Norm: ABGB §1396 letzter Satz
Rechtssatz: Bei Auslegung des Inhalts der Drittschuldnererklärung ist § 915 ABGB sinngemäß anzuwenden. Jedenfalls dann, wenn sich aus der Erklärung ergibt, der Drittschuldner habe nur erklären wollen, ihm seien zur Zeit keine Einwendungen gegen die abgetretene Forderung bekannt, ist er berechtigt, mit zukünftig erst entstehenden Gegenforderungen aufzurechnen, selbst wenn ihm die Möglichkeit des Entstehens zukünftig... mehr lesen...
Norm: ABGB §1395ABGB §1396
Rechtssatz: Die Abtretungsanzeige ist Wissenserklärung. Ist die Abtretungsverständigung unrichtig, aber dem Zedenten zuzurechnen, so hat die Zahlung des Schuldners an den Scheinzessionar schuldbefreiende Wirkung, es sei denn, es hätte ein besonderer Anlaß - etwa widersprüchliche Abtretungsanzeigen oder ein (schließlicher) Widerspruch des Zedenten - eine Nachforschungsobliegenheit begründet. Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §1392 ffABGB §1396
Rechtssatz: Übertragungsbeschränkungen von Geschäftsanteilen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die außerhalb des Gesellschaftsvertrages in Nebenvereinbarungen begründet werden, wirken nicht absolut. Entscheidungstexte 7 Ob 2350/96f Entscheidungstext OGH 21.05.1997 7 Ob 2350/96f Veröff: SZ 70/98 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1395ABGB §1396VOG §1 Abs2VOG §12
Rechtssatz: Vom Leistungsanspruch des Geschädigten gemäß § 1 Abs 2 VOG gegenüber dem Bund ist aber der im § 12 VOG normierte Übergang von Ersatzansprüchen zu unterscheiden. Nach dieser Bestimmung geht der Anspruch des aus einem solchen Verbrechens Geschädigten, dem Leistungen nach diesem Gesetz erbracht werden, auf Ersatz des ihm durch die Handlung im Sinne des § 1 Abs 2 leg cit erwachsenen Schadens... mehr lesen...
Begründung: Am 6./13.3.1987 wurde Peter S***** vom klagenden Kreditverein ein Kredit von 850.000,-- S eingeräumt; zu dessen Sicherstellung wurde ein Rahmenzessionsvertrag auch für zukünftige Forderungen des Kreditnehmers gegen die Burghauptmannschaft abgeschlossen. Die Klägerin informierte die Burghauptmannschaft von diesem Vertrag, ohne aber den Zessionsvertrag in Abschrift oder Original anzuschließen. Aufgrund zweier Aufträge vom 1.10. und 13.10.1987 erbrachte Peter S***** Ins... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Alfred W***** hat im Dezember 1970 die Liegenschaft EZ***** erworben und im Jahre 1971 das darauf befindliche, schon vor dem Jahre 1851 erbaute Wohnhaus durch Erneuerung der straßenseitigen Front, Entfernung nichttragender Feuermauern und Einbau großer Fenster umbauen lassen, um es als Geschäfts(Möbel-)haus zu verwenden. Hofseitig wurde auch das Dach erneuert und ein später wieder ausgebauter Aufzug für den Möbeltransport eingebaut. Im weiteren fertigte er in de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eine Baugesellschaft erhielt von einem Bauherrn, der sich für die Planung, Bauaufsicht und Rechnungsprüfung eines Baumeisters bediente, am 28. Juli 1988 den Werkauftrag zur Errichtung eines Wohnhauses und trat der klagenden Bank (zur Sicherung eines am 24. August 1987 beurkundeten Kreditvertrages) am 23. August 1988 alle ihre bestehenden und künftigen "Forderungen respektive Ansprüche" aus diesem Werkauftrag ab. Der Bauherr nahm die Zession am 30. August 1988 zu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei Prüfung der Zulässigkeit der Revision ist das Revisionsgericht an einen Ausspruch des Berufungsgerichtes nach § 500 Abs 2 Z 3 ZPO nicht gebunden (§ 508a Abs 1 ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Rechtsansicht des Berufungsgerichtes über die Wirksamkeit der Abtre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Firma B*** mit dem Sitz in Sofia stehen gegen die Adolf D*** KG Forderungen für Warenlieferungen von S 839.955,75 (unter Berücksichtigung einer Teilzahlung von S 21.019,75; aus der Lieferung von Preiselbeeren) und S 1,116.000 (aus der Lieferung von Honig) zu. Die Firma B*** hat ihre Forderungen mit Zessionsvereinbarung vom 31.12.1982 (Beilage A) der klagenden Partei abgetreten, die von den beklagten Parteien Zahlung begehrt. Die Adolf D*** KG, deren Komple... mehr lesen...
