Entscheidungen zu § 551 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

54 Dokumente

Entscheidungen 1-30 von 54

RS OGH 2013/10/8 3Ob165/13f

Norm: ABGB §551
Rechtssatz: Auch beim Pflichtteilsverzichtsvertrag ist die getrennte Abgabe von Vertragsanbot und Vertragsannahme zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 165/13f Entscheidungstext OGH 08.10.2013 3 Ob 165/13f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129062 Im RIS seit 09.12.20... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.10.2013

TE OGH 2009/7/2 6Ob3/09y

Begründung: Die Erblasserin Brunhilde M***** verstarb am 26. 1. 2005 unter Hinterlassung der Tochter Dr. Desireé F***** und des Sohnes Michael M*****. Sie hatte am 11. 1. 2005 zugunsten ihrer Tochter ein Nottestament gemäß § 597 ABGB errichtet, dessen Ungültigkeit jedoch zwischenzeitig feststeht. Mit ihrem Sohn hatte sie bereits am 18. 12. 1995 einen Pflichtteilsverzichtsvertrag geschlossen. Der Sohn der Erblasserin erklärte mit Schreiben vom 9. 2. 2005, auf das ihm zustehende ges... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.07.2009

TE OGH 2008/1/24 6Ob212/07f

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Entscheidung | OGH | 24.01.2008

TE OGH 2003/7/10 6Ob273/02v

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Entscheidung | OGH | 10.07.2003

TE OGH 2003/4/24 6Ob181/02i

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Entscheidung | OGH | 24.04.2003

RS OGH 2001/5/29 5Ob123/01a, 4Ob219/09y

Norm: ABGB §551GBG §33 Abs1 litaJN §121
Rechtssatz: Mit der Beurkundung des gegenständlichen Rechtsgeschäftes zu Gerichtsprotokoll hat das Bezirksgericht die Grenzen gerichtlicher Amtsbefugnisse überschritten. In § 551 ABGB ist nämlich nur für den Erbverzicht die Beurkundung der Offerte und der Annahmeerklärung (SZ 23/46) durch gerichtliches Protokoll vorgesehen. Ob der Verzicht gegen Abfindung ein entgeltliches Rechtsgeschäft darstellt, ist st... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.05.2001

TE OGH 1998/9/24 6Ob193/98w

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Entscheidung | OGH | 24.09.1998

TE OGH 1996/12/4 7Ob2303/96v

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Entscheidung | OGH | 04.12.1996

RS OGH 1995/2/23 2Ob505/95

Norm: ABGB §551AnfO §13 Abs1KO §36
Rechtssatz: Ein Erbverzichtsvertrag ist dann unanfechtbar, wenn der Noterbe im Zeitpunkt des Verzichtes überschuldet war, ferner die Gefahr bestand, daß seinen Kindern der ihnen gebührende Pflichtteil großteils entgeht und der Verzicht nicht auch für die Kinder des Noterben gilt; diese müssen vielmehr an seine Stelle treten. Entscheidungstexte 2 Ob 505/95... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.02.1995

TE OGH 1995/2/23 2Ob505/95

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Entscheidung | OGH | 23.02.1995

RS OGH 1992/10/29 2Ob527/92, 4Ob128/12w, 4Ob120/13w

Norm: ABGB §551ABGB §871 AABGB §901 II1
Rechtssatz: Zur Anfechtung eines in einem einheitlichen Notariatsakt geschlossenen "Schenkungs- und Erbverzichtsvertrages" wegen Irrtums und wegen Wegfalles der Geschäftsgrundlage. Entscheidungstexte 2 Ob 527/92 Entscheidungstext OGH 29.10.1992 2 Ob 527/92 4 Ob 128/12w Entscheidungstext OGH 02.0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.10.1992

