Norm: ABGB §862aABGB §1395
Rechtssatz: Es genügt grundsätzlich, daß die Mitteilung von der Abtretung dem Schuldner "zugekommen" (§ 862a ABGB) ist. Darauf, daß er sie auch gelesen hat, kommt es idR nicht an. Entscheidungstexte 5 Ob 650/79 Entscheidungstext OGH 20.11.1979 5 Ob 650/79 5 Ob 780/79 Entscheidungstext OGH 26.02.1980 5... mehr lesen...
Norm: ABGB §862aVersVG §39 Abs2
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob die qualifizierte Mahnung in den Machtbereich des Versicherungsnehmers gelangt ist, ist ein strenger Maßstab anzulegen. Entscheidungstexte 7 Ob 26/79 Entscheidungstext OGH 19.04.1979 7 Ob 26/79 Veröff: VersR 1980,760 7 Ob 52/80 Entscheidungstext OGH 09.10.198... mehr lesen...
Norm: ABGB §862aVersVG §39
Rechtssatz: Der mit der Zahlung der Versicherungsprämie in Verzug geratene VersN muß mit dem Zugang einer qualifizierten Mahnung rechnen und für die Behebung derartiger, für ihn beim zuständigen Postamt zur Abholung bereitgehaltener Postsendungen Sorge tragen. Trotzdem kann von einer schuldhaften Vereitlung des Zuganges der qualifizierten Mahnung nur dann die Rede sein, wenn er die Benachrichtigung von der Hinterlegun... mehr lesen...
Norm: ABGB §862a
Rechtssatz: Es reicht aus, wenn die Willenserklärung in den Machtbereich des Adressaten gelangt ist, selbst wenn sie dieser persönlich nicht erhalten hat. Es genügt vielmehr, dass der Adressat die Möglichkeit hatte, die Erklärung zur Kenntnis zu nehmen. Entscheidungstexte 7 Ob 6/77 Entscheidungstext OGH 03.03.1977 7 Ob 6/77 7 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §862aVersVG §39
Rechtssatz: Die qualifizierte Mahnung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, deren Wirkungen nur dann eintreten, wenn sie dem Versicherten iSd § 862a ABGB zugegangen ist. Entscheidungstexte 7 Ob 6/77 Entscheidungstext OGH 03.03.1977 7 Ob 6/77 7 Ob 63/78 Entscheidungstext OGH 09.11.1978 7 Ob 63/78 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §862aPO §77PO §178VersVG §39
Rechtssatz: Eine eingeschriebene (bescheinigte) Postsendung ist bei Erfolglosigkeit des ersten Zustellversuches dem Empfänger erst dann zugegangen, wenn sie der Adressat oder eine zur Empfangnahme berechtigte Person beim Postamt innerhalb der Behebungsfrist abgeholt hat. Durch die bloße Benachrichtigung des Empfängers, daß beim Postamt für ihn eine Postsendung (innerhalb der Behebungsfrist) bereitgehalten... mehr lesen...
Norm: ABGB §862aPO §77PO §132PO §186VersVG §39ZPO §104 Abs4ZPO §106 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmungen der ZPO über das Zugehen gerichtlicher Sendungen sind auf die vom Empfänger nicht behobenen Einschreibebriefe nicht anwendbar. Entscheidungstexte 7 Ob 6/77 Entscheidungstext OGH 03.03.1977 7 Ob 6/77 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: ABGB §862ABGB §862aABGB §863 EI
Rechtssatz: Die Annahmeerklärung ist nach der Zugangstheorie ( § 862a ABGB ) eine dem Offerenten zugangsbedürftige Willenserklärung. Entscheidungstexte 6 Ob 643/76 Entscheidungstext OGH 26.08.1976 6 Ob 643/76 Veröff: EvBl 1977/81 S 181 8 Ob 78/78 Entscheidungstext OGH 31.05.1978 8 Ob 78/78 Beisa... mehr lesen...
Norm: ABGB §862ABGB §862a
Rechtssatz: Ist im Anbot eine Annahmefrist und eine bestimmte Form der Annahmeerklärung vorgesehen, kann die Annahmeerklärung nur dann rechtswirksam erfolgen, wenn sie in der bedungenen Form und vor Ablauf der gesetzten Annahmefrist dem Offerenten zugeht, sodaß er sich unter normalen Verhältnissen vom Inhalt der Annahmeerklärung in der vorgesehenen Form Kenntnis verschafft. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §862a
Rechtssatz: "Zugekommen" ist eine schriftliche Schadensmeldung, sobald der Brief in die Hand eines Postbevollmächtigten gelangt ( Filialdirektion einer Versicherungsgesellschaft ). Entscheidungstexte 7 Ob 5/76 Entscheidungstext OGH 18.03.1976 7 Ob 5/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:197... mehr lesen...
