Begründung: Die Kläger brachten vor, ein von einer öffentlichen Straße abzweigender Privatweg habe seit Menschengedenken zur Aufschließung ihrer Grundstücke gedient. Sie seien immer davon ausgegangen, dass der Privatweg zur Gänze auf dem Grundstück 460/1 verlaufe, welches im Eigentum der Erstklägerin stehe. Auf wessen Grund und Boden der Privatweg tatsächlich verlaufe, sei für den gegenständlichen Rechtsstreit letztlich unerheblich, da den Klägern jedenfalls das Recht zukomme, den P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das streitgegenständliche, 202 m2 große Grundstück stand von 1819 bis 1938 im Eigentum der „D***** Gemeinde". Diese ist als Gemeinschaft ortsansässiger Bauern anzusehen, welche das Grundstück seit jeher verwendeten, um Vieh zu verladen und Fahrzeuge samt deren Anhängern vorübergehend abzustellen. Eine Gebietskörperschaft „Gemeinde D*****" existierte nicht; „D*****" war seit jeher nur eine Katastralgemeinde der klagenden Gemeinde. 1938 wurde auf Grund des „Reichs... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dkfm. Hans L*****, vertreten durch Dr. Oswin Lukesch und andere Rechtsanwälte in St. Pölten, gegen die beklagte Parteien 1. Ing. Karl F*****, 2. Maria Susanne F*****, beide: *****... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte festzustellen, ihr und ihren Rechtsnachfolgern stehe als Halter des Motor- und Segelflugfeldes W*****, EZ 5694 Grundbuch *****, gegenüber den Beklagten als Eigentümern der EZ 5928 Grundbuch ***** und ihren Rechtsnachfolgern im Eigentum die Dienstbarkeit des hindernisfreien Überfluges bis zu einer solchen Höhe über das genannte Grundstück der Beklagten zu, als dies für die Hindernisfreiheit der Anflugflächen im Sinne des § 39 ZFV, insbeso... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind auf Grund eines 1969 geschlossenen Kaufvertrags je zur Hälfte Eigentümer einer mehrere Grundstücke umfassenden Liegenschaft mit einer Fläche von mehr als 450.000 m2, welche überwiegend aus Wald und etwa 27.000 m2 Almland besteht. Die Beklagten sind auf Grund eines 1995 geschlossenen Übergabsvertrags je zur Hälfte Eigentümer einer benachbarten Liegenschaft mit einer Fläche von mehr als 100.000 m2, welche ebenfalls überwiegend aus Wald und über 22.000 m2 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 1330 *****, zu der unter anderen das Grundstück 33/1 Baufläche gehört, auf dem sich ein Exerzitienhaus mit der Grundstücksadresse Riedanleiten 59 befindet. Dieses Exerzitienhaus wurde von 1938 bis etwa 1950 nicht benutzt, seit 1951 werden dort regelmäßig Exerzitienkurse (10 bis 15 Kurse pro Jahr für die Dauer von jeweils drei bis vier Tagen) abgehalten, an denen jeweils acht bis zehn Personen teilnehmen. Der Beklagte is... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 508a Abs 1 ZPO ist der Oberste Gerichtshof an den Ausspruch der Zulässigkeit der Revision durch das Berufungsgericht nicht gebunden. Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann er sich bei der Zurückweisung einer derartigen Revision auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO ist der Oberste Gerichtshof an den Ausspruch der Zulässigkeit der Revision durch das Berufungsgericht nicht gebunden. Gemäß Paragraph 510, A... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG ***** T*****, GB ***** W*****. Zu dieser Liegenschaft gehören ua die Grundstücke 419/1 Wald, 419/2 Wald und 502 Alpe. Im vorliegenden Verfahren begehrt die klagende Gemeinde gegenüber der Beklagten die Feststellung des Bestehens der Dienstbarkeit des Fußweges über die angeführten Liegenschaften auf dem in der Natur vorhandenen Weg in einer Breite von 1,5 m, der als "Reitsteig" bezeichnet wird, wie er in der Map... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist auf Grund des Kaufvertrages vom 5. 12. 2000 Miteigentümer von 29/13484 Anteilen der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, mit denen Wohnungseigentum an Garage 5 untrennbar verbunden ist. Rechtsvorgängerin des Beklagten hinsichtlich dieser Liegenschaftsanteile ist die Nebenintervenientin, die sie mit Tauschvertrag vom 3. 12. 1996 von DI Klaus D***** erworben hat. Die Klägerin ist ebenfalls Miteigentümerin dieser Liegenschaft; mit ihren Anteilen ist Woh... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Nachbarn. Im Zusammenhang mit einem von der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei beim Bezirksgericht Innsbruck eingeleiteten Verfahren zur Einräumung eines Notweges wurde zwischen dieser und dem Kläger ein Vergleich geschlossen, im Rahmen dessen sich beide Vertragsteile wechselseitig die Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens einräumten; insbesondere - nur dies ist Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreites - wurde dem Kläger hierin auch die "Mögli... mehr lesen...
