RS OGH 2009/6/9 2Ob535/85, 4Ob266/97i, 2Ob48/97s, 5Ob58/09d

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Veröffentlicht am 10.09.1985
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Rechtssatz

Der Tatbestand des § 1500 ABGB gilt über Ersitzung und Verjährung hinaus sinngemäß auch in anderen Fällen außerbücherlichen Erwerbes.Der Tatbestand des Paragraph 1500, ABGB gilt über Ersitzung und Verjährung hinaus sinngemäß auch in anderen Fällen außerbücherlichen Erwerbes.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0034955

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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