Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren86/01 Veterinärrecht allgemein
Norm: ABGB AVG §38 TierschutzG 2005 §30 Abs8VwRallg AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 38 g... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB ABGB §863 AVG §37 B-VG Art133 Abs4 VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §17VwGVG 2014 §27VwRallg ABGB § 863 heute ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB AVG §9 VwRallgZPO ZPO §6 AVG § 9 heute AVG § 9 gültig ab 01.02.1991 ZPO § 6 heute ... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist eine Mitunternehmerschaft, deren drei Gesellschafter im streitgegenständlichen Zeitraum gemeinsam Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielten. 2 Im Jahr 2015 wurden mehrere im Miteigentum der drei Gesellschafter stehende Grundstücke des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens veräußert. Der Parteienvertreter zog als Bemessungsgrundlage für die Immobilienertragsteuer den Gesamtkaufpreis der Liegenschaften (verringert um den auf ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §473 ABGB §485 EStG 1988 §30 Abs1 idF 2012/I/022 EStG 1988 §30 Abs1 idF 2012/I/112 ABGB § 473 heute ABGB § 473 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 485 heute ... mehr lesen...
Index: L65002 Jagd Wild Kärnten10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB; B-VG Art15 Abs9;JagdG Krnt 2000 §74 Abs2 lita;JagdG Krnt 2000 §75 Abs6; B-VG Art. 15 heute B-VG Art. 15 gültig ab 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2024 ... mehr lesen...
I. Die beschwerdeführende Partei ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 2764, KG L., wozu das Grundstück Nr. 2713/5 gehört. Der B.-fonds ist grundbücherlicher Eigentümer des Grundstückes Nr. 2713/1, das ob der Liegenschaft EZ 885, KG L., eingetragen ist. Die I.-KG ist Eigentümerin des Grundstückes Nr. 2702/41, das ob der EZ 2955 derselben KG eingetragen ist. Mit Bescheid des Magistrates der Landeshauptstadt Linz vom 13. September 2011 wurde der beschwerdeführenden Parte... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch
Norm: ABGB §472;ABGB §473;BauO OÖ 1994 §48;GBG 1955 §2;
Rechtssatz: Gemäß den §§ 472, 473 ABGB liegt das Wesen einer Grunddienstbarkeit darin, dass d... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB; BAO §21;VergnügungssteuerG Wr 2005 §13 Abs1; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82006 Bauordnung Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB; AVG §38; AVG §8;BauG Stmk 1995 §22 Abs2 Z2; WEG 2002 §28; WEG 2002 §29; AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 zuletzt... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Mit Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 9. April 2003 wurde unter Spruchpunkt I. gemäß den §§ 5, 6 Abs 1 in Verbindung mit § 31 Abs 1 und 4 des Vorarlberger Fischereigesetzes, LGBl Nr 47/2000 (FG), der E von der Einmündung des Sickergrabens in K bis zur Einmündung der N als Eigenrevier mit der Bezeichnung "50. E" festgelegt, sowie festgestellt, dass zu diesem Revier gemäß § 31 Abs 3 FG auch näher genannte, bei der Fischereireviereintei... mehr lesen...
Index: L65508 Fischerei Vorarlberg20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §473;ABGB §477 Z5;ABGB §479;FischereiG Vlbg 2000 §4;
Rechtssatz: Das nicht mit dem Eigentum an Grund und Boden verbundene Fischereirecht (der betreffende Kanal steht im Grundeigentum der Republik Österreich und stellt öffentliches Wassergut dar) ist ein selbständiges dingliches Recht an einem fremden Gewässer; ist es mit ... mehr lesen...
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Sachverhaltsdarstellungen in den Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes vom 16. November 1993, Zl. 90/07/0034, und vom 25. April 2002, Zl. 2001/07/0040, verwiesen. Mit Schreiben vom 16. November 1988 wurde von der Rechtsvorgängerin der Mitbeteiligten der Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung zur Sanierung des L-Teiches gestellt. In der darüber von der Bezirkshauptmannschaft K (BH) abgeführten mündlichen Verhandlung vom 15. März... mehr lesen...
Index: L65502 Fischerei Kärnten20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §383;ABGB §473;ABGB §479;FischereiG Krnt 1951 §2 Abs1;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §15 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 2 Abs 1 des Krnt FischereiG 1951 ist das Fischereirecht dort, wo es vom Eigentum am Gewässer gesondert in Erscheinung tritt, ein selbstständiges dingliches Recht und wird entweder als G... mehr lesen...
Index: L65502 Fischerei Kärnten20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §473;ABGB §479;ABGB §481;FischereiG Krnt 1951 §2 Abs2;GBG 1955;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §15 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 2 Abs 2 des Krnt FischereiG 1951 konnte vom Beginn der Wirksamkeit dieses Gesetzes an das Fischereirecht in fremden Gewässern nur auf die im § 481 ABGB angeführte... mehr lesen...
Index: L65502 Fischerei Kärnten20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §473;ABGB §481;FischereiG Krnt 1951 §2 Abs2;
Rechtssatz: Der OGH interpretierte in seinem Urteil vom 27.2.2001, 1 Ob 277/00t, und im Beschluss vom 1.7.2003, 1 Ob 69/03h, das Urteil vom 28.3.2000, 1 Ob 72/00w, dahingehend, dass damit nicht zum Ausdruck gebracht worden ist, dass der Erwerbsmodus für ein Fischereirecht als regu... mehr lesen...
