Entscheidungen zu § 552 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

114 Dokumente

Entscheidungen 61-90 von 114

RS OGH 1986/1/16 7Ob675/85, 2Ob709/86, 8Ob690/89, 10Ob2204/96g, 5Ob158/04b

Norm: ABGB §552ABGB §655
Rechtssatz: Die Auslegung muß, so tief es geht, in die persönlichen Vorstellungen des Testators eindringen. Sie hat sich, da es bei letzwilligen Verfügungen keinen Erklärungsempfänger gibt, weit mehr am subjektiven Willen des Erklärenden zu orientieren als bei Geschäften unter Lebenden. Entscheidungstexte 7 Ob 675/85 Entscheidungstext OGH 16.01.1986 7 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.01.1986

RS OGH 1986/1/16 7Ob675/85, 2Ob709/86

Norm: ABGB §552ABGB §655
Rechtssatz: Nur wenn die Erklärung nicht völlig unzweideutig ist, hat eine Auslegung stattzufinden. Entscheidungstexte 7 Ob 675/85 Entscheidungstext OGH 16.01.1986 7 Ob 675/85 2 Ob 709/86 Entscheidungstext OGH 07.04.1987 2 Ob 709/86 European Case L... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.01.1986

RS OGH 1986/1/16 7Ob675/85, 2Ob709/86

Norm: ABGB §552ABGB §655
Rechtssatz: Die Erklärung ist als Einheit in ihrem ganzen Zusammenhang zu betrachten, wobei diese Zusammenschau sowohl Zweifel der grammatikalischen Auslegung beseitigen, als auch Zweifel am Sinn einzelner grammatikalisch eindeutiger Punkte wecken kann. Entscheidungstexte 7 Ob 675/85 Entscheidungstext OGH 16.01.1986 7 Ob 675/85 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.01.1986

TE OGH 1986/1/16 7Ob675/85

Begründung: Nach dem am 4.2.1961 vor dem Zweitbeklagten als öffentlichem Notar mit Amtssitz in Wien in gleichzeitiger Gegenwart des öffentlichen Notars Dr. Theodor G*** errichteten Protokoll erklärte der Generaldirektor Oskar H*** seinen letzten Willen wie folgt: "I. Zur Alleinerbin meines gesamten, wo immer befindlichen und wie immer gearteten beweglichen und unbeweglichen Vermögens ernenne ich meine Gattin Maria H***, geb. L***, Wien 13, Bergheidengasse 98. II. Sollte meine Gatt... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.01.1986

TE OGH 1985/11/14 6Ob699/85

Entscheidungsgründe: Die zuletzt in Waidhofen an der Ybbs wohnhaft gewesene Rosina C ist am 29.Juli 1983 verstorben. Das Verlassenschaftsverfahren ist beim Bezirksgericht Waidhofen an der Ybbs anhängig. Mit Beschluß vom 2.März 1984 hat das Verlassenschaftsgericht unter anderem rechtskräftig ausgesprochen: "Infolge der vorliegenden widersprechenden Erbserklärungen wird auf Grund der bereits getroffenen Stellungnahmen der Parteien gemäß § 125 AußStrG entschieden, daß die aus dem Recht... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.11.1985

TE OGH 1985/6/18 2Ob572/85

Entscheidungsgründe: Der am 5.2.1978 verstorbene Eugen B setzte mit Testament vom 28.3.1973 seinen Adoptivsohn Dr. Friedrich E zum Universalerben ein. Der Klägerin, seiner Stieftochter, vermachte er eine Lebensrente von S 10.000,- pro Monat zuzüglich jener Beträge, die auf das dieser Rente jeweils entsprechende Einkommen an Einkommensteuer entfallen würden. Das Rentenlegat ist wertgesichert, es erhöht sich in dem Verhältnis, in dem sich die Bruttobezüge des der jeweils höchsten koll... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.06.1985

TE OGH 1985/2/28 8Ob629/84

Begründung: Die Klägerin verlangt vom Beklagten die Bezahlung von S 23.248,25 samt Anhang. Sie sei Verwalterin der Liegenschaften EZ ***** und EZ ***** Katastralgemeinde *****, welche zu zwei Drittel in ihrem Eigentum und zu einem Drittel im Eigentum des Beklagten seien. In der Zeit vom 1. Juli 1975 bis zum 31. Dezember 1980 hätten die Aufwendungen die Einnahmen um S 69.744,75 überstiegen. Der auf den Beklagten entfallende Drittelanteil betrage S 23.248,25. Nach dem Testament des g... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.02.1985

