Norm: WRG §9 Abs2ABGB §480ABGB §1460
Rechtssatz: § 9 Abs 2 WRG ist keine die Ersitzung am Privatgewässern hindernde Sondervorschrift. Entscheidungstexte 1 Ob 275/03b Entscheidungstext OGH 12.10.2004 1 Ob 275/03b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119454 Dokumentnummer JJR_20041... mehr lesen...
Norm: ABGB §1460
Rechtssatz: Ein alpiner Verein bekundet den für die Ersitzung eines Wegerechts notwendigen Besitzwillen, wenn er durch seine Mitglieder oder andere für ihn tätige Personen einen von der Allgemeinheit begangenen Weg als Wanderweg markiert und betreut. Entscheidungstexte 4 Ob 96/04b Entscheidungstext OGH 04.05.2004 4 Ob 96/04b Veröff: SZ 2004/71 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1460
Rechtssatz: Die Benützung eines Weges aufgrund von verwandtschaftlichen oder rechtsgeschäftlichen Beziehungen schließt den für das Vorliegen von Besitz notwendigen Besitzwillen aus. Wer über das Grundstück geht, um den Eigentümer des Grundstücks zu besuchen, mit ihm ein Rechtsgeschäft abzuschließen oder das Rechtsgeschäft auszuführen, nimmt damit kein Recht auf Benützung des Weges in Anspruch. Entscheidungst... mehr lesen...