Norm: WRG §9 Abs2ABGB §480ABGB §1460
Rechtssatz: § 9 Abs 2 WRG ist keine die Ersitzung am Privatgewässern hindernde Sondervorschrift. Entscheidungstexte 1 Ob 275/03b Entscheidungstext OGH 12.10.2004 1 Ob 275/03b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119454 Dokumentnummer JJR_20041... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist aufgrund des Übergabsvertrags vom 9. 6. 1993 Alleineigentümer einer Liegenschaft, auf der sich unter anderem ein Wohnhaus und ein Wirtschaftsgebäude befinden. Die Klägerin ist aufgrund des Übergabsvertrags vom 2. 6. 1970 Alleineigentümer einer Liegenschaft, auf deren Grundstücken sich unter anderem ein Hochbehälter und eine Wasserleitung, die zum Wirtschaftsgebäude des Beklagten führt, befinden. Diese Anlagen werden von einer gefassten Quelle ... mehr lesen...
Begründung: Die 1948 geborene Erstklägerin ist seit 1971 zu 5/8 Anteilen Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB *****, zu deren Gutsbestand das landwirtschaftlich genutzte und unmittelbar östlich der Wörthersee-Süduferstraße (in der KG *****) gelegene Grundstück 758/11 mit einer katastralen Fläche von 5558 m2 gehört. Die restlichen 3/8 Anteile dieser Liegenschaft stehen seit 1992 im Eigentum des Zweitklägers, welcher sie mit Vertrag vom 26. 11. 1991 von seiner Schwiegermutter u... mehr lesen...