RS OGH 1984/10/10 3Ob546/84, 7Ob118/02g, 6Ob10/14k, 2Ob134/17w, 2Ob35/20s

Norm: ABGB §552ABGB §553ABGB §565ABGB §578
Rechtssatz: Maßgebend ist nicht der Wille des Testators schlechthin sondern nur sein gültig erklärter Wille, weil andernfalls die Formvorschriften umgangen würden. Entscheidungstexte 3 Ob 546/84 Entscheidungstext OGH 10.10.1984 3 Ob 546/84 7 Ob 118/02g Entscheidungstext OGH 26.06.2002 7 Ob 11... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.10.1984

RS OGH 1984/10/10 3Ob546/84

Norm: ABGB §552
Rechtssatz: Wenn im Testament zuerst ausdrücklich und ohne jede Einschränkung schlechthin die Gleichbehandlung aller legitimierten oder adoptierten Kinder mit ehelichen leiblichen Kinder verfügt wird, dann nochmals auf die den ehelichen gleichzuhaltenden Nachkommen Bezug genommen wird, dann kann der später verwendete Ausdruck des kinderlosen Versterbens nicht bedeuten, daß jetzt nur mehr leibliche Kinder gemeint sind. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.10.1984

RS OGH 1984/5/23 1Ob561/84

Norm: ABGB §552ABGB §565ABGB §601ABGB §604ABGB §608ABGB §647
Rechtssatz: Die Ungültigkeit von Legaten beeinflußt die Wirksamkeit der Erbseinsetzung ( oder einer Substitution ) nicht. Entscheidungstexte 1 Ob 561/84 Entscheidungstext OGH 23.05.1984 1 Ob 561/84 NZ 1985,26 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.05.1984

RS OGH 1984/4/26 6Ob577/83

Norm: ABGB §552ABGB §713
Rechtssatz: Um die aufhebende Wirkung einer Verfügung auf das zeitlich vorangehende Testament prüfen zu können, ist das Gericht auch ohne ausdrückliche Einwendung berechtigt und verpflichtet, die mit der späteren Verfügung verfügte Anordnungsabsicht des Erblassers zu erforschen und festzustellen. Entscheidungstexte 6 Ob 577/83 Entscheidungstext OGH 26.04.1984... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.04.1984

RS OGH 1983/12/6 5Ob655/83, 8Ob654/88, 2Ob128/10b, 2Ob41/11k

Norm: ABGB §552ABGB §655
Rechtssatz: Das ABGB enthält für die letztwilligen Verfügungen keine allgemeinen Auslegungsvorschriften wie für Gesetze oder Verträge, dafür aber eine große Anzahl von Sonderregeln. Der für das Vermächtnisrecht im § 655 ABGB aufgestellte Grundsatz, wonach Worte in ihrer gewöhnlichen Bedeutung zu nehmen sind, es würde denn erwiesen, dass der Erblasser mit gewissen Ausdrücken einen ihm eigenen besonderen Sinn zu verbinden... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.12.1983

RS OGH 1983/2/3 6Ob1/82

Norm: ABGB §552ABGB §655
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 655 ABGB gilt nicht für Vermächtnisanordnungen, sondern für das ganze Erbrecht. Entscheidungstexte 6 Ob 1/82 Entscheidungstext OGH 03.02.1983 6 Ob 1/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0012355 Dokumentnummer JJR_19830... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.02.1983

RS OGH 1982/4/21 6Ob701/81

Norm: ABGB §552ABGB §901 II5ABGB §983
Rechtssatz: Es kann nicht als typische Voraussetzung eines entgeltlichen Darlehensvertrages angesehen werden, daß der Darlehensnehmer den Darlehensgeber letztwillig bedenken wird. Entscheidungstexte 6 Ob 701/81 Entscheidungstext OGH 21.04.1982 6 Ob 701/81 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.04.1982

RS OGH 1980/10/22 3Ob585/79, 6Ob1/82, 3Ob516/87, 6Ob313/98t, 2Ob128/10b

Norm: ABGB §552ABGB §655ABGB §709ABGB §711
Rechtssatz: Eine bestimmt ausgedrückte letztwillige Anordnung ist wirksam, wenn sie auch in "Wunschform" gefasst ist. Entscheidungstexte 3 Ob 585/79 Entscheidungstext OGH 22.10.1980 3 Ob 585/79 6 Ob 1/82 Entscheidungstext OGH 03.02.1983 6 Ob 1/82 Vgl aber ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.10.1980

