Norm
ABGB §449Rechtssatz
Die Verpfändung des Anspruchs aus dem Verrechnungskonto eines anonymen Wertpapierdepots ist - als Verpfändung einer Forderung - durch formlose Vereinbarung in Verbindung mit einer Verständigung des Drittschuldners möglich, in der anzugeben ist, welche Forderung an wen verpfändet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110560Dokumentnummer
JJR_19980713_OGH0002_0070OB00075_98Z0000_003