Norm
ABGB §862aRechtssatz
Telefonischer Zuspruch des Annahmetelegrammes an einen Angestellten oder Hausgenossen genügt jedenfalls dann, wenn der Beklagte selbst die telefonische Durchsage aller für ihn einlangenden Telegramme verlangt hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0014101Dokumentnummer
JJR_19610906_OGH0002_0050OB00285_6100000_001