RS Vwgh 2006/3/23 2005/07/0007

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Veröffentlicht am 23.03.2006
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Index

L65502 Fischerei Kärnten
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

ABGB §383;
ABGB §473;
ABGB §479;
FischereiG Krnt 1951 §2 Abs1;
WRG 1959 §102 Abs1 litb;
WRG 1959 §15 Abs1;

Rechtssatz

Gemäß § 2 Abs 1 des Krnt FischereiG 1951 ist das Fischereirecht dort, wo es vom Eigentum am Gewässer gesondert in Erscheinung tritt, ein selbstständiges dingliches Recht und wird entweder als Grunddienstbarkeit, wenn es mit dem Eigentum an einer Liegenschaft verbunden ist, sonst als vererbliche Personaldienstbarkeit angesehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005070007.X03

Im RIS seit

19.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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