Norm: ABGB §276IO §82
Rechtssatz: Die Entschädigung eines Verlassenschaftskurators, auch wenn er bei der Verwertung von Liegenschaften einer überschuldeten Verlassenschaft gleich einem Insolvenzverwalters agiert, ist nach § 276 ABGB und nicht nach § 82 (d) IO zu bestimmen. Entscheidungstexte 6 R 34/17t Entscheidungstext LG Ried/Innkreis 04.04.2017 6 R 34/17t ... mehr lesen...
Norm: ZPO §10ABGB §276
Rechtssatz: Ein Sachwalter, der in einem Rechtsstreit vor dem Prozessgericht für den Kuranden einschreitet, hat nicht nur nach § 10 ZPO ohne Rücksicht auf den Ausgang des Verfahrens einen direkten Anspruch gegen die Partei, die seine Tätigkeit veranlasste, sondern parallel dazu einen Entlohnungsanspruch gegen seinen Kuranden. Entscheidungstexte 1 R 309/14w Entsche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile waren miteinander verheiratet. Anlässlich der Eheschließung 1993 hatten die Parteien vereinbart, dass die Klägerin ihren Beruf aufgebe und sich nur der Familie widme. Sie führte während aufrechter Haushaltsgemeinschaft den Haushalt. Die Ehe der Streitteile ist seit 2007 rechtskräftig geschieden. Das Alleinverschulden trifft den Beklagten. Die häusliche Gemeinschaft der Parteien war bereits seit 7. 4. 2004 aufgehoben, als der Beklagte von der Gend... mehr lesen...
Begründung: Der Vater ist außer für Denisa noch für zwei am 8. 12. 2001 und am 8. 5. 1999 geborene Kinder gesetzlich sorgepflichtig und weiters teilweise für seine Ehegattin, die als Reinigungskraft ein Durchschnittsnettoeinkommen von 788 EUR monatlich bezieht. Der Vater hatte im Beobachtungszeitraum folgendes Einkommen: monatliches Durchschnitts- steuerpflichtige nettoeinkommen Bezüge 2005 ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei, eine GmbH mit Sitz in Österreich, wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 21. 4. 2004 gegründet. Geschäftsführerin ist Maria E*****, Gesellschafter sind die italienischen Staatsbürger Fausto M***** und Ferrante P*****, wobei ersterer einen Geschäftsanteil von 90 % hält. Die beklagte „Limited“, wurde am 20. 6. 2004 in den Vereinigten Arabischen Emiraten gegründet und ist dort als „Offshore Firma“ registriert. Geschäftsführende Direktoren sind der britische... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Pflegschaftssache des Wacha D*****, wegen Bestellung eines Abwesenheitskurators, über den Antrag des Bezirksgerichts Linz auf Entscheidung eines Zuständigkeitsstreits mit dem Bezirksgericht Innere Stadt Wien, den Beschluss gefasst:
Spruch: Z... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin wurde am 7. 6. 1950 geboren. Sie leidet an einem pränatalen cerebralen Defekt, weist das geistige Niveau eines Kleinkindes auf und lebt seit 1988 ohne Kontakt zu ihren Eltern auf Kosten des zuständigen Sozialhilfeträgers in einer sozialtherapeutischen Einrichtung. Sie bezieht nach dem Tod ihres Vaters eine Waisenpension. Die Beklagte, damals als Rechtsanwältin tätig, war vom 24. 9. 1992 bis 28. 6. 2007 Sachwalterin der Klägerin für alle Angelegenheiten. Die ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden und die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Günther R*****, vertreten durch Dr. Gerhard Koller, Rechtsanwalt in Wien, wider die Antragsgegnerin Islamische Religionsgemeinde *****, wegen Bestellung eines Kurators, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Antragstellers gegen den Bes... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der als Rechtsanwalt nicht vertretungsbedürftige (§ 6 Abs 2 AußStrG) und im eigenen Namen rekurslegitimierte (§ 127 AußStrG) (Verfahrens- und einstweilige) Sachwalter wendet sich gegen seine Bestellung. Er hält sein außerordentliches Rechtsmittel entgegen dem Ausspruch des Rekursgerichts nach § 59 Abs 1 Z 2 AußStrG für zulässig, weil gesicherte oberstgerichtliche Rechtsprechung zu § 279 ABGB (idgF BGBl I 92/2006) und zu § ... mehr lesen...
