Beklagte an die Klägerin einen Antrag auf Abschluß einer Haftpflichtversicherung für den ihm gehörigen Personenkraftwagen. Die Klägerin gab ihm bis zum Wirksamwerden der Versicherung eine Deckungszusage und ermöglichte ihm so die Inbetriebnahme seines Kraftfahrzeuges. Am 1. April 1956 verursachte Hermann M. mit diesem Wagen einen vom Beklagten zu vertretenden Unfall, wodurch Alois B. einen Schaden von 4780 S, den die Klägerin ersetzte, erlitt. Am 8. Septemb... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 FIABGB §1090 IId1
Rechtssatz: Der Grundsatz, dass die Überlassung weitere Räume an den Mieter während des Bestandverhältnisses im Zweifel nicht als Prekarium, sondern als Ausdehnung des Mietvertrages anzusehen ist, gilt auch hinsichtlich der Überlassung eines Teiles des Hausgartens zur ausschließlichen Benützung. Entscheidungstexte 5 Ob 79/59 Entscheidungstext OGH 25.02.... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 FIABGB §869
Rechtssatz: Unverbindlichkeit der Zusage des Mieters an einen Dritten, diesem einen der gemieteten Räume zur Benützung zu überlassen, wenn offenbleibt, ob diese Benützungsüberlassung gegen oder ohne Entgelt, unter Abtretung der Mietrechte oder in Unterbestand erfolgen soll. Späteres Wirksamwerden der Zusage durch konkludentes Verhalten. Entscheidungstexte 6 Ob 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 FI
Rechtssatz: Nach § 1090 ABGB. kommt ein Mietvertrag zustande, wenn eine Wohnung gegen Entgelt überlassen wird. Ein vertragloser Zustand durch längere Zeit kann nur in besonderen Ausnahmsfällen angenommen werden, in denen dem Wohnungsbenützer klar sein musste, dass der Vertragswille auf der Gegenseite nicht vorhanden sei. Es kommt nicht darauf an, welche Meinung der Bestandgeber über die rechtliche Natur seiner Vereinbarung ha... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 FIHGB §346
Rechtssatz: Ein Mietvertrag über ein Schaufenster zu dem Mietzins von 500.-- S ist schlüssig zustandegekommen, wenn schon früher ein anderes Schaufenster um 500.-- S monatlich gemietet war, wenn dann durch Monate der Mietzins von 500.-- S beiderseits verbucht wurde und wenn schließlich in einem Verrechnungsprozeß die Mieterin gar nicht geltend machte, sie sei zu Unrecht mit den Mietzinsbeträgen belastet worden, sonder... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIAngG §23 Abs1 IAAngG §26 Z1
Rechtssatz: Die durch ordnungsmäßige Lösung des Dienstverhältnisses erworbenen Rechte werden durch nachträglich eingetretene Umstände nicht beeinträchtigt. Ist ein Dienstnehmer wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig ausgetreten, so kann es seinem Abfertigungsanspruch keinen Abbruch tun, wenn sich nachträglich eine gewisse Besserung seines Gesundheitszustandes einstellt. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 FIABGB §1098
Rechtssatz: Mangels einer Regelung der Waschküchenbenützung durch Mietvertrag oder Hausordnung muß die tatsächliche Übung durch mehrere Jahre als stillschweigende Vereinbarung gelten. Entscheidungstexte 5 Ob 373/58 Entscheidungstext OGH 29.10.1958 5 Ob 373/58 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 EIII
Rechtssatz: Einverständliche Auflösung eines Kaufvertrages durch Rückerstattung des Kaufpreises. Entscheidungstexte 5 Ob 277/58 Entscheidungstext OGH 22.10.1958 5 Ob 277/58 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0015913 Dokumentnummer JJR_19581022_OGH0002_0050OB00... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CIVABGB §1295ABGB §1444 DeKHVG §2KHVG §4 Abs1 Z1KraftfVerkG §8
