RS OGH 1993/12/15 3Ob550/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.1993
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Norm

ABGB §449
ABGB §451 C
ABGB §1366
ABGB §1422
GBG §14 Abs2

Rechtssatz

Der durch eine Höchstbetragshypothek gesicherte Pfandgläubiger hat gegenüber dem Drittpfandbesteller bei Geltendmachung der Pfandhaftung zu behaupten und zu beweisen, daß die geltend gemachte Forderung aus dem durch die Höchstbetragshypothek besicherten Rechtsverhältnis stammt und aus dem der Höchstbetragshypothekbestellung zugrundeliegenden Grundschuldverhältnis aushaftet. Die gleiche Pflicht trifft den Einlöser einer solchen Schuld gem § 1422 ABGB.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0013536

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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