Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren86/01 Veterinärrecht allgemein
Norm: ABGB AVG §38 TierschutzG 2005 §30 Abs8VwRallg AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 38 g... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB ABGB §863 AVG §37 B-VG Art133 Abs4 VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §17VwGVG 2014 §27VwRallg ABGB § 863 heute ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB AVG §9 VwRallgZPO ZPO §6 AVG § 9 heute AVG § 9 gültig ab 01.02.1991 ZPO § 6 heute ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §44;PStG 1983 §24; ABGB § 44 heute ABGB § 44 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2017 ABGB § 44 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2018 ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §44;PStG 1983 §47; PStG 2013 §18; ABGB § 44 heute ABGB § 44 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2017 ABGB § 44 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2018 ... mehr lesen...
Index: L65002 Jagd Wild Kärnten10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB; B-VG Art15 Abs9;JagdG Krnt 2000 §74 Abs2 lita;JagdG Krnt 2000 §75 Abs6; B-VG Art. 15 heute B-VG Art. 15 gültig ab 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2024 ... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB; BAO §21;VergnügungssteuerG Wr 2005 §13 Abs1; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/02 Melderecht
Norm: ABGB §44;MeldeG 1991 §17 Abs3; ABGB § 44 heute ABGB § 44 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2017 ABGB § 44 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2018 ... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82006 Bauordnung Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB; AVG §38; AVG §8;BauG Stmk 1995 §22 Abs2 Z2; WEG 2002 §28; WEG 2002 §29; AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 zuletzt... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer verbüßt in der Justizanstalt X eine lebenslange Freiheitsstrafe u.a. wegen der Verbrechen des Mordes und des schweren Raubes. Er ist mit der (nicht inhaftierten) Zweitbeschwerdeführerin verheiratet. Der Erstbeschwerdeführer verbüßt in der Justizanstalt römisch zehn eine lebenslange Freiheitsstrafe u.a. wegen der Verbrechen des Mordes und des schweren Raubes. Er ist mit der (nicht inhaftierten) Zweitbeschwerdeführerin verheiratet. Am 29. März 2001 stellten d... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)25/02 Strafvollzug
Norm: ABGB §44;ABGB §90;StVG §20 Abs1;StVG §20 Abs2;
Rechtssatz: Das StVG bildet auf einfachgesetzlicher Ebene eine lex specialis zu allen anderen Regelungen des einfachen Gesetzgebers (wie u.a. die §§ 44 und 90 ABGB) und stellt daher für das, was Strafgefangenen im Rahmen des Vollzuges allenfalls erlaubt, geboten oder verboten ist, die maßg... mehr lesen...
Der am 16. Mai 1964 in Pinkafeld geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters gemeldet. Seit 5. März 1999 ist er mit weiterem Wohnsitz in Wien gemeldet. Im Zuge des vom beschwerdeführenden Bürgermeister eingeleiteten Reklamationsverfahrens gab der Zweitmitbeteiligte über Aufforderung der belangten Behörde im Erhebungsblatt zur Feststellung des Hauptwohnsitzes vom 14. Februar 2000 an, bei einem Bauunternehme... mehr lesen...
Der am 8. Dezember 1971 geborene Zweitmitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters, Sarleinsbach (kurz: S), gemeldet. Er ist verheiratet, seine Frau ist in Linz mit Hauptwohnsitz gemeldet. Er ist seit 3. September 1998 an dieser Anschrift in Linz mit weiterem Wohnsitz gemeldet. Der erstmitbeteiligte Bürgermeister brachte in einer Stellungnahme vom 13. November 2000 an die belangte Behörde vor, bei einem Gespräch mit dem Zweitmi... mehr lesen...
Die am xxx in W geborene, verheiratete Zweitmitbeteiligte hat seit 1. Oktober 1996 ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters gemeldet. Seit 27. April 1999 besteht ein "weiterer aktueller Wohnsitz" in W. Von 1979 bis 1. Oktober 1996 war sie mit Hauptwohnsitz in W, jedoch nicht in der nunmehr angegebenen Unterkunft, gemeldet. Im Zuge des über Antrag des Beschwerdeführers eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wurde von der Zweitmitbeteiligten über Aufforderu... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/02 Melderecht
Norm: ABGB §44;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Der Betroffene, der mit einer in Linz wohnhaften Frau verheiratet ist und dort mit ihr wohnt, hat in Linz einen "Mittelpunkt der Lebensbeziehungen". Er arbeitet in Wels und verbringt seine Freizeit zumeist mit seiner Frau in S (Heimatort), aber auch auf d... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/02 Melderecht
Norm: ABGB §44;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Die 22-jährige Betroffene geht in W (gelegentlich) einer Beschäftigung nach und wohnt in W gemeinsam mit ihrem Ehegatten. Sie macht familiäre Beziehungen zu B. geltend, die in W nicht bestünden. Wohl spielt bei der erfor... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/02 Melderecht
Norm: ABGB §44;MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Sogenannte "Wochenpendler", die eine Unterkunft (Wohnung) am Ort oder in der näheren Umgebung des Arbeitsplatzes als weiteren Wohnsitz nehmen, haben damit keinen Hauptwohnsitz begründet (Hinweis E 13.11 2001, 2001/05/0945). Andererseit... mehr lesen...