Rechtssatz: 1) "Stillschweigender Haftungsverzicht" und "Handeln auf eigene Gefahr" sind nur anzuwenden, wenn der (später) Verletzte erkannt hat, daß er sich in eine besondere Gefahrenlage begibt. 2) Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit umfaßt der Haftungsverzicht nur dann, wenn sich diese aus den gefahrenerhöhenden, dem Fahrgast bekannten Umständen (zB Übermüdung ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GII
Rechtssatz: 1) Ein stillschweigender Verzicht des Dienstnehmers auf unabdingbare Ansprüche kann nur dann angenommen werden, wenn in der späteren Geltendmachung ein Verstoß gegen Treu und Glauben liegt. 2) Hat ein Angestellter gegen seine Einstufung in ernsthafter und begründeter Weise Einspruch erhoben, so genügt dies, um die Annahme eines stillschweigenden Verzichtes auszuschließen und die spätere Geltendmachung innerhalb... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIABGB §1162AngG §27 A6KollVG §22
Rechtssatz: Durch Anschlag im Betrieb kann eine Vereinbarung auf Erweiterung der gesetzlichen Entlassungsgründe im Wege des § 863 ABGB zu Lasten aller Dienstnehmer nicht begründet werden, weil das Arbeitsrecht hiefür einen anderen Weg, nämlich den der Arbeitsordnung weist. Entscheidungstexte 4 Ob 85/58 Entscheidungstext OGH 26.08.19... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 FIABGB §1090 IIbMG §19 Abs2 Z2MG §19 Abs2 Z7
Rechtssatz: Die Umwandlung des Rechtsgrundes für die Benützung einer Wohnung aus dem Titel der Miete in eine Dienstwohnung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung; hiezu genügt nicht die vom Mieter zur Kenntnis genommene Erklärung des Hauseigentümers, daß ersterer im Hinblick auf die von ihm zu verrichtenden Arbeiten keinen Mietzins mehr zu bezahlen brauche. Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIAngG §17a
Rechtssatz: Kein Verzicht auf die Kündigungsentschädigung, wenn der Dienstnehmer bei Ausscheiden bloß bestätigt, Lohn, Urlaubsgeld und Weihnachtsremuneration richtig erhalten zu haben. Entscheidungstexte 4 Ob 49/58 Entscheidungstext OGH 01.07.1958 4 Ob 49/58 Veröff: SozM IA/e,301 = Arb 7048 Schlagworte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIIAngG §39
Rechtssatz: Der von einem Dienstnehmer geäußerte Wunsch auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses kann nicht mit logischer Notwendigkeit als der Ausdruck seines Willens, der erfolgten Auflösung des Dienstverhältnisses zuzustimmen, angesehen werden. Entscheidungstexte 4 Ob 69/58 Entscheidungstext OGH 01.07.1958 4 Ob 69/58 Veröff: SozM IIIB,45 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §530 AABGB §863 EIABGB §1053
Rechtssatz: Wenn der Beklagte auf Grund der Reallast laufend unentgeltlich Strom bezieht, kann nicht angenommen werden, daß dann, wenn er einmal unabsichtlich eine ganz geringe Menge an Strom über die ihm zustehende unentgeltliche Menge hinaus für sich verwendet hat, bereits ein einem entgeltlichen Stromlieferungsvertrag ähnliches Rechtsverhältnis entstanden ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CIIABGB §871
Rechtssatz: In der Annahme weiterer Lieferungen nach Entdeckung der Irreführung über den Preis kann ein schlüssiger Verzicht auf die Irrtumsanfechtung gelegen sein. Entscheidungstexte 1 Ob 200/58 Entscheidungstext OGH 22.05.1958 1 Ob 200/58 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1958:RS... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 FIEO §35 AgEO §36 Abs1 Z3 Ab
Rechtssatz: Aus der bloßen Erklärung, einen Mietvertrag unter bestimmten Veraussetzungen schließen zu wollen, kann weder auf einen Verzicht auf den urteilsmäßigen Räumungsanspruch noch auf die Einleitung der Räumungsexekution geschlossen werden, wenn nicht Einigkeit über den Bestandgegenstand und Bestandzins, zumindestens über die Art der Bestimmung des letzteren, schon im Zeitpunkt der Erklärung bes... mehr lesen...