Begründung: Mit Schreiben vom 21.Oktober 1980 räumte die S*** L***-H*** (im folgenden nur H***) der K***- U*** S*** A*** GesmbH (im folgenden nur GesmbH) zur weiteren Finanzierung des Bauvorhabens K*** UND S*** A*** einen Kredit von S 25. Mill. ein. Der Kredit wurde durch eine Hypothek auf der Liegenschaft der Kreditnehmerin EZ 702 der KG St.Johann im Pongau sichergestellt. Die K*** UND S*** A*** GesmbH &Co KG und die K*** UND S*** A*** GesmbH & Co Hotelerweiterungs-KG II ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1392 EABGB §1393 AABGB §1396
Rechtssatz: Jede echte Zession hat grundsätzlich zur Folge, dass der Zedent nicht mehr berechtigt ist, den Schuldner im eigenen Namen auf Zahlung zu klagen. Bei der "stillen" Abtretung ist der Zedent wie jeder sonstige indirekte Stellvertreter im eigenen Namen forderungslegitimiert, auch wenn dem anderen Teil bekannt ist, dass er für Rechnung eines anderen auftritt. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Miteigentümer der Liegenschaft EZ 1288 Grundbuch Hötting, auf welcher das Haus Höttinger Au 24, Mariahilfpark, Innsbruck errichtet ist. Mit dem schriftlichen Mietvertrag vom 20. März 1985 vermietete er der "H***-Bau-Sporthotel Entwicklungsgesellschaft mbH" und dem Beklagten die Geschäftsräume top. 4, 5 und 6 samt Kellerraum mit einer Verkaufsfläche von ca. 248 m2. Der Kläger begehrte vom Beklagten die Bezahlung von rückständigem Mietzins im Gesamtbetrag ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschlüssen des Handelsgerichtes Wien vom 3.6.1981, S 113/81-2, und vom 7.7.1981, S 142/81, wurde der Konkurs über die protokollierten Firmen P*** Pilzproduktion Gesellschaft m.b.H. & Co KG (im folgenden kurz P*** KG) und P*** Pilzproduktion Gesellschaft m.b.H. (im folgenden kurz P***) eröffnet. In beiden Verfahren wurde vorerst der Rechtsanwalt Dr. Friedrich S*** zum Masseverwalter bestellt. Nunmehr ist für die erstgenannte Firma der Erstkläger und fü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei stand mit der Gerald V*** Gesellschaft m.b.H. & W*** Internationale KraftwagenSpeditionsgesellschaft m.b.H. (im folgenden kurz Firma V*** & W*** genannt) von Mitte 1980 bis Jänner 1982 in Geschäftsverbindung, über deren Vermögen am 15.Februar 1982 das Ausgleichsverfahren und am 19.April 1982 (im Berufungsurteil auf Seite 2 (= AS 120) offenbar irrig: 11.Mai 1982) der Anschlußkonkurs eröffnet wurden. Die spätere Gemeinschuldnerin hatt... mehr lesen...