Index: L65502 Fischerei Kärnten20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §473;ABGB §481;FischereiG Krnt 1951 §2 Abs2;WRG 1959 §15 Abs1;
Rechtssatz: Eine Dienstbarkeit ist dann offenkundig, wenn sichtbare Einrichtungen auf dem dienenden Gut oder sonstige Einrichtungen oder Vorgänge, die man bei einiger Aufmerksamkeit wahrnehmen kann, das Bestehen eines solchen Rechtes vermu... mehr lesen...
Mit Verordnung des Amtes der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde I. Instanz (AB) vom 10. Dezember 1997 wurde das Verfahren zur Zusammenlegung der landwirtschaftlichen Grundstücke von Weißenbach eingeleitet. In die Zusammenlegung einbezogen wurden nach den Ausführungen in der Beschwerde und den Feststellungen im angefochtenen Bescheid u. a. die dem Beschwerdeführer gehörigen Grundstücke 1381/3 (EZ 976), 1381/2 und .114 (EZ 1128) sowie die im Eigentum der mitbeteiligten Partei... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §473;FlVfGG §6 Abs1;FlVfLG Tir 1996 §26 Abs1;
Rechtssatz: Die für einen Sägewerksbetrieb notwendigen Einrichtungen sind auf dem betreffenden Grundstück nicht mehr vorhanden. Ein Sägebetrieb wäre nicht möglich. Bereits im Jahr 1975 wurde die Gewerbeberechtigu... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §473;ABGB §524;FlVfGG §6 Abs1;FlVfLG Tir 1996 §26 Abs1;
Rechtssatz: Dienstbarkeiten erlöschen nach allgemeinen Grundsätzen, nach den §§ 525 bis 529 ABGB, nach Nebengesetzen, als Folge des § 473 ABGB wegen Zwecklosigkeit und unter Umständen durch Zwangsveräuß... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §473;FlVfGG §6 Abs1;FlVfLG Tir 1996 §26 Abs1;
Rechtssatz: Eine Grunddienstbarkeit kann nach § 473 ABGB nur bestehen, wenn sie für das herrschende Grundstück nützlich und bequem ist; sie erlischt, wenn sie zwecklos wird (SZ 66/53 u.a.). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ua im Jahr 1991 neben seinem Hauptberuf als Angestellter der Handelskammer (nun Wirtschaftskammer) für Oberösterreich als Lehrbeauftragter an der Universität Linz im Ausmaß von 4 Wochenstunden tätig Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist strittig, ob die Einkünfte des Beschwerdeführers aus seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter als solche aus selbständiger Arbeit zu beurteilen und die entsprechenden Erlöse der Umsatzsteuer zu unterzie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0202 E 6. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen muß die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben, denn auch ein Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt,... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Alleineigentümerin des Grundstückes Nr. 1840, KG Palting (Imsee), sowie des Ufergrundstückes Nr. 532/2, KG Palting, welches als Parkplatz benutzt wird. Weiters ist die Beschwerdeführerin Hälfteeigentümerin des daran grenzenden Ufergrundstückes Nr. 524/2, KG Palting, auf welchem eine Fischerhütte und ein Bootssteg errichtet ist. Mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde Gmunden (ABB) vom 9. September 1992 wurde das Flurbereinigungsverfahren "Imsee", Katastral... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §473;ABGB §479;ABGB §526;FlVfGG §6 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §24 Abs1;
Rechtssatz: Grunddienstbarkeiten (§ 473 ABGB) können auch als unregelmäßige Dienstbarkeiten (§ 479 ABGB) in Erscheinung treten und daher kann ein Wegerecht durch Ersitzung auch für Per... mehr lesen...
Mit Tauschvertrag vom 8. Oktober 1964 haben die Ehegatten L. (die Erstbeschwerdeführerin und der Zweitbeschwerdeführer) die mit ihrer Liegenschaft EZ 3, KG G., verbundenen 32/62 Anteile an der Agrargemeinschaft S., EZ 75, KG G., an Herrn K.W. im Tauschwege abgetreten. Die Absonderung der Anteilsrechte wurde agrarbehördlich genehmigt. Als Gegenleistung für diese Agraranteilsabtretung hat Herr K.W. als Alleineigentümer der S.-Alm, EZ 75, KG G., der Erstbeschwerdeführerin und dem Zweitbe... mehr lesen...
Index: L66106 Einforstung Wald- und Weideservituten FelddienstbarkeitSteiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §473;EinforstungsLG Stmk 1983 §1 Abs1 Z2;WWSGG §1 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Wesentlich ist nach § 1 Abs 1 Z 2 Stmk EinforstungsLG 1983 die Einräumung von Weiderechten "auf fremdem Grund und Boden"; eine Einschränkung auf Grunddienstbarkeiten ist dem Gesetz nicht zu ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, dem mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheid und dem ebenfalls vorgelegten Realteilungsvertrag vom 18. Juni 1959 ergibt sich folgender entscheidungswesentlicher Sachverhalt: Die Erstmitbeteiligte und der Zweitmitbeteiligte (Bauwerber) haben bei der drittmitbeteiligten Marktgemeinde um die Erteilung einer Baubewilligung für den Neubau einer Wohnanlage auf Gp. 946/7 der KG M angesucht. Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin jenes Grundstückes (Gp 946/9), übe... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §473;AVG §8;BauO Tir 1989 §30 Abs1;BauRallg;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Eine Vorschrift, derzufolge der Eigentümer eines Grundstücks, auf dem eine entsprechende Dienstbarkeit lastet, inso... mehr lesen...