Die Kläger sind je zur Hälfte Miteigentümerinnen des Hauses Wien 19., S.-Straße 116. Die Erstklägerin ist die Vormunderin der Zweitklägerin und mit der Verwaltung des Hauses betraut. Sie hat als Miteigentümerin zur Hälfte und als Vormunderin der Zweitklägerin im Juli 1953 mit den Beklagten einen Mietvertrag auf die Dauer von 15 Jahren über eine aus mehreren Zimmern und Nebenräumen bestehende Wohnung in diesem Hause abgeschlossen. In der im Juni 1955 eingebrachten Klage hat sie die Räu... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 FIIIABGB §1091ZPO §565
Rechtssatz: Im Unterlassen gerichtlicher Einwendungen gegen die außergerichtliche Aufkündigung eines Pachtvertrages über ein Unternehmen kann eine stillschweigende Zustimmung nicht erblickt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 53/58 Entscheidungstext OGH 12.03.1958 1 Ob 53/58 6 Ob 337/60 Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §340ABGB §863 CVABGB §914 IIIh
Rechtssatz: Es widerspricht Treu und Glauben, wenn der Berechtigte in Kenntnis der Folgen der Bauführung für die Ausübbarkeit des ihm eingeräumten Rechtes ( Garagenbenützung ) die Fertigstellung des Baues abwartet und erst dann - unbekümmert um die finanziellen Opfer der Gegenseite - die Entfernung der baulichen Veränderungen verlangt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 EIABGB §1168
Rechtssatz: Wenn jemand bezüglich der Herstellung eines Werkes, das aus vielen Teilleistungen zusammengesetzt ist, ein Anbot ( Kostenvoranschlag ) gestellt wird, in dem das Entgelt auf die einzelnen Teilleistungen aufgegliedert ist, und wenn dann über das Gesamtentgelt derart verhandelt wird, daß versucht wird, der Reihe nach über die Entgelte für die einzelnen Teilleistungen zu einer Einigung zu gelangen, kann nach... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 D3ABGB §863 FI
Rechtssatz: Die bloße Gebrauchsregelung unter Miteigentümern stellt den Regelfall dar; die
Begründung: eines Bestandverhältnisses ist eine Ausnahme. Entscheidungstexte 2 Ob 15/58 Entscheidungstext OGH 12.02.1958 2 Ob 15/58 Veröff: EvBl 1958/133 S 211 = HBZ 1958 H9,3 = ImmZ 1958,139 1 Ob 218/61 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ABGB §696ABGB §863 EIABGB §897
Rechtssatz: Bei der Vereinbarung einer Bedingung ist die Verwendung des Wortes "Bedingung" im Vertragstext nicht erforderlich. Entscheidungstexte 3 Ob 42/58 Entscheidungstext OGH 06.02.1958 3 Ob 42/58 6 Ob 18/60 Entscheidungstext OGH 03.02.1960 6 Ob 18/60 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 IABGB §871ABGB §872GmbHG §84
Rechtssatz: Die Gesellschafter einer GesmbH, die den Abschluß des Gesellschaftsvertrages wegen List oder Irreführung anfechten wollen, haben auf diesen Anspruch auf Auflösung des Gesellschaftsvertrages ex tunc dadurch verzichtet, daß sie einer einvernehmlichen Auflösung ohne ausdrücklichen Vorbehalt es nunc zugestimmt haben. Unabhängig davon können sie aber eine angemessene Vergütung gemäß § 872 ABGB... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 HABGB §1002ABGB §1295 IIf7a
Rechtssatz: Stillschweigend erteilter Auftrag zur Versicherung des zum Verkauf übergebenen Gutes. Schadenersatzpflicht wegen Unterlassung der Versicherung ( Börsebrand ). Entscheidungstexte 1 Ob 666/57 Entscheidungstext OGH 22.01.1958 1 Ob 666/57 European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CIIIABGB §986 F
Rechtssatz: Es verstößt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wenn der Vermieter unbeanständet unaufgewertete Mietzinszahlungen annimmt und nachträglich für einen längeren Zeitraum die Nachzahlung des Differenzbetrages zwischen gezahltem und aufgewertetem Zins begehrt, den der Mieter vielleicht dann gar nicht mehr zu zahlen in der Lage ist und aus dessen Nichtzahlung der Vermieter die mit der Nichtzahlung des... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 EIABGB §914 IIIiHGB §346HVG §6 IAHVG §29 IIg1
Rechtssatz: Wird dem Vermittler für seine Tätigkeit eine "Kleinigkeit" zugesagt, so ist dies dahin zu verstehen, daß die Festsetzung der Höhe des zu leistenden Betrages im Ermessen des Versprechenden liegen soll. Freilich kann der Schuldner in diesem Fall nicht jeden beliebigen Betrag leisten; unter "Kleinigkeit" ist vielmehr ein Betrag zu verstehen, der nicht so gering sein darf, da... mehr lesen...