RS OGH 2015/8/25 3Ob531/79, 5Ob131/15y

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Veröffentlicht am 19.03.1980
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Rechtssatz

Das Versprechen, jemanden zum Erben einzusetzen ist ungültig, weil es mit dem Grundsatz der Testierfreiheit in Widerspruch steht und sich niemand wirksam zur Errichtung einer letztwilligen Verfügung verpflichten kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0012341

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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