Norm: ABGB §862ABGB §862aGmbHG §76
Rechtssatz: Das mit Notariatsakt erfolgte Anbot der Übertragung eines Geschäftsanteiles einer Gesellschaft mbH gilt auch dann als fristgerecht angenommen, wenn nur der Notariatsakt über die Annahme innerhalb der Frist errichtet und der Anbotsteller hievon, wenn auch noch ohne Zustellung einer Ausfertigung des Notariatsaktes, innerhalb der Frist verständigt wurde, wenn sodann die tatsächliche Zustellung der Aus... mehr lesen...
Norm: ABGB §862ABGB §862aZPO §266 BZPO §503 E4c3
Rechtssatz: Der Beweis des Vertragsabschlusses obliegt jenem Teil, der aus dem Vertrag Rechte ableitet. Daher hat der Kläger, an den eine befristete Offerte gerichtet war, zu behaupten und zu beweisen, daß seine Annahmeerklärung dem Offerenten rechtzeitig zugegangen ist. Entscheidungstexte 3 Ob 280/75 Entscheidungstext OGH 12.01.1976 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §862aMuttSchG §10 Abs1
Rechtssatz: "Bekannt" erfordert nicht, daß der Arbeitgeber von der Schwangerschaft zur Zeit der Kündigung tatsächlich weiß. Kenntnis muß schon dann angenommen werden, wenn die Mitteilung unter Umständen erfolgte, welche die Kenntnisnahme unter normalen Umständen erwarten ließ, wenn also die Mitteilung in den "Machtbereich" des Dienstgebers gelangte, sodaß dieser sich unter normalen Umständen vom Erklärungsinhal... mehr lesen...
Norm: ABGB §862aVersVG §12 Abs3
Rechtssatz: Die Ablehnung des Versicherungsschutzes wird erst 6 Monate nach dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie dem VN iSd § 862a ABGB "zugekommen" ist. Entscheidungstexte 7 Ob 253/74 Entscheidungstext OGH 16.01.1975 7 Ob 253/74 Veröff: JBl 1975,374 = EvBl 1975/208 S 469 = VersR 1976,867 = VersRdSch 1978,168 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §862aABGB §876ZPO §228 A1ZPO §228 A2
Rechtssatz: Beim einseitigen empfangsbedürftigen Rechtsgeschäft ist der Empfänger der Willenserklärung Anfechtungsgegner. Die Anfechtung muß unverzüglich erklärt werden. Will der Anfechtungsgegner die Anfechtung nicht gelten lassen, muß der Anfechtende die Anfechtung durch Feststellungsklage, daß sein Recht aufrecht ist, gerichtlich geltend machen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Mit dem Urteil des OGH vom 28. 10. 1969, 8 Ob 214/69, das in zwei damals noch zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Rechtssachen, in denen jede der beiden Parteien einmal Kläger und einmal Beklagter war, erging, wurden die beiderseitigen Ansprüche, soweit sie Gegenstand des Revisionsverfahrens waren, erledigt. Offen blieb ein Teil des Begehrens des damaligen Beklagten und Widerklägers Karl S in Höhe von S 56.000.- hinsichtlich welchen Betrages das Berufungsgericht d... mehr lesen...
Die Klägerin trat am 3. 2. 1970 als Hilfsarbeiterin in das Unternehmen der beklagten Partei ein. Am 6. 3. 1970 erschien sie nicht zur Arbeit, weil sie um 11 Uhr beim Bezirkspolizeikommissariat M zur Einvernahme geladen war. Vom 9. 3. bis 20. 3. 1970 befand sie sich im Krankenstand, wovon sie die beklagte Partei am 9. 3. 1970 verständigte. Mit Einschreibebrief vom 9. 3. 1970 wurde die Klägerin von der beklagten Partei gekundigt. Das Kündigungsschreiben sollte der Klägerin Dienstag, den... mehr lesen...
