RS OGH 1992/2/20 7Ob508/92

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Veröffentlicht am 20.02.1992
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Rechtssatz

Erfolgte die Pfandbestellung zwar in Form einer Höchstbetragshypothek, diente diese jedoch der Sicherstellung eines sogenannten Einmalkredites, ist daraus zu schließen, daß die Absicht der Pareteien nur auf die Begründung einer Haftung der Klägerin für jene Nebenverbindlichkeiten gerichtet war, die bis zur gänzlichen Tilgung des eingeräumten Kredites entstanden sind oder im Zuge der Tilgung entstehen. Nur in diesem Sinn konnte redlicher Erklärungsempfänger die strittige Klausel verstehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0011324

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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