Norm: ABGB §364c B3ABGB §830 B5ABGB §831
Rechtssatz: In dem von je zur Hälfte eigentumsberechtigten Ehegatten vereinbarten wechselseitigen Veräußerungs- und Belastungsverbot liegt eine Verpflichtung zur Fortsetzung der Gemeinschaft, die aber bei wichtigen Gründen für die Aufhebung der Gemeinschaft ( zumal nach der Ehescheidung ) erlischt. Entscheidungstexte 8 Ob 319/63 Entscheidungstext... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte die Zwangsversteigerung der dem Verpflichteten gehörigen 7110/19.680 Anteile (verbunden mit Wohnungseigentum) der EZ. 626/KG U. D., obwohl auf diesem Grundstück das Veräußerungsverbot nach § 26 (1) Wohnbauförderungsgesetz (WBFGes.) 1954 einverleibt ist. Infolge Rekurses der Stadt Wien wies das Rekursgericht den Antrag auf Zwangsversteigerung ab. Es führte aus, daß das Veräußerungsverbot gemäß § 364c ABGB., wenn es im Grundbuch eingetragen ist, auch gegenüb... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c C2EO §133Stmk WFG 1993 §53WBFG 1954 §26
Rechtssatz: Das Veräußerungsverbot nach § 26 WBFG 1954 verhindert seinem ausdrücklichen Wortlaut nach nur Rechtsgeschäfte unter Lebenden, die ohne schriftliche Zustimmung des Landes abgeschlossen werden, nicht aber Exekutionsmaßnahmen. Entscheidungstexte 3 Ob 75/63 Entscheidungstext OGH 02.10.1963 3 Ob 75/63 RZ 1963,214 = Im... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c D3ABGB §533ABGB §608ABGB §761Tir HöfeG §1 ff
Rechtssatz: Ein im Grundbuch eingetragenes "Besitzvorrecht" ( Übernahmsrecht ) ist kein Erbrechtstitel und kommt auch keiner Nacherbschaft i.S.d. § 608 ABGB gleich. Entscheidungstexte 5 Ob 185/63 Entscheidungstext OGH 27.06.1963 5 Ob 185/63 3 Ob 530/85 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B1
Rechtssatz: Bei der Auslegung des § 364c ABGB kommt es nur auf das Verwandtschaftsverhältnis zwischen den durch das Veräußerungs- und Belastungsverbot Belasteten und Begünstigten an (Verschwägerte). Entscheidungstexte 1 Ob 231/62 Entscheidungstext OGH 31.10.1962 1 Ob 231/62 EvBl 1963/66 S 98 = RZ 1963,14 5 Ob 47/67 En... mehr lesen...
Die betreibenden Parteien Alfred und Rudolf G. waren die Teilungskläger, die verpflichtete Partei Anna S. Teilungsbeklagte in der Rechtssache des Landesgerichtes L. In dieser Rechtssache erging ein Anerkenntnisurteil, auf Grund dessen die betreibenden Parteien unter Anschluß der Versteigerungsbedingungen Bewilligung der Exekution durch Versteigerung der gemeinsamen Liegenschaft EZ. 317, KG. W., beantragten. Zwei Tage später ersuchte auch die verpflichtete Partei um Bewilligung der Exe... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c C2EO §216 Abs2 IIIg
Rechtssatz: Die Einverleibung eines Belastungsverbotes und Veräußerungsverbotes hindert nicht die Zwangsversteigerung der Liegenschaft zur Hereinbringung einer Forderung, für die ein Pfandrecht mit besserem Rang haftet. Dies gilt auch für die Kosten des Exekutionsverfahrens, wenn auch die Anmerkung der Einleitung des Zwangsversteigerungsverfahrens der Einverleibung des Belastungsverbotes und Veräußerungsverb... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B1
