Norm: ABGB §18ABGB §276 Ia1ABGB §1460ZPO §1 AbZPO §496
Rechtssatz: Im Fall der Benützung eines Weges durch die Allgemeinheit ist neben der Geltendmachung der Ersitzung eines Wegerechtes seitens der Gemeinde für das Auftreten eines durch einen Kurator vertretenen selbständigen Personenkreises "Jedermann" kein Raum. Entscheidungstexte 5 Ob 2246/96x Entscheidungstext OGH 24.09.1996 5 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §312ABGB §1460
Rechtssatz: Für die Ersitzung des Eigentumsrechts an einem Weg ist dessen Absperrung oder entsprechende Bezeichnung erforderlich, sodass andere von dessen Benützung ausgeschlossen oder doch darauf hingewiesen werden, dass sie diesen nur mit Zustimmung durch den Berechtigten benützen (vergleiche 6 Ob 691/89). Entscheidungstexte 1 Ob 512/96 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ABGB §480ABGB §484ABGB §1460
Rechtssatz: Für die
Begründung: einer Servitut durch Ersitzung ist eine für den Eigentümer des belasteten Gutes erkennbare Rechtsausübung während der Ersitzungszeit im wesentlichen gleichbleibend zu bestimmten Zwecken und im bestimmten Umfang notwendig. Entscheidungstexte 2 Ob 2267/96p Entscheidungstext OGH 13.08.1996 2 Ob 2267/96p Veröff: SZ 69/180 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §480ABGB §484ABGB §1460StVO §93 Abs2
Rechtssatz: Ein Dienstbarkeitsrecht, dessen Ausübung die (in Kauf genommene!) Gefahr der Beschädigung fremden Eigentums in sich birgt oder das gegen ein gesetzliches Gebot (hier: § 93 Abs 2 StVO) verstößt, ist denkunmöglich (hier: Ersitzung einer Dachschneelawinenservitut verneint). Entscheidungstexte 2 Ob 2267/96p Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §475ABGB §480ABGB §484ABGB §489ABGB §1460
Rechtssatz: Die
Begründung: einer Dachschneelawinenservitut durch Ersitzung ist infolge des Umstandes, dass der Abgang von Dachlawinen keine erkennbare Rechtsausübung darstellt, grundsätzlich zu verneinen. Entscheidungstexte 2 Ob 2267/96p Entscheidungstext OGH 13.08.1996 2 Ob 2267/96p Veröff: SZ 69/180 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §472ABGB §523 BbABGB §1460
Rechtssatz: Begehrt der Ersitzungsbesitzer die Feststellung der Dienstbarkeit ohne räumliche Beschränkung in Ansehung des ganzen Grundstückes, hat er das Ausmaß des Rechtserwerbes in diesem Umfang zu beweisen. Entscheidungstexte 7 Ob 571/95 Entscheidungstext OGH 22.11.1995 7 Ob 571/95 European... mehr lesen...
Norm: ABGB §1455ABGB §1460
Rechtssatz: Das Jagdrecht selbst kann nicht ersessen werden (SZ 56/20). Entscheidungstexte 2 Ob 1524/95 Entscheidungstext OGH 24.08.1995 2 Ob 1524/95 1 Ob 137/14z Entscheidungstext OGH 22.10.2014 1 Ob 137/14z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Norm: ABGB §313ABGB §1460
Rechtssatz: Für die Ersitzung eines Rechts an einer fremden Sache, insbesondere einer Wegeservitut, ist grundsätzlich die Ausübung des Rechts im wesentlichen gleichbleibend zu bestimmten Zwecken in bestimmtem Umfang erforderlich. Notwendig ist dafür eine solche für den Eigentümer des belasteten Gutes erkennbare Rechtsausübung. Entscheidungstexte 7 Ob 637/94 Ent... mehr lesen...
Norm: ABGB §313ABGB §1460ZPO §502 HIII5
Rechtssatz: Ob der Eigentümer der belasteten Liegenschaft erkennen kann, dass Benützungshandlungen in Ausübung eines Rechts erfolgen, hängt immer nur von den Umständen des Einzelfalles ab. Entscheidungstexte 7 Ob 637/94 Entscheidungstext OGH 18.01.1995 7 Ob 637/94 1 Ob 512/96 Entscheidungstext ... mehr lesen...