Norm
ABGB §863 FIRechtssatz
Die Umwandlung des Rechtsgrundes für die Benützung einer Wohnung aus dem Titel der Miete in eine Dienstwohnung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung; hiezu genügt nicht die vom Mieter zur Kenntnis genommene Erklärung des Hauseigentümers, daß ersterer im Hinblick auf die von ihm zu verrichtenden Arbeiten keinen Mietzins mehr zu bezahlen brauche.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0016007Dokumentnummer
JJR_19580701_OGH0002_0040OB00176_5700000_001