Rechtssatz: Das Belastungs- und Veräußerungsverbot erlischt mit dem Tode des ersten Belasteten (SZ 25/95). Entscheidungstexte 3 Ob 96/62 Entscheidungstext OGH 03.07.1962 3 Ob 96/62 Veröff: EvBl 1962/486 S 626 4 Ob 520/75 Entscheidungstext OGH 29.04.1975 4 Ob 520/75 Beisatz: Also keine Bindung des Rechtsnachfolger... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c C1EO §87GBG §94 B
Rechtssatz: Solange das einverleibte Belastungs- und Veräußerungsverbot nach § 364c ABGB nicht gelöscht ist, kann kein Zwangspfandrecht einverleibt werden, mag auch der Betreibende durch öffentliche Urkunde (Totenschein) das materielle Erlöschen des Verbotes nachweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 96/62 Entscheidungstext OGH 03.07.1962 3 Ob 96/62 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B3
Rechtssatz: Das Belastungs- und Veräußerungsverbot ist ein höchstpersönliches Recht, das im Falle des Todes des Berechtigten auf Grund einer Urkunde über den Todesnachweis zu löschen ist. Entscheidungstexte 5 Ob 90/61 Entscheidungstext OGH 22.03.1961 5 Ob 90/61 1 Ob 11/95 Entscheidungstext OGH 25.04.1995 1 Ob 11/95... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c D3GBG §61 B1
Rechtssatz: Keine Streitanmerkung bei einem einverleibten Belastungs- und Veräußerungsverbot, wenn auf Aufhebung der diesem Verbot zugrunde liegenden Vereinbarung geklagt wird. Entscheidungstexte 5 Ob 399/60 Entscheidungstext OGH 16.11.1960 5 Ob 399/60 4 Ob 593/74 Entscheidungstext OGH 12.11.1974 4... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 2. 2. 1943 geheiratet. Am 31. 10. 1947 schlossen sie einen notariellen Ehe- und Erbvertrag, mit dem sie u.a. eine schon unter Lebenden wirksame allgemeine Gütergemeinschaft vereinbarte. Im Pkt. 3 räumten sie sich ein gegenseitiges Aufgriffsrecht in der Weise ein, dass der überlebende Eheteil nach freier Wahl zum gerichtlich erhobenen oder eidesstättig einzubekennenden Wert den gesamten Nachlass des vorverstorbenen Ehegatten übernehmen kann. Der M... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z6 II6EO §384 Abs2 und 3ABGB §364c C2ABGB §1233 EABGB §1266
Rechtssatz: Zulässigkeit einer EV durch Belastungs- und Veräußerungsverbot (unter den übrigen Voraussetzungen der Gefährdung) bei bücherlich eingetragener Gütergemeinschaft. Entscheidungstexte 3 Ob 167/60 Entscheidungstext OGH 11.05.1960 3 Ob 167/60 3 Ob 340/... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei erhob am 26. 9. 1959 gegen den beklagten Ehegatten die Scheidungsklage nach § 49 EheG und stützte diese Klage insbesondere auf ehewidrige Beziehungen, wiederholte Misshandlungen und Beschimpfungen und Ausbleiben durch mehrere Wochen unter Mitnahme des ganzen Bargeldes von 4.000 S. Gleichzeitig beantragte die klagende Partei die Aufhebung der am 17. 5. 1951 geschlossenen notariellen Ehepakte. Am 23. 1. 1960 beantragte die klagende Partei die Erlassung ... mehr lesen...
