Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung betrifft einen Einzelfall, dessen Lösung durch die oberstgerichtliche Rechtsprechung voll gedeckt ist (siehe insb SZ 57/39). Bei persönlichen Dienstbarkeiten gibt es kein automatisches Erlöschen der Dienstbarkeit betreffend den Teil, auf dem die Ausübung nicht möglich ist (SZ 50/61 ua); bei einer Teilung bleiben stets alle Teilstücke belastet (EvBl 1967/275; JBl 1967, 627 ua). Bei einer sittenwidrigen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Johann K***** war zwischen Dezember 1991 und April 1994 bei der ***** A***** AG in Kufstein beschäftigt, die ihrerseits von der Beklagten bevollmächtigt war, Anträge auf Eröffnung von Wertpapierdepots samt Verrechnungskonten für die Beklagte sowie hierauf abzielende Kundenaufträge entgegenzunehmen. Verfügungen aufgrund solcher Aufträge erfolgten durch die Beklagte selbst. Am 14.9.1992 eröffnete die Beklagte durch ihre angeführte Geschäftspartnerin für Joha... mehr lesen...
Norm: ABGB §449ABGB 452 c
Rechtssatz: Die Verpfändung des Anspruchs aus dem Verrechnungskonto eines anonymen Wertpapierdepots ist - als Verpfändung einer Forderung - durch formlose Vereinbarung in Verbindung mit einer Verständigung des Drittschuldners möglich, in der anzugeben ist, welche Forderung an wen verpfändet wird. Entscheidungstexte 7 Ob 75/98z Entscheidungstext OGH 13.07.1... mehr lesen...
Norm: ABGB §449ABGB §452 CABGB §452 D
Rechtssatz: Für die Verpfändung verwahrter Wertpapiere durch den Kunden an einen Dritten ist neben dem Pfandbestellungsvertrag und der dinglichen Einigung (Pfandvertrag), die so wie bei der Übereignung direkt zwischen Hinterleger und Pfandgläubiger zustandekommt, als der für die Verpfändung ausreichende Modus die Anweisung an den Verwahrer erforderlich, die Wertpapiere auch für den Pfandnehmer innezuhaben. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kreditverträgen vom 30.11.1979 und 19.11.1980 räumte die Klägerin dem Sohn der Beklagten, Anton V***** jun., einen Haftungskredit ein. Zur Sicherstellung der Ansprüche aus den Kreditverträgen verpfändeten die Beklagten ihre Liegenschaft EZ ***** KG E*****, Gerichtsbezirk N*****, bis zum Höchstbetrag von insgesamt S 420.000,--. In der Folge nahm der Begünstigte die Haftung der Klägerin in Anspruch. Da der Hauptschuldner den Haftungskredit nicht fristgerec... mehr lesen...
Begründung: Die vom Kläger in seiner außerordentlichen Revision vorgetragenen
Gründe: , warum - entgegen dem Ausspruch des Berufungsgerichtes - nach § 502 Abs 1 ZPO die Revision für zulässig zu erachten sei (§ 506 Abs 1 Z 5 ZPO), sind nicht stichhältig. Wiewohl die Zurückweisung einer außerordentlichen Revision gemäß § 510 Abs 3 ZPO keiner
Begründung: bedarf, sei ihren Ausführungen in Kürze folgendes entgegenzuhalten: Die vom Kläger in seiner außerordentlichen Revision vorgetragen... mehr lesen...
Begründung: Alleineigentümer der vom gegenständlichen Eintragungsbegehren betroffenen Liegenschaft EZ ***** ist Thomas S*****. Dieser hat von der Antragstellerin zwei Darlehen über je S 300.000,- erhalten und ihr zu deren Besicherung seine Liegenschaft verpfändet. Hiezu wurden am 18.10.1996 und am 24.1.1997 in der Praxis übliche verbundene Schuldscheine und Pfandurkunden (Formularvordrucke mit maschinschriftlichen Ergänzungen und Einfügungen) ausgestellt. In den Schuldscheinen... mehr lesen...
Norm: ABGB §449ABGB §469ABGB §1423GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Die Einlösung der Forderung bei der Höchstbetragshypothek durch den Realschuldner ist unwirksam, wenn der Pfandgläubiger oder der Kredit-(Personal) Schuldner widerspricht, etwa weil dieser sonst aus dem laufenden Kreditverhältnis mit dem Pfandgläubiger gedrängt werden würde. Daraus folgt, daß der Realschuldner gerade auch, wenn Forderungen aus dem Kreditverhältnis des Pfandgläubigers mi... mehr lesen...
Norm: EO §87EO §89ABGB §449ABGB §451cABGB §469GBG §14
Rechtssatz: Der Gläubiger, dessen Forderungen durch eine Höchstbetragshypothek gesichert sind, ist für den Fall, daß ihm ein Exekutionstitel zur Verfügung steht, nicht verpflichtet, sich im Ramg der bestehenden Höchstbetragshypothek ein Festbetragspfandrecht einverleiben zu lassen. Da selbst bei Zahlung eines dem Höchstbetrag entsprechenden Betrages durch den identen Personalschuldner und Re... mehr lesen...
