Norm: ABGB §1500ZPO §502 HI2ZPO §502 HIII5
Rechtssatz: Die Wahrnehmbarkeit äußerer Anzeichen für das Bestehen einer allfälligen Gasleitungsdienstbarkeit und - damit zusammenhängend - die Frage nach einer allfälligen Erkundigungspflicht des Käufers einer Liegenschaft, dem deren Lastenfreiheit zugesichert wurde, können nur nach den besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...