Norm: ABGB §1500 ABGB § 1500 heute ABGB § 1500 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Derjenige, der von dem letzten Grundbuchsstand Kenntnis hat, ist in seinem Vertrauen auf den letzten Grundbuchsstand auch dann zu schützen, wenn er selbst gar nicht ins Grundbuch Einsicht genommen hat, sof... mehr lesen...
Maria K., die Mutter der Klägerin, war bis zu ihrem am 21. September 1934 erfolgten Ableben grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ. 86 Grundbuch U., bestehend aus der Baufläche Nr. 62 mit Haus Nr. 111, der Baufläche Nr. 248 und den Flurstücken Nr. 966 Wiese, 967 und 968 Äcker und 969 Wald. Nach dem Inhalt des im Abhandlungsakt nach Maria K., A 178/34 des Bezirksgerichtes Arnfels, erliegenden Erbübereinkommens übernahmen die erblasserischen Töchter Aloisia K. verehelichte ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat dem Klagebegehren, daß die Klägerin die Dienstbarkeit des Geh- und Fahrrechtes an einem Teil des Grundstückes Nr. 19/1 der Kat.-Gemeinde T. ersessen habe, stattgegeben und folgenden Sachverhalt als erwiesen angenommen: Die Klägerin ist Eigentümerin der EZ. 19 Grundbuch T., bestehend aus den Grundstücken Nr. 19/2, Baufläche mit Haus Nr. 20, und Nr. 31/3, Garten, während die EZ. 63 Grundbuch T., bestehend aus den Grundstücken Nr. 19/1, Baufläche mit Haus Nr. 65, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §326 A ABGB §1477 ABGB §1500 ABGB § 326 heute ABGB § 326 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1477 heute ABGB § 1477 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500 ABGB § 1500 heute ABGB § 1500 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Der Umstand, daß das Waldgrundstück im Parzellenprotokoll und im Grundbesitzbogen als zum Besitze des Klägers gehörig bezeichnet wurde, vermag mit Rücksicht auf die anders lautenden Eintragungen im Grundbu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500 ABGB § 1500 heute ABGB § 1500 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Zur Auslegung dieser Gesetzesstelle.
Entscheidungstexte 3 Ob 708/53 Entscheidungstext OGH 02.12.1953 3 Ob 708/53 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CV ABGB §1482 ABGB §1500 ABGB § 863 heute ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1482 heute ABGB § 1482 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500 ABGB § 1500 heute ABGB § 1500 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Auf den Vertrauensgrundsatz des öffentlichen Buches könnte sich der Beklagte nur dann berufen, wenn er bei Erwerb der gegenständlichen Liegenschaft den Sachbesitz (Ersitzungsbesitz) der Kläger nicht gekann... mehr lesen...
Norm: ABGB §443 ABGB §1236 ABGB §1500 ABGB § 443 heute ABGB § 443 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1236 heute ABGB § 1236 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Der Kläger stellt das Begehren, die beiden Beklagten schuldig zu erkennen, und zwar den Erstbeklagten, daß er in die grundbücherliche Eintragung des Eigentumsrechtes an den ihm gehörigen Liegenschaftshälften EZ. 4, Grundbuch R., und EZ. 10, Grundbuch Sch., zugunsten der Zweitbeklagten einwillige, und die Zweitbeklagte, daß sie in die Löschung der auf den vorbezeichneten Liegenschaftshälften zu ihren Gunsten einverleibten Reallast des Ausgedinges und der Dienstbarkeit des lebenslängl... mehr lesen...
Norm: ABGB §418 ABGB §440 ABGB §1500 G 30.03.1879 RGBl 50 allg ABGB § 418 heute ABGB § 418 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 440 heute ABGB § 440 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §480 ABGB §481 ABGB §1500 ABGB § 480 heute ABGB § 480 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 481 heute ABGB § 481 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500 ABGB § 1500 heute ABGB § 1500 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
§ 1500 ABGB findet auch auf den Eigentumserwerb durch Zuschlag bei solchen nicht verbücherten Rechten, die den Vorrang vor dem Befriedigungsrecht oder Pfandrecht des betreibenden Gläubigers hätten, Anwen... mehr lesen...
