RS OGH 1996/8/13 2Ob2267/96p, 4Ob229/12y, 9Ob17/13k, 1Ob163/13x, 3Ob232/16p, 4Ob56/18s, 5Ob127/18i,

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Veröffentlicht am 13.08.1996
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Norm

ABGB §480
ABGB §484
ABGB §1460

Rechtssatz

Für die Begründung einer Servitut durch Ersitzung ist eine für den Eigentümer des belasteten Gutes erkennbare Rechtsausübung während der Ersitzungszeit im wesentlichen gleichbleibend zu bestimmten Zwecken und im bestimmten Umfang notwendig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105766

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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