RS OGH 2020/4/27 5Ob77/94, 5Ob50/15m, 5Ob40/20y

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Veröffentlicht am 08.11.1994
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Rechtssatz

Bei der Übertragung von Höchstbetragshypotheken ist eine Beeinträchtigung von Rechten des Liegenschaftseigentümers möglich, die das Grundbuchsgericht - so etwa bei der Überprüfung der Antragslegitimation zur Löschung von Hypotheken (vgl Petrasch in Rummel 2.Auflage, Rz 4 zu § 469 ABGB) - zu wahren hat. Daraus ergibt sich folgerichtig die Rekurslegitimation des Liegenschaftseigentümers gegen die Eintragung der Übertragung einer Höchstbetragshypothek.Bei der Übertragung von Höchstbetragshypotheken ist eine Beeinträchtigung von Rechten des Liegenschaftseigentümers möglich, die das Grundbuchsgericht - so etwa bei der Überprüfung der Antragslegitimation zur Löschung von Hypotheken vergleiche Petrasch in Rummel 2.Auflage, Rz 4 zu Paragraph 469, ABGB) - zu wahren hat. Daraus ergibt sich folgerichtig die Rekurslegitimation des Liegenschaftseigentümers gegen die Eintragung der Übertragung einer Höchstbetragshypothek.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0033033

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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