Begründung: Die Beklagte gewährte dem vom Kläger geführten Unternehmen im November 1999 im Rahmen der „Bürges-Jungunternehmerförderung" einen Kredit. Der Kläger akzeptierte zur Besicherung der Kreditforderung einen Wechsel und übernahm für die Kreditrückzahlung die Haftung als Bürge und Zahler. Die Bürges Förderungsbank GmbH übernahm unter Zugrundelegung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Ausfallsbürgschaft im Ausmaß von 80 % des Kreditbetrags. Aufgrund der Förderungsbedin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger beauftragten die Firma E***** GmbH (in der Folge: GmbH) mit der Errichtung eines Hauses. Die Abrechnung sollte nach den jeweiligen Bauabschnitten erfolgen. Für die Lieferung und Montage der Fenster inklusive Beschattung, Fensterbänke und Außenraffstores (Außenjalousien) bediente sich die GmbH der beklagten Partei als Subunternehmerin. Diese verrechnete der GmbH für die Lieferung und Montage der oben bezeichneten Elemente 18.556,22 EUR. Bei Zahlung im... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dipl.-Ing. Peter A*****, vertreten durch Dr. Christian Kurz und Mag. Johannes Götsch, Rechtsanwälte in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Hotel E***** KG, *****, vertreten durch Dr. Claus Hildebrand, Rechtsanwalt in Innsbruck, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1395ABGB §1396RAO §19 Abs1
Rechtssatz: § 19 Abs 1 RAO ist dahin zu interpretieren, dass nach Bevollmächtigung das Aufrechnungsrecht des Rechtsanwaltes trotz der davor erfolgten Verständigung von der Abtretung des Abrechnungsanspruches zu bejahen ist. Entscheidungstexte 8 Ob 92/06x Entscheidungstext OGH 22.02.2007 8 Ob 92/06x Beisatz: Hier: Aufrechnung des Honora... mehr lesen...
Norm: ABGB §1394ABGB §1396EO §36 Ab
Rechtssatz: Hat der Rechtsvorgänger des betreibenden Gläubigers diesem seine Forderung gegen den Verpflichteten zediert, so steht ein Exekutionsverzicht des Zedenten dem des betreibenden Gläubigers selbst gleich und bildet daher den Impugnationsgrund des § 36 Abs 1 Z 3 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 80/05v Entscheidungstext OGH 27.04.2005 3 Ob 8... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002ABGB §1396
Rechtssatz: Verleiht das Gesetz schon einer bloßen Wissenserklärung des Schuldners einer abgetretenen Forderung verbindliche Wirkung, so ist es sachgerecht, auf die Zurechnung einer deklarativen Schuldanerkenntniserklärung Dritter die - für Willenserklärungen geltenden - Regeln über die Stellvertretung analog anzuwenden. Entscheidungstexte 4 Ob 6/02i Entsc... mehr lesen...