Norm: ABGB §449ABGB §469ABGB §1358ABGB §1413ABGB §1415ABGB §1416ABGB §1422ABGB §1423GBG §14GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Vor Abwicklung eines durch Höchstbetragshypothek gesicherten Rechtsverhältnisses kommt die Pfandfreistellung der Liegenschaft des Drittpfandbestellers ohne Zustimmung des Gläubigers nicht in Frage; gegen den Willen des Gläubigers gibt es also vor Abwicklung des Rechtsverhältnisses keine Pfandfreilassung der Liegenschaft, ist doch ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IABGB §449ABGB §1422GBG §14 Abs2GBG §122 B
Rechtssatz: Bei der Übertragung von Höchstbetragshypotheken ist eine Beeinträchtigung von Rechten des Liegenschaftseigentümers möglich, die das Grundbuchsgericht - so etwa bei der Überprüfung der Antragslegitimation zur Löschung von Hypotheken (vgl Petrasch in Rummel 2.Auflage, Rz 4 zu § 469 ABGB) - zu wahren hat. Daraus ergibt sich folgerichtig die Rekurslegitimation des Liegenschafts... mehr lesen...
Norm: ABGB §449ABGB §1358ABGB §1422GBG §8 Z1GBG §136
Rechtssatz: Auch im Falle der deklarativen Eintragung nach außerbücherlichem Hypothekenübergang gemäß § 1422 ABGB hat es bei der Eintragungsart der Einverleibung zu bleiben; eine "Anmerkung des Gläubigerwechsels" ist abzulehnen. Entscheidungstexte 5 Ob 43/94 Entscheidungstext OGH 17.05.1994 5 Ob 43/94 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §449ABGB §451 CABGB §1366ABGB §1422GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Der durch eine Höchstbetragshypothek gesicherte Pfandgläubiger hat gegenüber dem Drittpfandbesteller bei Geltendmachung der Pfandhaftung zu behaupten und zu beweisen, daß die geltend gemachte Forderung aus dem durch die Höchstbetragshypothek besicherten Rechtsverhältnis stammt und aus dem der Höchstbetragshypothekbestellung zugrundeliegenden Grundschuldverhältnis aushaftet. ... mehr lesen...
Begründung: Die im
Kopf: dieser Entscheidung genannten 5 Liegenschaften stehen zum Teil im Alleineigentum des Zweit- bzw. der Drittantragstellerin, zum Teil in deren Miteigentum. Auf diesen Liegenschaften sind folgende Höchstbetragspfandrechte einverleibt: EZ ***** über S 2,000.000,--; EZ ***** als Haupteinlage sowie EZ ***** und EZ ***** als Nebeneinlagen über S 1,000.000 jeweils zugunsten der R***** reg.Gen.m.b.H.; EZ ***** über S 1,300.000 zugunsten der ***** S***** reg.Gen.... mehr lesen...
Norm: ABGB §449ABGB §914 IIIhBGB §14 Abs2
Rechtssatz: Schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch können unter Nebenverbindlichkeiten einer Kreditforderung nicht auch Prozeßkosten verstanden werden, die nach gänzlicher Bezahlung aller Ansprüche des Kreditgebers und Tilgung der Hauptforderung und ohne daß diese wiederauflebt, dem Kreditgebers entstehen. Entscheidungstexte 7 Ob 508/92 En... mehr lesen...
Norm: ABGB §449ABGB §914 IIIhGBG §14 Abs2
Rechtssatz: Erfolgte die Pfandbestellung zwar in Form einer Höchstbetragshypothek, diente diese jedoch der Sicherstellung eines sogenannten Einmalkredites, ist daraus zu schließen, daß die Absicht der Pareteien nur auf die
Begründung: einer Haftung der Klägerin für jene Nebenverbindlichkeiten gerichtet war, die bis zur gänzlichen Tilgung des eingeräumten Kredites entstanden sind oder im Zuge der Tilgung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zur Sicherstellung aller Forderungen und Ansprüche an Haupt- und Nebenverbindlichkeiten jeder Art aus einem von der beklagten Partei der K***** GmbH eingeräumten Einmalkredit von S 1,5 Mio bestellte die Klägerin ihre Liegenschaft in EZ ***** KG O***** zum Pfand. Die Klägerin nahm die Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der österreichischen Kreditunternehmungen zur Kenntnis, dessen Punkt 26 folgenden Wortlaut hat: "Kosten und Auslagen, die bei der Bestel... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte die Erlassung des folgenden Grundbuchsbeschlusses: "Ob den der A*****gesellschaft mbH zur Gänze zugeschriebenen Liegenschaft EZ ***** KG ***** ist in C-LNr ***** aufgrund der Pfandbestellungsurkunde vom 19.7.1989 das Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von S 1,300.000,-- (in Worten: Schilling eine Million dreihunderttausend) für die Bank ***** Aktiengesellschaft einverleibt. Aufgrund der zu Wien am 5.12.1990 von der Bank ***** AG ausgestellte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei betreibt zu E 5014/86 des Erstgerichtes als Zessionarin der Volksbank Z***** die Zwangsversteigerung der dem Verpflichteten Johann F***** gehörigen Liegenschaften EZ 28, 31, 54 und 83 der KG K*****. Im Lastenblatt dieser Liegenschaften ist jeweils im ersten Rang eine Hypothek für den Kredithöchstbetrag von S 625.000,-- zugunsten der Volksbank Z***** simultan einverleibt, wobei die EZ 31 Haupteinlage ist. In den beiden nächstfolgenden Pfandrän... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind die eingeantworteten Erben nach dem am 20.8.1985 verstorbenen Karl N*****. Dieser war auf Grund des mit der Gemeinde S***** geschlossenen Kaufvertrages vom 16.6.1967 grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch S*****, bestehend aus dem Grundstück *****. Auf Grund der Einantwortungsurkunde vom 5.1.1987 ist nunmehr das Eigentumsrecht der Kläger - je zu einem Drittelanteil - einverleibt. Im Lastenblatt der Liegenschaft ist unter... mehr lesen...