RS OGH 1996/8/22 1Ob512/96, 2Ob104/98b, 9Ob64/09s

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Veröffentlicht am 22.08.1996
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Norm

ABGB §312
ABGB §1460

Rechtssatz

Für die Ersitzung des Eigentumsrechts an einem Weg ist dessen Absperrung oder entsprechende Bezeichnung erforderlich, sodass andere von dessen Benützung ausgeschlossen oder doch darauf hingewiesen werden, dass sie diesen nur mit Zustimmung durch den Berechtigten benützen (vergleiche 6 Ob 691/89).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106315

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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