Norm: ABGB §1500 ABGB § 1500 heute ABGB § 1500 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Die Erreichbarkeit eines Nachbargrundstückes, an dem nie gemeinsames Eigentum bestand, muss ohne Hinweise auf dem zu erwerbenden Grundstück selbst, dass es für diese Zwecke benützt wurde, bei Besichtigung de... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 121 KG Reding, zu deren Gutsbestand u.a. das Grundstück 29/23 gehört; auf diesem Grundstück befindet sich eine Wehranlage. Östlich dieses Grundstückes liegt das im Eigentum der Beklagten stehende Grundstück 29/19 (EZ 233 KG Reding). Die Eppensteinerstraße verläuft in Wolfsberg-Priel in Richtung Stadtmitte annähernd von Süden nach Norden. Das Grundstück 29/19 schließt im Westen an diese Straße an. Es stellt in d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Eigentümer des Grundstückes 134/2 = Seehof-Allee der EZ 152 KG Seeboden. Der Beklagte ist seit 1952 grundbücherlicher Eigentümer der Grundstücke 164/10 (eingeschlossen die Baufläche 268 mit dem Haus Kochstraße 11) und 164/11 sowie seit 1979 auch des Grundstückes 164/7, je EZ 314 KG Seeboden. Diese Grundstücke des Beklagten sind vom öffentlichen Straßennetz von Norden her über die Seehof-Allee zu erreichen und grenzen ostseiti... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist bücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 1035 KG Götzis mit dem Grundstück 2.877/1, der Beklagte ist bücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 3158 KG Götzis mit dem Grundstück 2.877/2. Nach den Klagsbehauptungen wurde anläßlich eines Grundstücktausches vom Voreigentümer des Grundstückes 2.877/2 entlang dessen westlicher Grenze auf einem 3 m breiten Grundstreifen zugunsten des Grundstückes 2.788/1 die Dienstbarkeit des unbeschränkten und unentg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahre 1976 suchte die klagende Partei, ein Wasserverband im Sinne des Wasserrechtsgesetzes, beim Amt der S*** L*** als Wasserrechtsbehörde um die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung des westlichen Teiles der Wasserversorgungsanlage Steinberg mit Fassung von vier Quellen im Bereich des Schloßgrabens südlich des Schlosses Plankenwarth, Errichtung von zwei Hochbehältern und zwei Pumpstationen sowie um die Verlegung der zugehörigen Versorgungsstr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Peter W*** jun. war Eigentümer der Liegenschaften EZ 148 KG Spittal/Drau mit dem Wohn- und Geschäftshaus Villacherstraße Nr. 6 und der Liegenschaft EZ 1117 derselben Katastralgemeinde mit dem Wohn- und Geschäftshaus Villacherstraße Nr. 4. Die beiden Häuser grenzen aneinander. Das Haus Villacherstraße Nr. 4 verfügt über eine Zentralheizungsanlage, durch die auch Teile des Hauses Villacherstraße Nr. 6 beheizt wurden. Beide Liegenschaften wurden zwangsweise ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei erhob das Begehren, 1.) festzustellen, daß zugunsten des jeweiligen Eigentümers des herrschenden Grundstückes Nr. 160 der EZ 584 KG Ferndorf, Gerichtsbezirk Villach, die Dienstbarkeit des Wegerechtes an der Liegenschaft EZ 19 KG Ferndorf als dem dienenden Gut derart bestehe, daß die jeweiligen Dienstbarkeitsberechtigten berechtigt seien, über den bereits in natura zwischen dem herrschenden Grundstück und dem zur dienenden Liegenschaft geh... mehr lesen...
Norm: ABGB §456 ABGB §1500 GBG §26GBG §63 ff ABGB § 456 heute ABGB § 456 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 ABGB § 456 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2006 ABGB § 1500 heute ... mehr lesen...