Begründung: Die Niederösterreichische Agrarbezirksbehörde ersuchte das Erstgericht unter Berufung auf § 11 AVG um die Bestellung eines Abwesenheitskurators für Johanna S*****. Bei der Behörde sei der Antrag eingebracht worden, hinsichtlich des GST ***** (EZ ***** GB *****) ein Flurbereinigungsübereinkommen zu beurkunden. Die im Grundbuch auf der Grundlage einer Einantwortungsurkunde vom 27. 7. 1885 (!) einverleibte Miteigentümerin Johanna S***** sei jedoch „unbekannt". Das Erstgeric... mehr lesen...
Begründung: Die niederösterreichischen Agrarbezirksbehörde ersuchte das Erstgericht unter Berufung auf § 11 AVG um die Bestellung eines Abwesenheitskurators für Josef S*****. Bei der Behörde sei der Antrag eingebracht worden, hinsichtlich des GST .74 (EZ 409 GB *****) ein Flurbereinigungsübereinkommen zu beurkunden. Der im Grundbuch auf der Grundlage einer Einantwortungsurkunde vom 27. 7. 1885 (!) einverleibte Miteigentümer Josef S***** sei jedoch „unbekannt". Das Erstgericht wies... mehr lesen...
Begründung: Die am 15. 2. 1991 geborene Adriana S***** ist die Tochter von Iwona S***** und Wazlaw K*****. Die Minderjährige, die bei ihrer Mutter in Österreich lebt, und ihre Eltern sind polnische Staatsbürger. Ob die Mutter seit der Antragstellung (26. 2. 2008) in Österreich als Arbeitnehmerin unselbständig oder selbständig erwerbstätig oder als Arbeitslose sozialversichert war/ist, steht ebenso wenig fest wie der aktuelle Aufenthaltsort des Vaters, der nach seiner letzten bekan... mehr lesen...
Begründung: Die 1919 geborene Betroffene wohnt seit 17. 2. 2004 in einem Pflegeheim. Die Heimleitung teilte dem Erstgericht mit, die Betroffene könne sich um ihre finanziellen Belange nicht mehr selbst kümmern. Das Erstgericht führte eine Erstanhörung durch und bestellte den Revisionsrekurswerber zum einstweiligen Sachwalter zwecks Vertretung der Betroffenen im Verfahren, in dem die Notwendigkeit der Bestellung eines Sachwalters geprüft wird. Zugleich wurde er zum einstweiligen Sa... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist der eheliche Vater des am 10. 12. 1989 geborenen Antragstellers, der zusammen mit seiner Mutter, mit der der Antragsgegner nach wie vor verheiratet ist, in der vormaligen Ehewohnung (Einfamilienhaus) lebt; seine Eltern leben seit März 2003 getrennt. Seit 1. 4. 2003 ist der Antragsgegner aufgrund eines Beschlusses des Erstgerichts vom 23. 10. 2003 zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags in Höhe von 735 EUR an den Antragsteller verpflichtet... mehr lesen...
Begründung: Der wegen Manie unter Sachwalterschaft stehende Betroffene hatte zunächst seine Schwester als Sachwalterin, danach seine nunmehrige Gattin. Diese beantragte aus näher genannten Erwägungen ihre Enthebung. Das Erstgericht teilte dem nunmehrigen Rechtsmittelwerber die Absicht mit, ihn als „Verfahrenssachwalter und einstweiligen Sachwalter" bestellen zu wollen. Er sei der in der gemäß § 86 Abs 2 Geo geführten Liste der Nächste.