RS OGH 1992/10/29 2Ob527/92, 4Ob219/09y

Norm: ABGB §551
Rechtssatz: Bei einem in einem einheitlichen Notariatsakt geschlossenen "Schenkungs- und Erbverzichtsvertrag" (umfangreiche Schenkung zur Abfindung des gesetzlichen Erb- bzw Pflichtteilsrechtes) handelt es sich um ein einheitliches entgeltliches Rechtsgeschäft. Entscheidungstexte 2 Ob 527/92 Entscheidungstext OGH 29.10.1992 2 Ob 527/92 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.10.1992

RS OGH 1991/11/27 2Ob583/91

Norm: ABGB §551ABGB §767
Rechtssatz: Ein Verzicht auf das Erbrecht, der gemäß § 767 ABGB auch den Anspruch auf einen Pflichtteil ausschließt, ist nur der in Form eines erbrechtlichen Vertrages mit dem Erblassers abgegebene, nicht aber ein vor oder nach dem Tod des Erblassers gegenüber einem anderen Noterben oder dem Erben erklärter. Entscheidungstexte 2 Ob 583/91 Entscheidungstext O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.11.1991

RS OGH 1990/9/20 7Ob631/90, 9Ob156/02k, 2Ob154/19i

Norm: ABGB §551ABGB §914 IIIe
Rechtssatz: Bei der Auslegung eines Erbverzichtsvertrages ist nicht nur der objektive Erklärungswert des schriftlich Beurkundeten maßgebend, sondern auch die etwa mündlich erklärte Absicht der Parteien. Zu deren Ermittlung sind daher auch beim Erbverzicht außerhalb der schriftlichen Erklärung gemachte Willensäußerungen heranzuziehen. Entscheidungstexte 7 Ob 631/9... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.09.1990

RS OGH 1990/9/20 7Ob631/90

Norm: ABGB §551
Rechtssatz: Enthält ein Erbverzichtsvertrag die ausdrückliche Verzichtsleistung zugunsten eines Dritten, so ist dies als Bedingung zu verstehen, wonach der Erbverzicht nur wirksam sein soll, wenn der Dritte die Erbschaft auch erlangt; der Verzicht wird daher unwirksam wenn der Dritte vor dem Erblasser stirbt. Entscheidungstexte 7 Ob 631/90 Entscheidungstext OGH 20.0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.09.1990

TE OGH 1990/9/20 7Ob631/90

Entscheidungsgründe: Der Beklagte (und Widerkläger) ist der Sohn aus erster Ehe der am 9.11.1984 verstorbenen Christine Karoline D***. Die Klägerin (und Widerbeklagte) und ihr - am Verfahren nicht beteiligter - Bruder Erwin H*** sind die Kinder ihrer vorverstorbenen Tochter aus zweiter Ehe Christine H***. Mit Notariatsakt vom 11.1.1955 erklärte der Beklagte gegenüber der Erblasserin ohne Entgelt, sich aller Erbund Pflichtteilsansprüche gegenüber dem künftigen Nachlaß zugunsten sei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.09.1990

RS OGH 1990/5/29 5Ob34/90

Norm: ABGB §551ABGB §615
Rechtssatz: So wie derjenige, der über sein Erbrecht gültig verfügen kann, durch Vertrag mit dem Erblasser im voraus darauf Verzicht tun kann, obgleich noch nicht feststeht, ob er den Erblasser überleben wird, kann der aufschiebend bedingt zum Nacherben Berufene noch vor Eintritt des Substitutionsfalles auf sein Nacherberecht verzichten, einvernehmlich mit dem Vorerben das Substitutionsband aufheben. So wie eine derarti... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.05.1990

TE OGH 1990/1/30 5Ob512/90

Begründung: Die Zwillingsbrüder Ing.Günter S*** und Ing.Wolfgang S***, beide geboren am 24.April 1935, sind die Kinder der am 31. Juli 1987 verstorbenen Pauline S***. Diese hat mit Testament vom 1.Juli 1980 ihre fünf Enkel aus den damals aufrecht bestehenden Ehen ihrer Söhne zu Erben eingesetzt. In dem Testament wird ausdrücklich betont, daß nur die Nachkommen ihrer beiden Söhne aus ihren derzeitigen Ehen mit Erika S*** (Ing.Günter) und Dagmar S*** (Ing.Wolfgang) erbberechtigt sei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.01.1990

