RS Vwgh 1997/9/30 95/01/0061

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Veröffentlicht am 30.09.1997
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Index

19/05 Menschenrechte
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
41/03 Personenstandsrecht

Norm

ABGB §44;
MRK Art8;
PStG 1983 §42;

Rechtssatz

Wer aufgrund der zwanghaften Vorstellung, dem anderen Geschlecht zuzugehören, sich geschlechtskorrigierenden Maßnahmen unterzogen hat, die zu einer deutlichen Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts geführt haben, ist als Angehöriger dieses Geschlechts anzusehen, wenn sich mit hoher Wahrscheinlichkeit am Zugehörigkeitsempfinden zu diesem Geschlecht nichts mehr ändern wird (Hinweis auf zahlreiche Judikatur des EuGH).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995010061.X05

Im RIS seit

25.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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