Norm
AußStrG §9 IRechtssatz
Bei der Übertragung von Höchstbetragshypotheken ist eine Beeinträchtigung von Rechten des Liegenschaftseigentümers möglich, die das Grundbuchsgericht - so etwa bei der Überprüfung der Antragslegitimation zur Löschung von Hypotheken (vgl Petrasch in Rummel 2.Auflage, Rz 4 zu § 469 ABGB) - zu wahren hat. Daraus ergibt sich folgerichtig die Rekurslegitimation des Liegenschaftseigentümers gegen die Eintragung der Übertragung einer Höchstbetragshypothek.Bei der Übertragung von Höchstbetragshypotheken ist eine Beeinträchtigung von Rechten des Liegenschaftseigentümers möglich, die das Grundbuchsgericht - so etwa bei der Überprüfung der Antragslegitimation zur Löschung von Hypotheken vergleiche Petrasch in Rummel 2.Auflage, Rz 4 zu Paragraph 469, ABGB) - zu wahren hat. Daraus ergibt sich folgerichtig die Rekurslegitimation des Liegenschaftseigentümers gegen die Eintragung der Übertragung einer Höchstbetragshypothek.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0033033Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.07.2020