RS Vwgh 2005/6/21 2005/06/0034

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Veröffentlicht am 21.06.2005
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
25/02 Strafvollzug

Norm

ABGB §44;
ABGB §90;
StVG §20 Abs1;
StVG §20 Abs2;

Rechtssatz

Das StVG bildet auf einfachgesetzlicher Ebene eine lex specialis zu allen anderen Regelungen des einfachen Gesetzgebers (wie u.a. die §§ 44 und 90 ABGB) und stellt daher für das, was Strafgefangenen im Rahmen des Vollzuges allenfalls erlaubt, geboten oder verboten ist, die maßgebliche Grundlage dar (Hinweis E vom 16. September 1992, Zl. 92/01/0344, das noch zur Rechtslage vor der für die Besuchsregelungen des StVG maßgeblichen Novelle 1993 ergangen ist).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005060034.X01

Im RIS seit

14.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

29.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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