RS OGH 2014/12/4 1R309/14w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.12.2014
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Norm

ZPO §10
ABGB §276
  1. ZPO § 10 heute
  2. ZPO § 10 gültig ab 01.03.1956 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 282/1955
  1. ABGB § 276 heute
  2. ABGB § 276 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017
  3. ABGB § 276 gültig von 01.07.2007 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 92/2006
  4. ABGB § 276 gültig von 01.07.2001 bis 30.06.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000
  5. ABGB § 276 gültig von 01.01.1812 bis 30.06.2001

Rechtssatz

Ein Sachwalter, der in einem Rechtsstreit vor dem Prozessgericht für den Kuranden einschreitet, hat nicht nur nach § 10 ZPO ohne Rücksicht auf den Ausgang des Verfahrens  einen direkten Anspruch gegen die Partei, die seine Tätigkeit veranlasste, sondern  parallel dazu einen Entlohnungsanspruch gegen seinen Kuranden.Ein Sachwalter, der in einem Rechtsstreit vor dem Prozessgericht für den Kuranden einschreitet, hat nicht nur nach Paragraph 10, ZPO ohne Rücksicht auf den Ausgang des Verfahrens  einen direkten Anspruch gegen die Partei, die seine Tätigkeit veranlasste, sondern  parallel dazu einen Entlohnungsanspruch gegen seinen Kuranden.

Entscheidungstexte

  • 1 R 309/14w
    Entscheidungstext LG Feldkirch 04.12.2014 1 R 309/14w

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00929:2014:RFE0100026

Im RIS seit

04.02.2015

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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