RS OGH 1998/7/13 7Ob75/98z

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Veröffentlicht am 13.07.1998
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Norm

ABGB §449
ABGB 452 c

Rechtssatz

Die Verpfändung des Anspruchs aus dem Verrechnungskonto eines anonymen Wertpapierdepots ist - als Verpfändung einer Forderung - durch formlose Vereinbarung in Verbindung mit einer Verständigung des Drittschuldners möglich, in der anzugeben ist, welche Forderung an wen verpfändet wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110560

Dokumentnummer

JJR_19980713_OGH0002_0070OB00075_98Z0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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