Norm: ABGB §862aABGB §1158 IVersVG §39
Rechtssatz: Ein mit eingeschriebenem Brief übersendetes Kündigungsschreiben gilt nicht schon mit der nach dem vergeblichen Zustellversuch erfolgten Hinterlegung beim Postamt, sondern erst in dem Zeitpunkt als dem Adressaten zugegangen, in welchem die Sendung diesem oder einer zum Empfang legitimierten Person - ohne sorgloses Hinauszögern der Abholung des hinterlegten Poststückes - tatsächlich zugekommen is... mehr lesen...
Über das Vermögen der Verpflichteten war das Ausgleichsverfahren anhängig. Unter PZ. 4/10 des Anmeldungsverzeichnisses wurde die in der Höhe von 3407.72 S angemeldete Forderung der betreibenden Gläubigerin mit 3133.02 S anerkannt, hinsichtlich eines weiteren Betrages von 272.70 S jedoch bestritten. Der Ausgleich, laut dem die nicht bevorrechteten Gläubiger 50%, zahlbar in 15 gleichen Monatsraten, beginnend drei Monate nach Annahme des Ausgleiches, das ist ab 6. September 1967, zu erha... mehr lesen...
Norm: ABGB §862aAO §53 Abs4AO §53aPO §178VersVG §39
Rechtssatz: Die Hinterlegung des im § 53 Abs 4 AO vorgesehenen Mahnschreibens bei der Post gemäß § 178 PO reicht zwar zum Eintritt der Verzugsfolgen im allgemeinen nicht aus. Der Schuldner, der einen Ausgleich abgeschlossen hat, muss aber dafür sorgen, dass ihm ein richtig adressiertes Mahnschreiben zukommt, insbesondere muss er ein Schreiben, von dessen Bereithaltung bei der Post zur Abholung... mehr lesen...
Die Antragstellerin Anna P. begehrte als testamentarische Alleinerbin ihres am 1. August 1953 verstorbenen Ehegatten Hubert P. für die Entziehung der diesem gehörigen Firma "K. & P.", Marburg/Drau, durch die Föderative Volksrepublik Jugoslawien eine Entschädigung im Sinne des 11. StVDG. Sie brachte vor, daß das Bundesministerium für Finanzen die Gewährung einer Entschädigung abgelehnt habe, weil zur Anmeldung nicht das amtlich aufgelegte Formblatt verwendet worden sei. Im Verfahre... mehr lesen...
Das Erstgericht gab der auf Zahlung des Klagebetrages gerichteten Klage mit folgender Begründung: statt: Die klagende Partei habe der Firma P.-Werk, der die Gattin des Beklagten als Kommanditistin angehörte, verschiedene Spritzgutmassen geliefert. Sie habe zunächst eine Bankgarantie verlangt, sei aber dann mit dem Beklagten übereingekommen, daß dieser für die Verbindlichkeiten der Firma P.-Werk gegenüber der klagenden Partei bis zu einem Betrag von 1.200.000 S die Bürgschaft übernehm... mehr lesen...
Norm: ABGB §862a
Rechtssatz: Telefonischer Zuspruch des Annahmetelegrammes an einen Angestellten oder Hausgenossen genügt jedenfalls dann, wenn der Beklagte selbst die telefonische Durchsage aller für ihn einlangenden Telegramme verlangt hat. Entscheidungstexte 5 Ob 285/61 Entscheidungstext OGH 06.09.1961 5 Ob 285/61 Veröff: EvBl 1961/499 S 632 = SZ 34/118 ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt die Zahlung von 24.900 S samt 4% Zinsen seit 26. Oktober 1959 und die Feststellung, daß ihr die beklagte Versicherungs- AG. im Umfang der mit ihr abgeschlossenen Versicherung (Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung) für die von ihr aus dem Verkehrsunfall vom 25. Oktober 1959 an Dritte zu erfüllenden Haftpflichtansprüche Ersatz leiste. Sie begrundet ihre Ansprüche damit, daß sie mit der Beklagten eine Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung abgeschlossen habe. Der Ums... mehr lesen...
Norm: ABGB §862aPO §192VersVG §35
Rechtssatz: Die Versicherungspolizze gilt als im Sinne des § 35 VersVG ausgehändigt, wenn sie in das Postschließfach des Versicherungsnehmers eingelegt wird. Entscheidungstexte 3 Ob 101/61 Entscheidungstext OGH 07.03.1961 3 Ob 101/61 Veröff: VersR 1962,171 (mit Anmerkung von Wahle) = EvBl 1961/201 S 270 = ZVR 1961/139 S 107 = VersR 1962,110 ... mehr lesen...