RS OGH 1990/1/30 5Ob512/90, 7Ob22/13f

Norm: ABGB §551
Rechtssatz: Aus § 551 ABGB letzter Satz ist klar zu entnehmen, dass das Gesetz den Nachkommen eines allenfalls in Zukunft Erbberechtigten kein eigenes Erbrecht oder Anspruchsrecht zubilligt. Es ergibt sich also aus dem Gesetzestext eindeutig, dass die volle Wirkung des Erbverzichtes eines Großjährigen der Zustimmung der Nachkommen und daher auch der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung für minderjährige Nachkommen des Verzichten... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1990

RS OGH 1990/1/30 5Ob512/90, 7Ob22/13f

Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §551
Rechtssatz: Die Änderung des § 154 Abs 3 ABGB hat keine für die Auslegung des § 551 ABGB letzter Satz entscheidende Änderung gebracht. Entscheidungstexte 5 Ob 512/90 Entscheidungstext OGH 30.01.1990 5 Ob 512/90 Veröff: SZ 63/10 = NZ 1990,231 7 Ob 22/13f Entscheidungstext OGH 17.04.2013 7 Ob 22/13f ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1990

RS OGH 1987/3/26 6Ob529/87, 7Ob2303/96v, 10Ob72/00m, 9Ob54/12z

Norm: ABGB §551ABGB §689
Rechtssatz: Im Verzicht auf den Erb- oder Pflichtteil liegt im Zweifel nicht auch ein Verzicht auf ein Vermächtnis. Entscheidungstexte 6 Ob 529/87 Entscheidungstext OGH 26.03.1987 6 Ob 529/87 7 Ob 2303/96v Entscheidungstext OGH 04.12.1996 7 Ob 2303/96v Beisatz: Diese Zweifelsregel kommt im Fall des Vorausve... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.03.1987

RS OGH 1986/11/19 8Ob527/86, 2Ob52/18p

Norm: ABGB §551ABGB §787 Abs2ABGB §805ABGB idF ErbRÄG 2015 §781
Rechtssatz: Der Noterbe muß sich in analoger Anwendung des § 787 Abs 2 ABGB die durch die Ausschlagung der Erbschaft bewirkte einseitige unentgeltliche Zuwendung auf den Schenkungspflichtteil anrechnen lassen. Entscheidungstexte 8 Ob 527/86 Entscheidungstext OGH 19.11.1986 8 Ob 527/86 Veröff: EvBl 1987/198 S 753 = NZ ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.11.1986

TE OGH 1986/4/22 2Ob588/84

Entscheidungsgründe: In dem zu A 487/81 des BG Wels geführten Verlassenschaftsverfahren nach Karl F***, gestorben am 25.7.1981, haben sich die Klägerin als dessen Schwester auf Grund des Gesetzes zur Hälfte des Nachlasses und der Beklagte als dessen außerehelicher Sohn auf Grund der letztwilligen Verfügung des Karl F*** vom 22.1.1974 zum gesamten Nachlaß als Erben erklärt. Der Klägerin wurde hierauf die Klagsrolle zugeteilt. In der Klage wird vorgebracht, der Erblasser habe nach d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.04.1986

RS OGH 1985/9/6 5Ob1528/85, 2Ob588/84

Norm: ABGB §551
Rechtssatz: Der OGH hatte bisher zwar nicht die Frage zu beantworten, ob ein Erbverzicht unter Ausnahme des Berufungsgrundes der letztwilligen Verfügung zugunsten des Verzichtenden zulässig und wirksam ist, doch ist es bisher nach allgemeiner Ansicht in der Literatur völlig unstreitig, daß sich der Erbverzicht nach § 551 ABGB auf bestimmte oder auf alle Berufungsgründe ( zB nur auf das gesetzliche oder testamentarische Erbrecht ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.09.1985

