RS OGH 2025/1/30 5Ob43/94; 5Ob49/94; 5Ob54/94; 5Ob169/05x; 5Ob10/09w; 5Ob126/10f; 8Ob17/13b; 5Ob50/1

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Veröffentlicht am 17.05.1994
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Rechtssatz

Auch im Falle der deklarativen Eintragung nach außerbücherlichem Hypothekenübergang gemäß § 1422 ABGB hat es bei der Eintragungsart der Einverleibung zu bleiben; eine "Anmerkung des Gläubigerwechsels" ist abzulehnen.Auch im Falle der deklarativen Eintragung nach außerbücherlichem Hypothekenübergang gemäß Paragraph 1422, ABGB hat es bei der Eintragungsart der Einverleibung zu bleiben; eine "Anmerkung des Gläubigerwechsels" ist abzulehnen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0016154

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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