Gründe: für die Ablehnung der Übernahme der S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Aufgrund der am 27. 10. 2003 eingebrachten Klage wurde der Beklagte Hans Georg D***** mit dem insoweit in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Erstgerichts vom 14. 9. 2006 als unehelicher Vater der am 20. 12. 2002 geborenen Klägerin festgestellt. Im Rechtsmittelverfahren ist allein die Unterhaltsverpflichtung des Beklagten gegenüber der Klägerin ab 1. 1. 2004 bis zu einer Höhe von 130 EUR monatlich strittig (das Unterhaltsbegehren für den Zeitraum vom 20. 12. 20... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 18. 7. 2006 wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Lang zum Abwesenheitskurator des Beklagten mit dem Auftrag bestellt, diesen auf seine Gefahr und Kosten zu vertreten, bis er selbst auftritt oder eine bevollmächtigte Person namhaft macht. Das Erstgericht stellte dem Beklagten die Gleichschrift der am 31. 1. 2007 eingebrachten Klage samt dem Auftrag zur Erstattung der Klagebeantwortung an der ihm durch Erhebungen bekannt... mehr lesen...
Norm: ZustG §8AußStrG §24 Abs1, §5 Abs2 Z2 litbABGB §276
Rechtssatz: Ist eine Partei im Pflegschaftsverfahren in Kenntnis des einzigen offenen Antrages, muss sie die Änderung ihrer bisherigen Abgabestelle dem Gericht unverzüglich mitteilen, widrigens nach § 8 ZustG iVm § 24 Abs 1 AußStrG vorzugehen ist; ein Abwesenheitskurator gemäß § 276 ABGB ist nicht zu bestellen. Entscheidungstexte 1 R ... mehr lesen...
Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird ersatzlos behoben. Der ordentliche Revisionsrekurs gemäß § 62 Abs 1 AußStrG ist nicht Der ordentliche Revisionsrekurs gemäß Paragraph 62, Absatz eins, AußStrG ist nicht zulässig. Begründung: Der am 20. Juli 2002 geborene mj ***** ist das eheliche Kind von ***** und *****. Mit seinem Beschluss vom 11. August 2006, ON 2, hat das Erstgericht über Antrag der Mutter vom 11. August 2006 dem Vater als vorläufige Maßnahme die Ob... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte teilte den Klägern mit Schreiben vom 2. 2. 2002 mit, dass der Vorstand in der Sitzung vom 31. 1. 2002 gemäß § 8 Abs 5 der Statuten (Kündigung ohne Angabe von Gründen unter Rückzahlung der Eintrittsgebühr und der aliquoten Jahresgebühr) die Mitgliedschaftsrechte der Kläger aufgekündigt habe und ihre Mitgliedschaft daher am 28. 2. 2002 ende. Die Kündigung bewirke, dass der Beklagte sie von der Benützung des Hauses und des Platzes ausschließe, bis ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Vater des unehelich geborenen Klägers verstarb am 27. 5. 1998. Mangels eines 39.000 ATS übersteigenden Nachlassvermögens fasste das Verlassenschaftsgericht am 6. 8. 1998 den Beschluss, gemäß § 72 Abs 2 AußStrG aF keine Verlassenschaftsabhandlung einzuleiten. Der Versuch der Zustellung dieses Beschlusses an den Kläger an jener Adresse, welche dessen Halbbruder im Zuge der Todfallsaufnahme bekanntgegeben hatte, schlug fehl. Eine Meldeauskunft der (ehemaligen)... mehr lesen...
Norm: ABGB §276 IeAußStrG §78 B. AußStrG §128AußStrG §129
Rechtssatz: Eine volle analoge Anwendung der Bestimmungen über den Verlassenschaftskurator auf den Fall der Unbekanntheit eines vermutlich vorhandenen Pflichtteilsberechtigten kommt nicht in Betracht, weshalb auch kein Kurator für den Nachlass zu bestellen ist. Dies gilt jedoch nicht für die Vorschriften des §128 AußStrG 1854 über das Ediktalverfahren. Durch die analoge Anwendung dieser ... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der damals von Leopold B***** vertretenen Kinder 1. Felice L. B*****, geborene L*****, 2. Johanna Gisela L***** und 3. Erich Josef L***** erklärte das Erstgericht deren Vater Josef L***** mit Beschluss vom 6. 11. 1947 für tot; der Genannte sei am 9. 3. 1944 in Theresienstadt gestorben. Das Erkenntnis
Gründe: sich auf die glaubwürdigen Angaben der (Schwägerin des Verstorbenen) Maria S***** sowie auf die unbedenklichen Schreiben der Israelitischen Kultusgemein... mehr lesen...