Die Klägerin stellte das Begehren, festzustellen, daß der Beklagte nicht berechtigt sei, die Mietzinse von den im zweiten Stockwerke des Hauses, Innsbruck, X-Straße 73, wohnenden Mietparteien einzuheben, und den Beklagten schuldig zu erkennen, die Einhebung der Mietzinse von den im zweiten Stockwerke dieses Hauses wohnenden Mietparteien sofort zu unterlassen, mit der Begründung: , die Klägerin, die gemeinsam mit ihren Brüdern, dem Beklagten und Andrä Z., zu einem Drittel Miteigentümer... mehr lesen...
Die Klägerin hatte beim Bezirksgericht Rosegg Klage auf Feststellung eingebracht, daß die Beklagten kein Fahrrecht über die Liegenschaft der Klägerin haben; ferner begehrte sie die Untersagung des weiteren Fahrens der Beklagten über diese Liegenschaft. Anderseits hatten die Beklagten bei demselben Bezirksgericht die Klage auf Anerkennung und Duldung ihres Fahrrechtes anhängig gemacht. Das Erstgericht hatte die Klage der Liegenschaftseigentümerin auf Servitutsfreiheit abgewiesen, d... mehr lesen...
Die Kläger haben a) gegenüber den Beklagten die Feststellung begehrt, daß eine Dienstbarkeit des Geh- und Fahrrechtes über die Liegenschaft EZ ......, bestehend aus ..... der Wiesenparzelle X als dienendes Grundstück, zugunsten der jeweiligen Eigentümer der Liegenschaft EZ ...... nicht bestehe, und b) die Verurteilung der Beklagten dazu beantragt, alle Handlungen zu unterlassen, die sich als Ausübung einer solchen Servitut darstellen. Das Prozeßgericht gab der Klage vollinhaltlich... mehr lesen...
Norm: ABGB §481 ABGB §1500 ABGB § 481 heute ABGB § 481 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1500 heute ABGB § 1500 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Bei Entscheidung der Streitsache, die dem angeführten oberstgerichtlichen Erkenntnis zugrundeliegt, spielte die Frage eine ausschlaggebende Rolle, ob der Ausspruch des Vermögensverfalles nach dem Volksgerichtsverfahrens- und Vermögensverfallsgesetz sofort mit seiner Verkundung das Eigentum an den einzelnen Vermögensstücken (auch den unbeweglichen) an den Staat überträgt oder ob hiezu noch ein eigener Übertragungsakt (bücherliche Einverleibung) erforderlich ist. Ferner stand die Frag... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500 ABGB § 1500 heute ABGB § 1500 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Durch die Zuschlagserteilung an den Ersteher einer Liegenschaft wird die Ersitzung von nicht offenkundigen Grunddienstbarkeiten unterbrochen.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500 ABGB § 1500 heute ABGB § 1500 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Gegen die Löschungsklage des außerbücherlichen Erwerbers einer Liegenschaft ist derjenige, der später bücherlich ein Pfandrecht an der Liegenschaft erlangt hat, auch dann geschützt, wenn er von dem Eigentu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500 ABGB § 1500 heute ABGB § 1500 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Der außerbücherliche Erwerber einen Forderung, hinsichtlich deren eine Rangordnung angemerkt wurde, kann sich gegenüber Einwendungen des Schuldners nicht auf das Vertrauen auf das öffentliche Buch berufen.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500 ABGB § 1500 heute ABGB § 1500 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Publizitätsprinzip. Wer ein grundbücherlich lastenfreies Haus erwirbt und hiebei weiß, daß daran Dritten Ansprüche auf Einräumung dinglicher Rechte zustehen, hat diese Rechte anzuerkennen.
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Norm: ABGB §1500 ABGB § 1500 heute ABGB § 1500 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Die laufende Ersitzung wird durch den Eintritt eines neuen bücherlichen Eigentümers unterbrochen, der sowohl im Zeitpunkt des Erwerbsgeschäftes als auch in dem der bücherlichen Eintragung den wahren Sachverh... mehr lesen...