Norm: ABGB §1460
Rechtssatz: Ein alpiner Verein bekundet den für die Ersitzung eines Wegerechts notwendigen Besitzwillen, wenn er durch seine Mitglieder oder andere für ihn tätige Personen einen von der Allgemeinheit begangenen Weg als Wanderweg markiert und betreut. Entscheidungstexte 4 Ob 96/04b Entscheidungstext OGH 04.05.2004 4 Ob 96/04b Veröff: SZ 2004/71 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1460
Rechtssatz: Die Benützung eines Weges aufgrund von verwandtschaftlichen oder rechtsgeschäftlichen Beziehungen schließt den für das Vorliegen von Besitz notwendigen Besitzwillen aus. Wer über das Grundstück geht, um den Eigentümer des Grundstücks zu besuchen, mit ihm ein Rechtsgeschäft abzuschließen oder das Rechtsgeschäft auszuführen, nimmt damit kein Recht auf Benützung des Weges in Anspruch. Entscheidungst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ *****. Die Liegenschaft gehörte ursprünglich zum geschlossenen Hof „U*****hof" und wurde dem Vater des Erstklägers als weichendem Erben ins Eigentum übertragen. Die Eltern des Erstklägers errichteten auf der Liegenschaft in den Jahren 1955 bis 1957 ein Haus; das Haus wurde von der Familie des Erstklägers noch 1957 bezogen. Der Erstkläger erhielt die Liegenschaft 1995 von seinem Vater übertragen. Die Liegensc... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, bestehend aus dem Grundstück .84 (Baufläche) mit dem Gebäude H*****. Im Erdgeschoss des Gebäudes sind die Geschäftsräume einer ehemaligen Bäckerei untergebracht; darüber hinaus befinden sich im Gebäude drei Wohnungen. Die Beklagte ist Verwalterin des benachbarten Grundstücks Nr. 118/1 EZ ***** (M*****platz). Bei diesem Grundstück handelt es sich um öffentliches Gut. Die Kläger begehren die Feststellung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Miteigentümer des Grundstücks 31/2 in Unterloiben. Die beklagte Partei ist Eigentümerin des unmittelbar benachbarten Grundstücks 480/2 Weg (Treppelweg). Das Grundstück 480/2 ist zwar im A1-Blatt der Liegenschaft ersichtlich gemacht, in deren B-Blatt ist jedoch kein Eigentümer eingetragen. An den Treppelweg grenzen das Ufer und das Flussbett der Donau. Die Liegenschaft mit dem Grundstück 31/2 wurde etwa 1909 - damals erstreckte sich... mehr lesen...
Begründung: Hält der Oberste Gerichtshof entgegen dem ihn nach § 508a Abs 1 ZPO nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichtes die Revision mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage gemäß § 502 Abs 1 ZPO für nicht zulässig, kann sich die Zurückweisung der ordentlichen Revision auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Hält der Oberste Gerichtshof entgegen dem ihn nach Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO nicht bindenden Ausspruch ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Zweifamilienhaus H*****. Der Klägerin gehört die im ersten Obergeschoß des Hauses gelegene Wohnung top 2 mit einem von der Nordseite des Hauses aus begehbaren Garten, dem Beklagten die Erdgeschoß-Wohnung top 1 mit einem Garten, der unmittelbar von der Wohnung aus zugänglich ist. Das Wohnungseigentum an der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft wurde im Jahr 1958 von Rechtsvorgängern de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 24. Juni 1996 verstorbene Erblasserin hinterließ vier Kinder, die drei Kläger - von denen nur mehr der vormalige Erstkläger im Revisionsverfahren auftritt - und einen Sohn (im Folgenden nur Gemeinschuldner), dessen Masseverwalter im Konkurs über sein Vermögen (im Folgenden nur Masseverwalter) der nun Zweitbeklagte ist. Die Erblasserin hinterließ zwei Wohnungseigentumsanteile, jeweils verbunden mit dem Nutzungsrecht an einem Geschäftslokal an einem Haus ... mehr lesen...
Begründung: Gemeinsam mit ihrer am 17. April 1998 eingebrachten Ehescheidungsklage - das Verfahren ruht - begehrte die Klägerin u.a. die Erlassung einstweiliger Verfügungen zur Sicherung ihrer Aufteilungsansprüche in Ansehung bestimmter, ihrem Ehegatten gehöriger Kraftfahrzeuge (Kfz). Das Erstgericht erließ am 17. April 1998 die einstweilige Verfügung (EV) GZ 1 C 19/98z-2 (Beilage B; im Folgenden nur "Sicherungs-EV"), mit der dem Ehegatten der Klägerin bis zur rechtskräftigen Ents... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Wurde vom Berufungsgericht auf die behauptete Nichtigkeit eingegangen und diese verneint, ist eine Wahrnehmung in dritter Instanz nicht mehr möglich (RIS-Justiz RS0042981). 2. Im Übrigen betrifft die Entscheidung einen Einzelfall, bei dem sich das Berufungsgericht im Rahmen der oberstgerichtlichen Rechtsprechung zur Ersitzung von Schiabfahrten hält und ihm hiebei keine grobe Fehlbeurteilung unterlaufen ist: Zur Ersitzung... mehr lesen...