Begründung: Franz M*** ist zu TZ 2497/1981 unter BOZ 1 b auf Grund des Kaufvertrages vom 30.Juni 1981 als Eigentümer der Liegenschaft EZ 386 Grundbuch Kaiserebersdorf einverleibt. Zu TZ 2452/1983 ist unter BOZ 1 c die Klage 39 f Cg 230/83 des Landesgerichtes für ZRS Wien angemerkt. Zu TZ 2814/1981 ist unter COZ 3 a im Rang TZ 2666/1981 auf Grund der Pfandurkunde vom 27.August 1981 das Pfandrecht des K*** DER Z*** WIEN bis zum Höchstbetrag von 1,950.000 S einverleibt, zu TZ 3491... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500 ABGB § 1500 heute ABGB § 1500 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Beim Grundpfand wird der Gläubiger durch das Vertrauensprinzip des Grundbuchsrechts geschützt: Ist der Verpfänder als Eigentümer eingetragen, so erwirbt der redliche Gläubiger die Hypothek auch dann, wenn di... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch mehrere in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche enthält, wurden 1/ Günther H***, Franz H*** und Horst Z*** (zu A/) des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs. 1 und Abs. 2 StGB sowie (zu E/) des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB, 1/ Günther H***, Franz H*** und Horst Z*** (zu A/) des Verbrechens der betrügerischen Krida nach Paragraph 156, Absatz eins und Absatz 2, StGB sowie (zu E/) des ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer des Grundstückes 2425/61 KG Hötting mit dem darauf errichteten Wohnhaus Lohbachufer 17 und der Beklagte Eigentümer des Grundstückes 2425/41 KG Hötting mit dem darauf errichteten Haus Lohbachufer Nr.15. Mit der am 21.5.1984 eingebrachten Klage begehrte der Kläger den Ausspruch, eine Dienstbarkeit des Fahrrechtes über den Fußweg der Grundparzelle 2425/61 KG Hötting als dienendes Grundstück zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers der Grundparzell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte vermietete am 31.Oktober 1973 einen Teil der in seinem Eigentum stehenden Liegenschaft EZ 249 KG Neudorf an Josef Z***. Das Bestandrecht wurde im Grundbuch eingetragen. Am 15.Oktober 1975 schloß der Erstbeklagte unter Beitritt der Zweitbeklagten mit den Ehegatten Z*** einen Leibrentenvertrag, nach welchem die Ehegatten Z*** die Liegenschaft EZ 249 KG Neudorf je zur Hälfte in ihr Eigentum übernehmen. Das im Bestandvertrag vom 31.Oktober 1973 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rudolf und Maria P*** waren je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 858 KG Werndorf, bestehend aus dem Grundstück Nr. 38/84. Mit ihrer Zustimmung errichteten ihr Sohn Manfred P*** und die Beklagte, dessen damalige Lebensgefährtin, auf diesem Grundstück etwa in der Zeit von 1965 bis 1970 gemeinsam das Haus Werndorf, Mühlweg 32, wobei auch die Beklagte eigene Mittel beisteuerte. Gemäß einer schriftlichen Vereinbarung vom September 1965 räumten die Eigentü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger stellte das Begehren, den Beklagten schuldig zu erkennen, einen dem Kläger als Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG ***** im Rahmen eines vereinbarten Geh- und Fahrrechtes zukommenden Teil des Grundstückes 331/20, gleiches Grundbuch, in einer Breite von 4 m entlang des Grundstückes 324/11, gleiches Grundbuch, von Gegenständen welcher Art immer, vor allem der dort befindlichen Bauhütte, zu räumen und jede Beeinträchtigung des dem Kläger zukommenden ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Maria H war Eigentümerin der Liegenschaften EZ 3 und 153 KG Kranach, deren einzelne Grundstücke unter anderem vor allem die Grundlage für einen Weinbaubetrieb darstellten. Zu erwähnen ist, daß zur Liegenschaft EZ 3 auch mehrere Überlandflurstücke der KG Labitschberg gehörten, wobei es sich um ein als Acker und mehrere als Garten ausgewiesene Parzellen handelte. Maria H war ferner Eigentümerin der Liegenschaft EZ 38 KG Labitschberg, bestehend aus den Grundstück... mehr lesen...
Norm: ABGB §481 ABGB §1500 ABGB § 481 heute ABGB § 481 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1500 heute ABGB § 1500 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 109 KG Gutau, zu deren Gutsbestand unter anderem das Grundstück 427 Wald gehört; der Beklagte ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 249 derselben Katastralgemeinde, zu deren Gutsbestand auch das Gründstück 437 Garten gehört. Die Kläger begehrten 1. die Feststellung, daß ihnen und ihren Rechtsnachfolgern im Eigentum der EZ 109 KG Gutau zur Bewirtschaftung des Grundstücks 427 Wald die Dienstbarkeit des ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500 ABGB § 1500 heute ABGB § 1500 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Die Rechtsfolge des § 1500 ABGB gilt in allen Fällen rechtsgeschäftlichen Erwerbes. Die Rechtsfolge des Paragraph 1500, ABGB gilt in allen Fällen rechtsgeschäftlichen Erwerbes.
Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500 ABGB § 1500 heute ABGB § 1500 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Der Tatbestand des § 1500 ABGB gilt über Ersitzung und Verjährung hinaus sinngemäß auch in anderen Fällen außerbücherlichen Erwerbes. Der Tatbestand des Paragraph 1500, ABGB gilt über Ersitzung und Verjäh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger forderte mit der vorliegenden Klage von den beiden Beklagten die Herausgabe je ihres Hälfteanteiles an der Liegenschaft EZ 92 der KG Großgmain und die Einwilligung der Beklagten in die Einverleibung des Eigentumsrechtes des Klägers an ihren Hälfteanteilen. Er brachte vor, die Beklagten hätten mit Kaufvertrag vom 22.11.1979 von der Nichteigentümerin Maria Anna Freiin von E, der gesetzlichen Erbin nach Adalbert Freiherr von E, die ideelle Hälfte der L... mehr lesen...
Norm: ABGB §480 ABGB §481 ABGB §1500 EO §150 ABGB § 480 heute ABGB § 480 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 481 heute ABGB § 481 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger begehren die Verurteilung des Beklagten zur Einwilligung in die Einverleibung des immerwährenden unentgeltlichen Geh- und Fahrtrechtes auf den Grundstücken 2868/1 und 2857/2 (EZ 106 I KG Kitzbühel-Land) in einer Breite von etwa 5 m zugunsten der jeweiligen Eigentümer der Grundstücke 2868/7 (EZ 1572 II KG Kitzbühel-Land) und 2868/9 (EZ 1574 II KG Kitzbühel-Land). Der Erstkläger habe das Grundstück 2868/9 mit Kaufvertrag vom 24.6. und 13.8.1975 von F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahre 1928 wurde von der D E in dem zwischen den Grundstücken 1713/1 und 1713/2 der EZ 3660 Katastralgemeinde Klosterneuburg einerseits und den Grundstücken 1711/1 der EZ 3971 Katastralgemeinde Klosterneuburg und 1712/1 der EZ 3215 Katastralgemeinde Klosterneuburg andererseits gelegenen, im Eigentum der D E gestanden Grundstück 3220 der EZ 4859 Katastralgemeinde Klosterneuburg, das als öffentlicher Weg gewidmet war, eine Wasserleitung verlegt. Auf dem Grund... mehr lesen...
Die Kläger sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 2300 KG A, die Beklagte ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 2324 KG A; die beiden Liegenschaften grenzen aneinander. Georg G und Anna M, die Voreigentümer beider Liegenschaften, haben die Liegenschaft EZ 2324 KG A mit Kaufvertrag vom 5. 10. 1978 dem Ehegatten der Beklagten, Edward S, und die Liegenschaft EZ 2300 KG A mit Kaufvertrag vom 11. 10. 1979 den Klägern verkauft. Im Punkt I des Kaufvertrages vom 5. 10. 1978 hatten die Verkäufe... mehr lesen...
Norm: ABGB §480 ABGB §481 ABGB §526 ABGB §1500 ABGB § 480 heute ABGB § 480 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 481 heute ABGB § 481 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §524 ABGB §1500 ABGB § 524 heute ABGB § 524 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1500 heute ABGB § 1500 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 435 KG S, zu deren Gutsbestand das Grundstück 52/1 gehört. Dieses Grundstück hat im Süden eine gemeinsame Grenze zum Grundstück 775/1 Wörthersee, das im Eigentum der klagenden Republik Österreich steht. Die Erstbeklagte und die Mutter der Zweitbeklagten erwarben dieses Grundstück mit Kaufvertrag vom 2. 8. 1976. Die Zweitbeklagte ist Gesamtrechtsnachfolgerin ihrer Mutter. Vor dem Grundstück 52/1 auf dem Grundstück 775/1 ... mehr lesen...
Robert L war Alleineigentümer der Liegenschaften EZ 172 und 464 KG G. Die Liegenschaft EZ 172 besteht aus den Grundstücken 226/7 Wiese und 227/5 Garten, die Liegenschaft EZ 464 aus den Grundstücken 226/3 Weide und 226/8 Wald. Auf dem Grundstück 226/3 Weide steht das Wohnhaus R 7. Die Zufahrt zu diesem Wohnhaus führt über die Grundstücke 227/5 und 226/7 jeweils an deren Rand. Über das Vermögen des Robert L wurde der Konkurs eröffnet. Beide Liegenschaften wurden im Verfahren 9 E 60/79... mehr lesen...
Norm: ABGB §481 ABGB §1500 EO §150 ABGB § 481 heute ABGB § 481 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1500 heute ABGB § 1500 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...