Die am 27. November 1938 in Wien geborene, verheiratete, seit Anfang Dezember 1998 pensionierte Zweitmitbeteiligte war im Zeitraum vom 10. Oktober 1973 bis 19. März 1999 mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) in Wien XVII., Pezzlgasse 71-73/1/7, gemeldet. Am 19. März 1999 meldete die Zweitmitbeteiligte St. Jakob im Walde, ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/02 Melderecht
Norm: ABGB §44;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Die Betroffene ist verheiratet und hat seit 1973 mit ihrem Ehegatten in Wien als Hauptwohnsitz gewohnt. Mit Ausnahme des Übertrittes in den Ruhestand mit Ende 1998 und der damit verbundenen erweiterten Freizeitgestaltung hat sich an den Lebensbeziehungen der Betroffenen offe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ua im Jahr 1991 neben seinem Hauptberuf als Angestellter der Handelskammer (nun Wirtschaftskammer) für Oberösterreich als Lehrbeauftragter an der Universität Linz im Ausmaß von 4 Wochenstunden tätig Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist strittig, ob die Einkünfte des Beschwerdeführers aus seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter als solche aus selbständiger Arbeit zu beurteilen und die entsprechenden Erlöse der Umsatzsteuer zu unterzie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0202 E 6. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen muß die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben, denn auch ein Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt,... mehr lesen...
Die zweitbeschwerdeführende Partei gehörte bei ihrer Geburt dem männlichen Geschlecht an. Sie unterzog sich in den Jahren 1993 und 1994 Operationen zur Änderung der äußeren männlichen Geschlechtsmerkmale in solche des weiblichen Geschlechts. Sie wird im folgenden als "Zweitbeschwerdeführerin" bezeichnet. Am 29. September 1994 stellten der Erstbeschwerdeführer, ein österreichischer Staatsbürger, und die Zweitbeschwerdeführerin, eine thailändische Staatsbürgerin, beim Standesamtsver... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/09 Internationales Privatrecht41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §44;IPRG §17 Abs1;PStG 1983 §42;PStG 1983 §43 Abs2;PStV 1983 §21 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Kann ein Ehefähigkeitszeugnis (iSd § 21 Abs 2 Z 1 PStV) von ausländischen Verlobten nicht vorgelegt werden, ist deren Ehefähigkeit von der Behörde nach ausländischem Recht selbst zu beurteilen. Daß auch bei... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/09 Internationales Privatrecht40/01 Verwaltungsverfahren41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §44;AVG §37;IPRG §6;MRK Art12;MRK Art8;PStG 1983 §42;PStG 1983 §43 Abs1;PStG 1983 §43 Abs2;PStV 1983 §21 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Sollte nach dem für die Ehefähigkeit der ausländischen Verlobten maßgeblichen tha... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §44;MRK Art12;PStG 1983 §42;
Rechtssatz: Zwischen Personen gleichen Geschlechtes ist nach österreichischen Recht keine Eheschließung möglich (hier: Daher erübrigt sich im Beschwerdefall die Beantwortung der Frage, ob nach dem Recht das für die ausländische Verlobte maßgeblich ist, das gleiche gilt). ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §44;AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §52;MRK Art12;PStG 1983 §42;PStG 1983 §43 Abs1;PStG 1983 §43 Abs2;PStV 1983 §21 Abs1 Z1;
Rechtssatz: § 44 ABGB steht einer Heirat mit einer Person des Geschlechts, dem der oder die Transsexuelle früher angehörte, nicht entgegen, weil es sich hiebei ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §44;MRK Art8;PStG 1983 §42;
Rechtssatz: Wer aufgrund der zwanghaften Vorstellung, dem anderen Geschlecht zuzugehören, sich geschlechtskorrigierenden Maßnahmen unterzogen hat, die zu einer deutlichen Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts geführt haben, ist als Angehöriger diese... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1988 Gebrauchtwagenhändler, wobei er seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelte. In der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1982 bis 1986 machte der Beschwerdeführer die aus den Jahren 1980 und 1982 stammenden Verluste gemäß § 18 Abs 1 Z 4 EStG 1972 geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde den Abzug der geltend gemachten Beträge mit der Begründung: , di... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren seit 7. Oktober 1988 Geschäftsführer der B-GmbH (in der Folge: GmbH) mit jeweils selbständiger Vertretungsbefugnis. Am 19. Jänner 1989 wurde der Konkurs über das Vermögen der GmbH eröffnet. Am 10. Oktober 1990 wurde der Konkurs nach Verteilung des Massevermögens aufgehoben. Mit den im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheiden wurden die Beschwerdeführer jeweils für Abgabenschulden der GmbH von 91.988 S als Haftungspflichtige in Anspruch genom... mehr lesen...