RS OGH 2025/9/25 7Ob6/77; 7Ob63/78; 7Ob26/79; 3Ob586/89; 1Ob518/95; 9ObA144/02w; 7Ob55/02t; 8Ob47/03

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Veröffentlicht am 03.03.1977
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Norm

ABGB §862a
  1. ABGB § 862a heute
  2. ABGB § 862a gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Es reicht aus, wenn die Willenserklärung in den Machtbereich des Adressaten gelangt ist, selbst wenn sie dieser persönlich nicht erhalten hat. Es genügt vielmehr, dass der Adressat die Möglichkeit hatte, die Erklärung zur Kenntnis zu nehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0014076

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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