Norm
ABGB §863 FIRechtssatz
Unverbindlichkeit der Zusage des Mieters an einen Dritten, diesem einen der gemieteten Räume zur Benützung zu überlassen, wenn offenbleibt, ob diese Benützungsüberlassung gegen oder ohne Entgelt, unter Abtretung der Mietrechte oder in Unterbestand erfolgen soll. Späteres Wirksamwerden der Zusage durch konkludentes Verhalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0016005Dokumentnummer
JJR_19590218_OGH0002_0060OB00024_5900000_001