Norm
ABGB §552Rechtssatz
Das Versprechen, jemanden zum Erben einzusetzen ist ungültig, weil es mit dem Grundsatz der Testierfreiheit in Widerspruch steht und sich niemand wirksam zur Errichtung einer letztwilligen Verfügung verpflichten kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0012341Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.10.2015