Norm
ABGB §862aRechtssatz
Die qualifizierte Mahnung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, deren Wirkungen nur dann eintreten, wenn sie dem Versicherten iSd § 862a ABGB zugegangen ist.Die qualifizierte Mahnung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, deren Wirkungen nur dann eintreten, wenn sie dem Versicherten iSd Paragraph 862 a, ABGB zugegangen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0014059Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.10.2025