Norm: ABGB §276IO §82
Rechtssatz: Die Entschädigung eines Verlassenschaftskurators, auch wenn er bei der Verwertung von Liegenschaften einer überschuldeten Verlassenschaft gleich einem Insolvenzverwalters agiert, ist nach § 276 ABGB und nicht nach § 82 (d) IO zu bestimmen. Entscheidungstexte 6 R 34/17t Entscheidungstext LG Ried/Innkreis 04.04.2017 6 R 34/17t ... mehr lesen...
Norm: ZPO §10ABGB §276
Rechtssatz: Ein Sachwalter, der in einem Rechtsstreit vor dem Prozessgericht für den Kuranden einschreitet, hat nicht nur nach § 10 ZPO ohne Rücksicht auf den Ausgang des Verfahrens einen direkten Anspruch gegen die Partei, die seine Tätigkeit veranlasste, sondern parallel dazu einen Entlohnungsanspruch gegen seinen Kuranden. Entscheidungstexte 1 R 309/14w Entsche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile waren miteinander verheiratet. Anlässlich der Eheschließung 1993 hatten die Parteien vereinbart, dass die Klägerin ihren Beruf aufgebe und sich nur der Familie widme. Sie führte während aufrechter Haushaltsgemeinschaft den Haushalt. Die Ehe der Streitteile ist seit 2007 rechtskräftig geschieden. Das Alleinverschulden trifft den Beklagten. Die häusliche Gemeinschaft der Parteien war bereits seit 7. 4. 2004 aufgehoben, als der Beklagte von der Gend... mehr lesen...
Begründung: Der Vater ist außer für Denisa noch für zwei am 8. 12. 2001 und am 8. 5. 1999 geborene Kinder gesetzlich sorgepflichtig und weiters teilweise für seine Ehegattin, die als Reinigungskraft ein Durchschnittsnettoeinkommen von 788 EUR monatlich bezieht. Der Vater hatte im Beobachtungszeitraum folgendes Einkommen: monatliches Durchschnitts- steuerpflichtige nettoeinkommen Bezüge 2005 ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei, eine GmbH mit Sitz in Österreich, wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 21. 4. 2004 gegründet. Geschäftsführerin ist Maria E*****, Gesellschafter sind die italienischen Staatsbürger Fausto M***** und Ferrante P*****, wobei ersterer einen Geschäftsanteil von 90 % hält. Die beklagte „Limited“, wurde am 20. 6. 2004 in den Vereinigten Arabischen Emiraten gegründet und ist dort als „Offshore Firma“ registriert. Geschäftsführende Direktoren sind der britische... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Pflegschaftssache des Wacha D*****, wegen Bestellung eines Abwesenheitskurators, über den Antrag des Bezirksgerichts Linz auf Entscheidung eines Zuständigkeitsstreits mit dem Bezirksgericht Innere Stadt Wien, den Beschluss gefasst:
Spruch: Z... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin wurde am 7. 6. 1950 geboren. Sie leidet an einem pränatalen cerebralen Defekt, weist das geistige Niveau eines Kleinkindes auf und lebt seit 1988 ohne Kontakt zu ihren Eltern auf Kosten des zuständigen Sozialhilfeträgers in einer sozialtherapeutischen Einrichtung. Sie bezieht nach dem Tod ihres Vaters eine Waisenpension. Die Beklagte, damals als Rechtsanwältin tätig, war vom 24. 9. 1992 bis 28. 6. 2007 Sachwalterin der Klägerin für alle Angelegenheiten. Die ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden und die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Günther R*****, vertreten durch Dr. Gerhard Koller, Rechtsanwalt in Wien, wider die Antragsgegnerin Islamische Religionsgemeinde *****, wegen Bestellung eines Kurators, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Antragstellers gegen den Bes... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der als Rechtsanwalt nicht vertretungsbedürftige (§ 6 Abs 2 AußStrG) und im eigenen Namen rekurslegitimierte (§ 127 AußStrG) (Verfahrens- und einstweilige) Sachwalter wendet sich gegen seine Bestellung. Er hält sein außerordentliches Rechtsmittel entgegen dem Ausspruch des Rekursgerichts nach § 59 Abs 1 Z 2 AußStrG für zulässig, weil gesicherte oberstgerichtliche Rechtsprechung zu § 279 ABGB (idgF BGBl I 92/2006) und zu § ... mehr lesen...