Der Beklagte war vom Kläger mit der bücherlichen Sicherstellung eines vom Kläger dem Franz B. laut Schuldschein vom 27. Oktober 1951 gewährten Darlehens im Betrag von 12.000 S s. A. beauftragt, und zwar auf der dem Franz S. gehörigen Liegenschaft EZ. 98 Grundbuch F., auf der das Belastungs- und Veräußerungsverbot der minderjährigen Kinder des genannten Eigentümers Franz S. jun. und Hermine S. einverleibt war. Hermine S. war laut Beschluß des Bezirksgerichtes Ferlach vom 5. April 1951,... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B2
Rechtssatz: Wenn der aus einem bücherlichen Veräußerungs- und Belastungsverbot Berechtigte der Belastung der Liegenschaft zustimmt, gilt er im Zweifel als auch der Verwertung der Liegenschaft durch Verkauf zustimmend ( SZ 15/17; EvBl 1957/414 nicht gegenteilig, betraf eine Grundbuchssache ). Entscheidungstexte 6 Ob 226/59 Entscheidungstext OGH 10.09.1959 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c D2AußStrG §9 IEO §382 Z6 II6GBG §93GBG §122
Rechtssatz: Zulässigkeit des Rekurses des Grundeigentümers gegen die Einverleibung eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes, auch wenn dieses Verbot noch vor der Rekurserhebung und daher auch vor der Entscheidung des Rekursgerichtes auf Ansuchen dessen, der das Verbot durch einstweilige Verfügung erwirkt hatte, wieder gelöscht worden ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364cAußStrG §9 IGBG §122
Rechtssatz: Der Rekurs des Grundeigentümers gegen den Beschluß, mit dem ein auf seiner Liegenschaft einverleibtes Veräußerungs- und Belastungsverbot auf Antrag des Berechtigten wieder gelöscht wird, ist zulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 399/59 Entscheidungstext OGH 02.09.1959 5 Ob 399/59 EvBl 1959/366 S 605 ... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer Forderung im Betrag von 154.655 S 81 g s. A. die Exekution durch Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ. 40 und der der Verpflichteten gehörigen Hälfte der Liegenschaft EZ. 2543. beide der KG. G. Die zweite Instanz wies den Exekutionsantrag ab, weil im Grundbuch bei beiden Liegenschaften ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten des Richard und der Johanna M. einverleibt sei. Der Oberste Gerichtsho... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c D2EO §65 B
Rechtssatz: Der Verpflichtete kann einen Beschluss, mit welchem eine Exekution trotz eines eingetragenen Belastungsverbotes und Veräußerungsverbotes bewilligt wurde, mit Rekurs anfechten. Entscheidungstexte 3 Ob 346/59 Entscheidungstext OGH 26.08.1959 3 Ob 346/59 Veröff: SZ 32/98 = ImmZ 1960,27 5 Ob 326/71 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B2EO §87EO §133
Rechtssatz: Der Umstand, daß der aus einem Belastungs- und Veräußerungsverbot Berechtigte Exekutionen auf die betreffende Liegenschaft geduldet hat, kommt noch keinem Verzicht seines Rechtes für andere Fälle gleich. Entscheidungstexte 3 Ob 346/59 Entscheidungstext OGH 26.08.1959 3 Ob 346/59 SZ 32/98 = EvBl 1959/330 S 576 = ImmZ 1960,27 ... mehr lesen...
Der Konkurskommissär hat mit Beschluß vom 20. Juni 1958 entschieden, daß der ideelle Hälfteanteil des Gemeinschuldners an der Liegenschaft EZ. 199 KG. J. in das Massevermögen einzubeziehen sei, obwohl auf Grund des Übergabsvertrages vom 23. Juni 1950, mit dem der Gemeinschuldner diesen Hälfteanteil von seinen Schwiegereltern Andreas und Kunigunde L. erwarb, das Veräußerungs- und Belastungsverbot zugunsten des Veräußerers Andreas L. - Kunigunde L. ist mittlerweile verstorben - grundbüc... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c C1KO §1KO §119 Abs2 B
Rechtssatz: Ein im Grundbuche eingetragenes vertragsmäßiges Veräußerungsverbot hindert die konkursmäßige Versteigerung. Entscheidungstexte 5 Ob 63/59 Entscheidungstext OGH 01.04.1959 5 Ob 63/59 RZ 1959,140 = SZ 32/43 5 Ob 326/71 Entscheidungstext OGH 15.12.1971 5 Ob 326/7... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B2ABGB §938
Rechtssatz: Erteilung der Zustimmung zu einem Liegenschaftsverkauf durch den Verbotsberechtigten gegenüber dem Dritten ( Käufer ) ist nicht Schenkung. Entscheidungstexte 1 Ob 405/58 Entscheidungstext OGH 19.11.1958 1 Ob 405/58 EvBl 1959/92 S 156 = JBl 1959,279 = HBZ 1959/15/16 S 4 = ImmZ 1959,170 Europe... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B3ABGB §1233 F
Rechtssatz: Der Hinweis auf Ehepakte im Grundbuch ( Hauptbuch ) genügt zur Herstellung einer dinglichen Wirkung nach Art eines Verfügungsverbotes nach § 364 c ABGB. Entscheidungstexte 6 Ob 188/58 Entscheidungstext OGH 01.10.1958 6 Ob 188/58 EvBl 1958/385 S 658 = JBl 1959,156 5 Ob 73/68 Entscheidu... mehr lesen...
Die Klägerin und der Beklagte sind je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ. 2551 der Kat.Gem. M., bestehend aus den Grundstücken 940/7 Garten und 1409 Bauparzelle, Haus in M., N.- Straße 70. Die Klägerin wurde als Hälfteeigentümerin auf Grund der Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes St. Pölten vom 8. Dezember 1950, 1 A 412/49-22, unter dem Rang vom 20. März 1952, der Beklagte als Hälfteeigentümer auf Grund des Kaufvertrages vom 30. Juni 1952 unter dem Rang vom 6. Mai 195... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c C2
Rechtssatz: Der Anspruch eines Miteigentümers auf Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft und Teilung wird durch ein Veräußerungs- und Belastungsverbot, das auf einem Liegenschaftsanteil eines anderen Miteigentümers einverleibt ist, nicht berührt. Entscheidungstexte 3 Ob 72/58 Entscheidungstext OGH 20.05.1958 3 Ob 72/58 SZ 31/79 = EvBl 1958/330 S 572 = ImmZ 1958,340 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B3EO §382 Z6 II6EO §384 Abs3
Rechtssatz: Falls der gefährdeten Partei der die Liegenschaft betreffende Anspruch endgültig zuerkannt wird, haben die nach der Anmerkung des exekutiven Veräußerungsverbot und Belastungsverbotes eingetragenen Verfügungen nur insoferne Wirkung, als sie dem Anspruche, bezüglich dessen das Verbot erlassen wurde, nicht entgegenstehen; andernfalls sind sie zu löschen. Entscheidungstex... mehr lesen...
Die Eheleute Rudolf und Franziska R. heirateten 1951. Mit Notariatsakt vom 2. Oktober 1953 schenkte Rudolf R. seiner Frau einen Viertelanteil der ihm zur Gänze gehörigen Liegenschaft EZ. 33 Grundbuch K.; in diesem Vertrag vereinbarten beide Eheleute auch noch ein wechselseitiges Veräußerungs- und Belastungsverbot, das dann im Jahr 1954 im Grundbuch einverleibt wurde. 1955 klagte Franziska R. auf Ehescheidung. Die Ehe wurde tatsächlich mit rechtskräftigem Urteil vom 26. September 1955 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B1EheG §93
Rechtssatz: Ein zwischen Ehegatten wirksam vereinbartes und bücherlich eingetragenes Veräußerungs- und Belastungsverbot verliert durch die Scheidung der Ehe seine Rechtswirkung nicht. Entscheidungstexte 2 Ob 455/57 Entscheidungstext OGH 13.11.1957 2 Ob 455/57 JBl 1958,120 ( Mit Glosse von Gschnitzer ) = SZ 30/71 ... mehr lesen...