Rechtssatz
Der Tatbestand des § 1500 ABGB gilt über Ersitzung und Verjährung hinaus sinngemäß auch in anderen Fällen außerbücherlichen Erwerbes.Der Tatbestand des Paragraph 1500, ABGB gilt über Ersitzung und Verjährung hinaus sinngemäß auch in anderen Fällen außerbücherlichen Erwerbes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0034955Zuletzt aktualisiert am
02.09.2009