RS OGH 1959/9/10 6Ob226/59, 1Ob658/80

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Veröffentlicht am 10.09.1959
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Norm

ABGB §364c B2

Rechtssatz

Wenn der aus einem bücherlichen Veräußerungs- und Belastungsverbot Berechtigte der Belastung der Liegenschaft zustimmt, gilt er im Zweifel als auch der Verwertung der Liegenschaft durch Verkauf zustimmend ( SZ 15/17; EvBl 1957/414 nicht gegenteilig, betraf eine Grundbuchssache ).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0010731

Dokumentnummer

JJR_19590910_OGH0002_0060OB00226_5900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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