RS OGH 2025/6/26 8Ob590/89; 11Os39/05b; 5Ob190/19f; 2Ob87/25w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.06.1989
beobachten
merken

Rechtssatz

Jede echte Zession hat grundsätzlich zur Folge, dass der Zedent nicht mehr berechtigt ist, den Schuldner im eigenen Namen auf Zahlung zu klagen. Bei der "stillen" Abtretung ist der Zedent wie jeder sonstige indirekte Stellvertreter im eigenen Namen forderungslegitimiert, auch wenn dem anderen Teil bekannt ist, dass er für Rechnung eines anderen auftritt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0032667

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten