RS OGH 2025/9/25 7Ob6/77; 7Ob63/78; 7Ob26/79; 7Ob47/79; 7Ob8/80; 7Ob18/80; 6Ob681/81; 1Ob552/84; 7Ob

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Veröffentlicht am 03.03.1977
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Rechtssatz

Die qualifizierte Mahnung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, deren Wirkungen nur dann eintreten, wenn sie dem Versicherten iSd § 862a ABGB zugegangen ist.Die qualifizierte Mahnung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, deren Wirkungen nur dann eintreten, wenn sie dem Versicherten iSd Paragraph 862 a, ABGB zugegangen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0014059

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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