RS OGH 1984/12/14 6Ob717/83, 3Ob502/87, 6Ob2217/96i, 7Ob212/13x

Norm: ABGB §551
Rechtssatz: Bei einem Erbverzicht gegen Abfindung handelt es sich um einen Vertrag mit aleatorischen Elementen, bei dem das Risiko beiden Vertragsparteien bekannt ist. Eine Änderung des Vermögens liegt im Bereich des als möglich Voraussehbaren. Die Last des Risikos der Vermögensvermehrung trifft den Verzichtenden, der Vermögensverminderung den Erblasser. Es entfallen weitgehend die Rechtsbehelfe und Ansprüche wegen mangelnder Äq... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.12.1984

TE OGH 1982/11/3 1Ob739/82

Der am 21. 4. 1981 verstorbene Oskar R war ledig und kinderlos. Eine letztwillige Verfügung wurde nicht vorgefunden. Als gesetzliche Erben kamen in erster Linie seine Schwester Olga W und seine Halbschwester Hermine B in Betracht. Diese erklärten am 2. 7. 1981, ohne hiefür ihr Motiv anzugeben, daß sie die Erbschaft vorbehaltlos und unwiderruflich ausschlagen. Diese Erklärungen wurden mit Beschluß des Erstgerichtes vom 21. 8. 1981 zur Kenntnis genommen; es wurde ein Verlassenschaftskur... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.11.1982

RS OGH 1982/11/3 1Ob739/82, 6Ob196/06a, 6Ob212/07f, 6Ob3/09y

Norm: ABGB §551ABGB §760ABGB §805AußStrG §116 Abs1AußStrG §122AußStrG §130
Rechtssatz: Wegen der gegenüber einem Erbverzichtsvertrag häufig verschiedenen
Gründe: kann die Vorschrift des § 551 letzter Satz ABGB jedenfalls dann, wenn Nachkommen nicht ausdrücklich in die Erbsentschlagungserklärung miteinbezogen wurden, nicht analog auf den Fall der - einseitigen - Erbentschlagung angewendet werden. Die Erbserklärung des Nachkommens des Ausschlagend... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.11.1982

TE OGH 1979/4/4 6Ob766/78

Josef K starb arm 23. Dezember 1973. Die Klägerin ist seine Witwe und Alleinerbin. Sie und der Erblasser hatten als Brautleute in Notariatsaktsform am 14. September 1937 Ehepakte geschlossen. Sie vereinbarten dabei nicht nur eineallgemeine, bereits zu Lebzeiten wirksame Gütergemeinschaft, sondern trafen auch letztwillige Anordnungen. Der entsprechende Vertragspunkt 6 x lautet: "Die beiden Brautleute und künftigen Ehegatten errichten nunmehr nachstehende letztwillige Anordnungen: Sie... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.04.1979

RS OGH 1979/4/4 6Ob766/78

Norm: ABGB §551ABGB §1249ABGB §1254
Rechtssatz: Die für die vertragliche Wiederherstellung der unbeschränkten Testierfreiheit ( durch Verzicht auf die Rechte des Vertragserben ) obwalten andere Überlegungen über die Notwendigkeit einer Formgebundenheit als für die rechtsgeschäftliche
Begründung: einer derartigen Beschränkung ( durch Erbvertrag ). Entscheidungstexte 6 Ob 766/78 Entsche... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.04.1979

RS OGH 1979/4/4 6Ob766/78

Norm: ABGB §551NO §56
Rechtssatz: Zur Wirksamkeit der Erklärung, auf eine erbrechtliche Rechtsnachfolge aus dem Berufungsgrund der gewillten Erbfolge (früher errichteter Erbvertrag + Testament) zu verzichten, genügt die Einhaltung der Formvorschriften des § 551 ABGB, hingegen ist die Zuziehung von Aktzeugen oder eines zweiten Notars im Sinn des § 56 NO nicht erforderlich. Entscheidungstexte 6... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.04.1979

Entscheidungen 1-30 von 54