RS OGH 2018/12/19 1Ob15/25, 9Ob26/00i, 7Ob160/02h, 9Ob76/17t, 3Ob216/18p

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Veröffentlicht am 06.02.1925
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Rechtssatz

Die laufende Ersitzung wird durch den Eintritt eines neuen bücherlichen Eigentümers unterbrochen, der sowohl im Zeitpunkt des Erwerbsgeschäftes als auch in dem der bücherlichen Eintragung den wahren Sachverhalt weder kannte noch kennen mußte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0034754

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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