Begründung: Der Kläger betrieb bis zum 17. 6. 2006 das Nachtlokal „B*****“ in S*****. Seine Partner waren R***** P***** und G***** H*****, die an dem Betrieb auch insofern finanziell beteiligt waren, als G***** H***** einen Kredit aufnahm und R***** P***** für diesen Kredit mit 35.000 EUR bürgte. R***** P***** hatte auch einen Schlüssel für das Lokal und verrichtete dort diverse Arbeiten. Aufgrund des sich verschlechternden Geschäftsgangs entschloss sich der Kläger, den Betrieb zu v... mehr lesen...
Begründung: Hildburg W***** (im Grundbuch als „Hildburg-Maria“ W***** bezeichnet) ist bücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB ***** mit der Grundstücksadresse *****. Am 20. 2. 2007 unterfertigte sie nachstehende Vollmacht „Ich, Hildburg W*****, geb. F*****, geb. am *****, wh. in **********, erteile hiermit Herrn Oskar S*****, geb. *****, wh. in *****, eine allgemeine und unbeschränkte Vollmacht, sodass er berechtigt ist, mich in allen Angelegenheiten vor Behörden... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit der vorliegenden Mahnklage 14.478,04 EUR sA. Der Zahlungsbefehl wurde am 5. 10. 2009 erlassen. Am Donnerstag, den 8. 10. 2009 begab sich die Belegschaft der beklagten Partei einschließlich ihres Geschäftsführers in den Abendstunden auf einen Firmenausflug, der bis einschließlich Sonntag, den 11. 10. 2009 andauerte. Am darauf folgenden Montag, den 12. 10. 2009 war der Betrieb der Beklagten ebenfalls geschlossen. Der Postzusteller kam am Freitag, d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war in ***** als Rechtsanwalt tätig. Seit 2004 betreibt er auch eine „Rechtsberatungskanzlei“ in der Schweiz. Am 31. 8. 2007 wurde er aufgrund eines gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Feldkirch in Untersuchungshaft genommen. Am 13. 9. 2007 verzichtete er gegenüber der Rechtsanwaltskammer Vorarlberg auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft. Die Kanzlei wurde in der Folge noch zu Abrechnungs- und Abwicklungstätigkeiten ver... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Paul Kunsky und Helmut Tomek als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei E***** T*****, Angestellte, *****, vertreten durch Dr. Walter Silbermayr, Rechtsanwalt in Wien, gegen die be... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen wiesen das gegen den Beklagten als Mithaftenden auf die Auflösung eines Bierbezugsvertrags gestützte Klagebegehren mangels Fälligkeit ab, weil die Auflösungserklärung der Klägerin gegenüber der Hauptschuldnerin infolge Konkurseröffnung über deren Vermögen unwirksam geblieben sei. Der Zugang des Kündigungsschreibens an den Masseverwalter habe nicht festgestellt werden können. Die Klägerin macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, es fehle Rechtsprechung d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war von 1. 11. 2005 bis 2. 9. 2006 als Kochlehrling bei einem Gastwirt beschäftigt. Im April 2006 verließ der Arbeitgeber unangekündigt und ohne Hinterlassung einer Nachricht den Gasthausbetrieb und ist seither unbekannten Aufenthalts. Trotz entsprechender Nachforschungen konnte sein Aufenthalt nicht ausgeforscht werden; der Arbeitgeber wird im Ausland vermutet. Mit Schriftsatz vom 26. 7. 2006 stellte der Kläger gemeinsam mit einer zweiten Arbeitnehme... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erwarb im März 2006 bei einer von der beklagten Partei veranstalteten Online-Auktion um das Höchstgebot von 9.611 EUR ein Kombi-Heizsystem, das von der O***** GmbH angeboten worden war und das sie beim Anbieter zuvor besichtigt hatte. Den von der Klägerin akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der beklagten Partei war folgender Text vorangestellt: „Hinweis: Die nachstehenden Bestimmungen sind die allgemeinen, offiziellen Teilnahmeregeln der w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu 1.): Die Änderung der Parteibezeichnung der Klägerin gründet sich auf § 235 Abs 5 ZPO und das offene Firmenbuch (FN 32002m). Zu 2.): Die Beklagte war im Juli 2003 Leasingnehmerin eines von ihr bei der Klägerin haftpflicht- und kaskoversicherten Kraftfahrzeugs. Am 9. 7. 2003 verursachte ein berechtigter Lenker mit dem versicherten Fahrzeug einen Verkehrsunfall. Die Klägerin musste deshalb einem beim Unfall geschädigten Dritten aus der Haftpflichtversicherung... mehr lesen...
Norm: ABGB §862aECG §12
Rechtssatz: Ein E-Mail ist für den Empfänger in dem Zeitpunkt abrufbar, in dem es in seiner E-Mailbox eingelangt und gespeichert ist und am Bildschirm angezeigt oder ausgedruckt werden kann, das heißt, sobald ein Abruf durch den Empfänger möglich ist. Entscheidungstexte 2 Ob 108/07g Entscheidungstext OGH 29.11.2007 2 Ob 108/07g Bem: Mit ausführlicher Darste... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §862ABGB §862aABGB §1053ABGB §1054
Rechtssatz: Bei der Internetauktion eines privaten Verkäufers auf der von einem Seitenanbieter zur Verfügung gestellten Plattform macht der Verkäufer mit Beginn der Auktion durch Einrichtung der Angebotsseite demjenigen ein verbindliches Verkaufsangebot, der während deren Laufzeit das höchste Gebot abgeben wird. Dieser Bieter nimmt das Verkaufsangebot durch die Abgabe des höchsten Gebots an... mehr lesen...
Norm: ABGB §862a
Rechtssatz: Ein Telefax reist auf Gefahr des Versenders. Anderes gilt nur bei einer erwiesenen Störung des Empfangsgeräts, weil diese in den Risikobereich des Empfängers fällt. Entscheidungstexte 6 Ob 118/07g Entscheidungstext OGH 21.06.2007 6 Ob 118/07g 9 ObA 51/10f Entscheidungstext OGH 30.03.2011 9 ObA 51/10f ... mehr lesen...
Norm: ABGB §862a. 863. 886KollV Hotel- und Gastgewerbe/Arbeiter
Rechtssatz: Eine Geltendmachung per e-mail entspricht dem Schriftform-Gebot in kollektivvertraglichen Verfallsklauseln Entscheidungstexte 7 Ra 17/07k Entscheidungstext OLG Graz 02.04.2007 7 Ra 17/07k European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0639:2007:RG000... mehr lesen...
Norm: ABGB §862a
Rechtssatz: Wer sich im Prozess auf den Zugang einer empfangsbedürftigen einseitigen Willenserklärung beruft, hat den Zugang dieser Erklärung zu behaupten und zu beweisen. Beim Telefax beweist der „Okay-Vermerk" im Sendebericht den Zugang nicht, solange technisch die Möglichkeit besteht, dass die Datenübertragung dennoch wegen eines Fehlers im öffentlichen Netz missglückt ist. Bei der Übermittlung per Fax mit Sendebestätigung k... mehr lesen...
Norm: ABGB §862aÖNORM B 2110 Pkt2.29.2
Rechtssatz: Die Empfangstheorie gilt auch für Vorbehalte gemäß Punkt 2.29.2 der ÖNORM B 2110. Entscheidungstexte 1 Ob 45/04f Entscheidungstext OGH 23.11.2004 1 Ob 45/04f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119574 Dokumentnummer JJR_2004112... mehr lesen...