RS OGH 1980/10/2 7Ob675/80, 5Ob693/81

Norm: ABGB §552
Rechtssatz: Fehlt es an einer Erbeinsetzung, so liegt kein in "gehöriger Form" errichtetes Testament vor. Allerdings ist es hiebei nicht erforderlich, daß die Erbeinsetzung ausdrücklich als solche bezeichnet wird; vielmehr genügt bereits, daß der Verfügung der Wille des Erblassers, eine bestimmte oder bestimmbare Person als Erben zu bedenken, zweifelsfrei entnommen werden kann. Es ist also zumindest die Bestimmbarkeit des Erben ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.10.1980

RS OGH 1980/10/2 7Ob675/80

Norm: ABGB §552ABGB §564
Rechtssatz: Kann der letztwilligen Verfügung lediglich mit Bestimmtheit entnommen werden, daß der Nachlaß einer von zwei bestimmten Personen zufallen soll, nicht jedoch, welche dieser beiden Personen hiefür in Frage kommt, so schließt dies eine Bestimmbarkeit des in Aussicht genommenen Erben aus. Dem Umstand, daß sich die beiden nach dem Willen der Erblasserin in Frage kommenden Erben nachträglich dahin geeinigt haben, ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.10.1980

RS OGH 1980/3/19 3Ob531/79, 6Ob701/81

Norm: ABGB §552ABGB §1435
Rechtssatz: Wenn der Empfänger einer Leistung eine Gegenleistung in Aussicht stellt, zu der er sich nicht wirksam verpflichten kann, wie z.B. eine Erbseinsetzung, so rechtfertigt der Nichteintritt des erwarteten Verhaltens eine Kondiktion nach § 1435 ABGB. Entscheidungstexte 3 Ob 531/79 Entscheidungstext OGH 19.03.1980 3 Ob 531/79 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.03.1980

RS OGH 1980/3/19 3Ob531/79, 5Ob131/15y

Norm: ABGB §552
Rechtssatz: Das Versprechen, jemanden zum Erben einzusetzen ist ungültig, weil es mit dem Grundsatz der Testierfreiheit in Widerspruch steht und sich niemand wirksam zur Errichtung einer letztwilligen Verfügung verpflichten kann. Entscheidungstexte 3 Ob 531/79 Entscheidungstext OGH 19.03.1980 3 Ob 531/79 5 Ob 131/15y Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.03.1980

RS OGH 1979/9/12 3Ob668/78

Norm: ABGB §552ABGB §553
Rechtssatz: War Gegenstand der letztwilligen Verfügung nicht der gesamte oder auch der weitaus überwiegende Teil des Vermögens, kann diese letztwillige Verfügung nicht als Testament bzw als Testament mit zusätzlichen Vermächtnissen angesehen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 668/78 Entscheidungstext OGH 12.09.1979 3 Ob 668/78 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.09.1979

RS OGH 1979/8/29 6Ob655/79, 1Ob583/80, 5Ob693/81, 6Ob594/88

Norm: ABGB §552
Rechtssatz: Das Wesen des letzten Willens im Sinne des § 552 ABGB liegt darin, daß einer Person das Vermögen des Verfügenden oder ein Teil davon auf den Todesfall widerruflich hinterlassen wird. Entscheidungstexte 6 Ob 655/79 Entscheidungstext OGH 29.08.1979 6 Ob 655/79 1 Ob 583/80 Entscheidungstext OGH 04.06.198... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.08.1979

RS OGH 1979/5/30 3Ob565/78, 1Ob746/81 (1Ob747/81), 5Ob655/83

Norm: ABGB §552ABGB §655ABGB §680KWG 1939 §1 Abs2KWG 1979 §18
Rechtssatz: Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, der bei Auslegung einer letztwilligen Anordnung maßgebend ist, sind Sparguthaben oder Spareinlagen die auf ein Sparkonto bei Sparkassen oder Banken eingelegten Sparbeträge, über die eine Urkunde ausgestellt wird. Hingegen sind Guthaben auf Girokonten sog täglich fällige Gelder, über die der Kontoinhaber jederzeit verfügen kann, was auf... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.05.1979

RS OGH 1978/11/23 6Ob722/78

Norm: ABGB §552ABGB §672ABGB §859
Rechtssatz: Wie durch Rechtsgeschäft unter Lebenden können auch durch letztwillige Verfügung Naturalobligationen begründet werden, nicht jedoch ein Unterhaltslegat iS des § 672 ABGB, zu dessen Wesen die gerichtliche Durchsetzbarkeit durch den Berechtigten unabdingbar gehört. Entscheidungstexte 6 Ob 722/78 Entscheidungstext OGH 23.11.1978 6 Ob 722... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.11.1978

