RS OGH 2017/4/4 6R34/17t

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Veröffentlicht am 04.04.2017
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Norm

ABGB §276
IO §82

Rechtssatz

Die Entschädigung eines Verlassenschaftskurators, auch wenn er bei der Verwertung von Liegenschaften einer überschuldeten Verlassenschaft gleich einem Insolvenzverwalters agiert, ist nach § 276 ABGB und nicht nach § 82 (d) IO zu bestimmen.

Entscheidungstexte

  • 6 R 34/17t
    Entscheidungstext LG Ried/Innkreis 04.04.2017 6 R 34/17t

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00469:2017:RRI0000047

Im RIS seit

31.10.2017

Zuletzt aktualisiert am

03.11.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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