RS OGH 1959/2/18 6Ob24/59

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Veröffentlicht am 18.02.1959
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Norm

ABGB §863 FI
ABGB §869

Rechtssatz

Unverbindlichkeit der Zusage des Mieters an einen Dritten, diesem einen der gemieteten Räume zur Benützung zu überlassen, wenn offenbleibt, ob diese Benützungsüberlassung gegen oder ohne Entgelt, unter Abtretung der Mietrechte oder in Unterbestand erfolgen soll. Späteres Wirksamwerden der Zusage durch konkludentes Verhalten.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 24/59
    Entscheidungstext OGH 18.02.1959 6 Ob 24/59

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0016005

Dokumentnummer

JJR_19590218_OGH0002_0060OB00024_5900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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