Begründung: Die am 11. 12. 1886 verstorbene Johanna P***** setzte in ihrem Testament die "Bezirksgemeinde des***** Gemeindebezirkes in Wien*****" zu ihrem Universalerben mit der Bestimmung ein, "dass die Zinsen dieses Erbvermögens ausschließlich zu wohltätigen Zwecken verwendet werden, und zwar nach Wahl und Entscheidung des jeweiligen Bezirksausschusses". Mit Stiftbrief der Stadt Wien vom 29. 3. 1894 wurde in Ausführung dieses Testamentes die "Johanna P***** - Wohltätigkeitsstiftun... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.) und 2.): Der betreibenden Partei wurde gegen die vormals verpflichtete GmbH mit Beschluss des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 7. Jänner 1999 zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 360.000 S sA u.a. die Exekution durch Zwangsverwaltung der Liegenschaft EZ 1671 KG ... bewilligt. Die mit Beschluss des Erstgerichts vom 19. Jänner 1999 zu TZ 92/99 bewilligte Anmerkung der Zwangsverwaltung ob der genannten Liegenschaft wurde zu TZ 807/99 am 2. März 1... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Der Kläger begehrt ua von den Beklagten die Immissionen von Rauch, Gasen und Gestank auf seine Liegenschaft durch Unterlassen des Betriebes von Holzkohlenmeilern auf der Liegenschaft der Beklagten oder andere geeignete Maßnahmen zu unterlassen. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 440 Grundbuch *****, zu deren Gutsbestand die Grundstücke Nr 262/1, 262/2 und 303 mit dem darauf errichteten Haus B*****, gehören. Auf dem Grundstück 262/1 verläuft entlang der Südgrenze ein rund 3,5 m breiter Privatweg, der nach Osten über die (nicht im Eigentum der Klägerin stehenden) Nachbargrundstücke 272/3 und 272/5 weiterführt und dann in den östlichen P*****weg auf Grundstück 2464 einmündet. Westlich des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der umfangreiche, von den Vorinstanzen festgestellte und damit für den Obersten Gerichtshof maßgebliche Sachverhalt lässt sich - soweit für das Revisionsverfahren noch von Wesentlichkeit - wie folgt zusammenfassen: Gegenstand des Verfahrens bildet eine hinsichtlich ihrer geografischen Lage aus dem
Spruch: näher ersichtliche Teilfläche von 400 m2 in Wien. Die Gesamtliegenschaft (einschließlich dieser Teilfläche) war 1924 von den Großeltern der beklagten Partei, K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist unter anderem Eigentümer zweier Grundstücke, die durch dazwischen liegendes öffentliches Gut getrennt werden. Auf diesem verlief früher ein sogenannter Feuerbach, der schon im 17. Jahrhundert der Versorgung mit Löschwasser zur Bekämpfung von Bränden diente. Das "Feuerbachl" wurde im Zuge des Anschlusses der umliegenden Häuser an das öffentliche Wassernetz in der Zeit zwischen 1890 und 1904 aufgelassen. Rechtsvorgänger des Klägers errichteten zwi... mehr lesen...
Begründung: Über die im Hälfteeigentum der Kläger stehenden landwirtschaftlich genutzten Liegenschaft - die sie vom Vater der Zweitklägerin übergeben erhalten hatten - führt ein in der Natur nur mehr teilweise ersichtlicher Weg, der im Grundbuch bis Dezember 1998 als öffentliches Gut ausgewiesen war und seither als freies Vermögen der beklagten Gemeinde ausgewiesen ist. Die Kläger begehren mit der am 26. 8. 1997 beim Erstgericht eingelangten Klage die Feststellung ihres Eigent... mehr lesen...