Begründung: Die Niederösterreichische Agrarbezirksbehörde ersuchte das Erstgericht unter Berufung auf § 11 AVG um die Bestellung eines Abwesenheitskurators für Johanna S*****. Bei der Behörde sei der Antrag eingebracht worden, hinsichtlich des GST ***** (EZ ***** GB *****) ein Flurbereinigungsübereinkommen zu beurkunden. Die im Grundbuch auf der Grundlage einer Einantwortungsurkunde vom 27. 7. 1885 (!) einverleibte Miteigentümerin Johanna S***** sei jedoch „unbekannt". Das Erstgeric... mehr lesen...
Begründung: Die niederösterreichischen Agrarbezirksbehörde ersuchte das Erstgericht unter Berufung auf § 11 AVG um die Bestellung eines Abwesenheitskurators für Josef S*****. Bei der Behörde sei der Antrag eingebracht worden, hinsichtlich des GST .74 (EZ 409 GB *****) ein Flurbereinigungsübereinkommen zu beurkunden. Der im Grundbuch auf der Grundlage einer Einantwortungsurkunde vom 27. 7. 1885 (!) einverleibte Miteigentümer Josef S***** sei jedoch „unbekannt". Das Erstgericht wies... mehr lesen...
Begründung: Die am 15. 2. 1991 geborene Adriana S***** ist die Tochter von Iwona S***** und Wazlaw K*****. Die Minderjährige, die bei ihrer Mutter in Österreich lebt, und ihre Eltern sind polnische Staatsbürger. Ob die Mutter seit der Antragstellung (26. 2. 2008) in Österreich als Arbeitnehmerin unselbständig oder selbständig erwerbstätig oder als Arbeitslose sozialversichert war/ist, steht ebenso wenig fest wie der aktuelle Aufenthaltsort des Vaters, der nach seiner letzten bekan... mehr lesen...
Norm: ZustG §8AußStrG §24 Abs1, §5 Abs2 Z2 litbABGB §276
Rechtssatz: Ist eine Partei im Pflegschaftsverfahren in Kenntnis des einzigen offenen Antrages, muss sie die Änderung ihrer bisherigen Abgabestelle dem Gericht unverzüglich mitteilen, widrigens nach § 8 ZustG iVm § 24 Abs 1 AußStrG vorzugehen ist; ein Abwesenheitskurator gemäß § 276 ABGB ist nicht zu bestellen. Entscheidungstexte 1 R ... mehr lesen...
Norm: ABGB §276 IeAußStrG §78 B. AußStrG §128AußStrG §129
Rechtssatz: Eine volle analoge Anwendung der Bestimmungen über den Verlassenschaftskurator auf den Fall der Unbekanntheit eines vermutlich vorhandenen Pflichtteilsberechtigten kommt nicht in Betracht, weshalb auch kein Kurator für den Nachlass zu bestellen ist. Dies gilt jedoch nicht für die Vorschriften des §128 AußStrG 1854 über das Ediktalverfahren. Durch die analoge Anwendung dieser ... mehr lesen...
Norm: ABGB §276 Ia1
Rechtssatz: Die Bestellung eines Abwesenheitskurators für den Geschäftsführer der vertretungsbefugten Komplementär-GmbH - anstatt für die GmbH selbst - zur Geltendmachung der Vertretungsrechte der GmbH in der KG ist nicht zulässig. Entscheidungstexte 8 Ob 41/05w Entscheidungstext OGH 04.05.2005 8 Ob 41/05w Schlagworte ... mehr lesen...