RS OGH 1995/1/18 7Ob637/94, 4Ob515/95, 2Ob2267/96p, 7Ob2433/96m, 5Ob106/97t, 1Ob33/09y, 6Ob85/10h, 7

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Veröffentlicht am 18.01.1995
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Norm

ABGB §313
ABGB §1460

Rechtssatz

Für die Ersitzung eines Rechts an einer fremden Sache, insbesondere einer Wegeservitut, ist grundsätzlich die Ausübung des Rechts im wesentlichen gleichbleibend zu bestimmten Zwecken in bestimmtem Umfang erforderlich. Notwendig ist dafür eine solche für den Eigentümer des belasteten Gutes erkennbare Rechtsausübung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0033018

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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