Begründung: Rose L*****, zuletzt wohnhaft in *****, Passaic, New Jersey, ist die Tochter der am 9. April 1898 geborenen Sarah L*****, welche am 1. Oktober 1942 von ihrer Wohnung in Wien 2., *****, in das Konzentrationslager Theresienstadt verbracht worden war. Rose L***** stellte am 26. November 1957, vertreten durch DI Carl J*****, den Antrag, ihre Mutter gemäß § 7 Todeserklärungsgesetz für tot zu erklären und als Todestag den 8. Mai 1945 festzustellen. Mit Beschluss vom 27. Oktob... mehr lesen...
Norm: ABGB §276 Ia1
Rechtssatz: Die Bestellung eines Abwesenheitskurators für den Geschäftsführer der vertretungsbefugten Komplementär-GmbH - anstatt für die GmbH selbst - zur Geltendmachung der Vertretungsrechte der GmbH in der KG ist nicht zulässig. Entscheidungstexte 8 Ob 41/05w Entscheidungstext OGH 04.05.2005 8 Ob 41/05w Schlagworte ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin hat mehrere Mietobjekte von einer Kommanditgesellschaft gemietet. Die Antragstellerin hat gerichtliche Aufkündigungen betreffend diese Mietverträge eingebracht. In dem gerichtlichen Verfahren konnte vorweg eine Zustellung an die vermietende Kommanditgesellschaft nicht bewirkt werden, da diese der Post bekannt gegeben hatte, dass spätestens zum 16. 12. 2005 bis 7. 1. 2005 keine Zustellungen angenommen werden können. Es erfolgten dann Zustellversuche ... mehr lesen...
Begründung: Luise S*****, zuletzt wohnhaft in B*****, Argentinien, ist die Tochter der am ***** geborenen, zuletzt in Wien wohnhaft gewesenen Pauline L*****. Luise S*****, damals vertreten durch Dr. Hedda Bauersax-Salzer, seinerzeit Rechtsanwältin in Wien, stellte am 26. Jänner 1952 den Antrag, betreffend ihre Mutter, die am 14. Juli 1942 nach Theresienstadt deportiert worden sei, das Verfahren zur Todeserklärung einzuleiten und diese nach Ablauf der Ediktalfrist für tot zu erklär... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die nach dem Grundsatz der Billigkeit vorzunehmende Aufteilung nach § 83 EheG hängt jeweils von den Umständen des Einzelfalles ab. Eine erhebliche Rechtsfrage liegt nur dann vor, wenn dargetan wird, dass die zweite Instanz bei Beurteilung dieses Einzelfalls von den allgemeinen Grundsätzen abgewichen ist und so den Ermessensspielraum überschritten hat, oder ihr in anderer Weise eine krass fehlerhafte Ermessensübung unter... mehr lesen...
Begründung: Die antragstellende Rechtsanwältin strebt die Bestellung eines von ihr namhaft gemachten Rechtsanwaltes gemäß § 276 ABGB zum Abwesenheitskurator für die von ihr als Verfahrenshelferin (in zwei Ehescheidungs- [Klage und Widerklage] und einem Unterhaltsverfahren) vertretene, bis 16. 10. 2001 an der oa Adresse polizeilich gemeldete und tatsächlich wohnhafte Galina W***** an. Die Betroffene sei seither unbekannten Aufenthaltes und könne weder selbst, noch über ihre Mutter e... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber bekämpft die Entscheidung der zweiten Instanz insoweit, als damit die Abweisung von Anträgen auf Bewilligung der Verfahrenshilfe und die Zurückweisung eines außerordentlichen Revisionsrekurses gegen eine Entscheidung bestätigt wurde, mit der die Abweisung von Verfahrenshilfeanträgen bestätigt wurde. Insofern sprach das Rekursgericht unter Hinweis auf § 14 Abs 2 Z 2 AußStrG aus, dass der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Der Revisionsre... mehr lesen...