RS OGH 1978/11/8 1Ob728/78, 1Ob583/80, 7Ob675/80, 6Ob563/81, 5Ob685/81, 7Ob798/81, 5Ob523/82, 1Ob532

Norm: ABGB §552ABGB §655ZPO §503 Z4 E4c18
Rechtssatz: Die letztwillige Erklärung stellt nicht die einzige Quelle der Auslegung dar, es sind auch außerhalb dieser Anordnung liegende Umstände aller Art, sonstige mündliche oder schriftliche Äußerungen sowie ausdrückliche oder konkludente Erklärungen des Erblassers zur Auslegung heranzuziehen. Entscheidungstexte 1 Ob 728/78 Entscheidungstext ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.11.1978

RS OGH 1978/4/20 7Ob563/78

Norm: ABGB §552
Rechtssatz: Der Begriff der Erklärung des letzten Willens ist nicht mit dem des Rechtsgeschäftes von Todes wegen wesensgleich. Entscheidungstexte 7 Ob 563/78 Entscheidungstext OGH 20.04.1978 7 Ob 563/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0012338 Dokumentnummer JJR_... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.04.1978

TE OGH 1978/1/26 7Ob733/77

Die Kläger sind die Enkel, die Beklagten die Kinder der am 8 April 1971 verstorbenen Anna W. Diese setzte in ihrem eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testament vom 27. Juni 1953 die beiden Kläger als Universalerben ihres unbeweglichen Vermögens ein und beschränkte ihre Kinder (Beklagte) auf den Pflichtteil. In dem Nachtrag zu diesem Tesatment vom 1. Juni eingesetzten Universalerben (Kläger) den Fruchtgenuß ihres Vermögens erhalten soll. In einem weiteren holographen Testam... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.01.1978

RS OGH 1977/7/7 1Ob583/77, 7Ob675/80, 6Ob577/83, 4Ob518/84, 7Ob675/85, 2Ob709/86, 7Ob579/88, 7Ob519/

Norm: ABGB §552ABGB §655ABGB §914 IIIeZPO §503 E4c18
Rechtssatz: Die Auslegung der letztwilligen Erklärung findet ihre Grenze darin, dass einerseits eine noch so deutlich erwiesene Absicht des Erblassers unbeachtlich ist, wenn sie durch den Wortlaut der letztwilligen Verfügung nicht gedeckt wird, andererseits aber der Wortlaut nach dem Willen des Erblassers beurteilt werden muss. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.07.1977

RS OGH 1977/6/7 1Ob583/77, 1Ob681/77, 4Ob520/83, 8Ob2017/96t, 6Ob189/98g, 2Ob128/10b, 2Ob41/11k, 2Ob

Norm: ABGB §552ABGB §655ABGB §914 IIIeZPO §503 E4c18
Rechtssatz: Ist ein wirklicher Wille des Erblassers nicht zu ermitteln, weil der eingetretene Fall von ihm nicht bedacht wurde, so greift die hypothetische Auslegung Platz. Ihre Aufgabe ist es zu ermitteln, was der Erblasser gewollt hätte, wenn er zur Zeit der Errichtung der letztwilligen Erklärung vorausschauend die Lage bedacht hätte, wie sie sich in der Folge darstellte. Der in der Folge e... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.06.1977

TE OGH 1977/5/23 6Ob571/77

Der in Düsseldorf verstorbene österreichische Staatsangehörige Dipl.-Ing. Edgar T lebte seit 1952 ständig in der BRD. Er war zweimal verheiratet. Seiner ersten (geschiedenen) Ehe entstammen die beiden Kläger; seiner zweiten (zur Zeit seines Todes aufrechten) Ehe mit der Beklagten entstammt die noch minderjährige Tochter A. Das Verlassenschaftsverfahren nach Dipl.-Ing. Edgar T - er hinterließ in Österreich unbewegliches und in der BRD bewegliches Vermögen - ist zu 20 A 150/72 des Bez... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.05.1977

RS OGH 1977/5/23 6Ob571/77

Norm: ABGB §533ABGB §552ABGB §602ABGB §1249 ff
Rechtssatz: Testament und Erbvertrag unterscheiden sich durch die Eingehung einer vertraglichen Verbindlichkeit. Entscheidungstexte 6 Ob 571/77 Entscheidungstext OGH 23.05.1977 6 Ob 571/77 NZ 1979,29 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0012210 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.05.1977

Entscheidungen 61-90 von 114