Entscheidungen zu § 1330 Abs. 2 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

474 Dokumente

Entscheidungen 451-474 von 474

RS OGH 1957/9/25 1Ob208/57, 6Ob58/58, 6Ob611/87, 1Ob96/15x

Norm: ABGB §1330 Abs2 BII
Rechtssatz: Nach § 1330 Abs 2 ABGB wird nicht verlangt, daß eine tatsächliche Schädigung des Kredites, des Erwerbers oder des Fortkommens eingetreten ist, sondern es genügt die bloße "Gefährdung". Eine ungerechte Beurteilung wahrer Tatsachen fällt nicht unter § 1330 ABGB. Durch die Vorlage der Abschrift eines Briefes und dessen Verlesung in öffentlicher Gerichtsverhandlung ist das Moment der Verbreitung bereits verwirk... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.09.1957

RS OGH 1957/9/25 1Ob208/57

Norm: ABGB §1330 Abs2 BIV
Rechtssatz: Die Klage muß den geforderten Widerruf der verbreiteten, angeblich unwahren Tatsachen in concreto darstellen. Entscheidungstexte 1 Ob 208/57 Entscheidungstext OGH 25.09.1957 1 Ob 208/57 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0031930 Dokumentnummer ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.09.1957

RS OGH 1956/10/24 2Ob577/56 (2Ob585/56), 6Ob87/62 (6Ob88/62), 1Ob652/77 (1Ob653/77), 4Ob35/92, 6Ob14

Norm: ABGB §1330 Abs2 BIV
Rechtssatz: Was unter Widerruf zu verstehen ist, ist im Gesetze nicht gesagt. Nach dem Sprachgebrauch bedeutet Widerruf nichts anderes als die Zurücknahme einer Behauptung als unwahr. Entscheidungstexte 2 Ob 577/56 Entscheidungstext OGH 24.10.1956 2 Ob 577/56 Veröff: EvBl 1957/188 S 264 = ÖBl 1957,72 6 Ob 87/62 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.10.1956

RS OGH 1956/10/10 7Ob467/56

Norm: ABGB §1330 Abs2 BIAHG §1
Rechtssatz: Zur Anwendung des § 1330 Abs 2 ABGB für den Bereich des AHG. Entscheidungstexte 7 Ob 467/56 Entscheidungstext OGH 10.10.1956 7 Ob 467/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0031955 Dokumentnummer JJR_19561010_OGH0002_0070OB00467_5600000_00... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.10.1956

RS OGH 1956/10/3 7Ob491/56, 8Ob396/66, 4Ob320/77, 4Ob32/79, 1Ob36/89, 6Ob214/20v

Norm: ABGB §1330 Abs2 BIII
Rechtssatz: Was das subjektive Verhalten des Mitteilenden anlangt, so genügt es, wenn der Kläger beweist, daß die Unkenntnis des Beklagten von der Unwahrheit seiner Mitteilungen auf Fahrlässigkeit beruht. Entscheidungstexte 7 Ob 491/56 Entscheidungstext OGH 03.10.1956 7 Ob 491/56 Veröff: EvBl 1957/64 S 99 8 Ob 396/6... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.10.1956

RS OGH 1956/10/3 7Ob491/56

Norm: ABGB §1330 Abs2 BIII
Rechtssatz: Veröffentlichen in einer amerikanischen Zeitschrift, die sich auf Veröffentlichungen im "Wiener Kurier" stützen. Zur Frage der Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Tatsachenüberprüfung. Entscheidungstexte 7 Ob 491/56 Entscheidungstext OGH 03.10.1956 7 Ob 491/56 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.10.1956

RS OGH 1956/4/4 7Ob146/56

Norm: ABGB §1330 Abs2 BI
Rechtssatz: Keine Schadenersatzpflicht, wenn der Beklagte das, was ihm der Kläger selbst über seine Verhältnisse und seine Laufbahn erzählt, weiter berichtet. Entscheidungstexte 7 Ob 146/56 Entscheidungstext OGH 04.04.1956 7 Ob 146/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0031956 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.04.1956

RS OGH 1955/3/23 1Ob141/55, 1Ob213/57

Norm: ABGB §1330 Abs2 BII
Rechtssatz: Haftung des Kroatischen Kulturvereines für Eingabe an das Unterrichtsministeriums zum Zwecke der Diffamierung des Lektors für Kroatische Sprache an der Universität (herabsetzende Äußerungen - Werturteil - guter Glaube). Entscheidungstexte 1 Ob 141/55 Entscheidungstext OGH 23.03.1955 1 Ob 141/55 1 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.03.1955

RS OGH 1955/1/12 3Ob736/54, 7Ob56/69, 6Ob611/87, 6Ob328/00d, 9ObA32/06f

Norm: ABGB §1330 Abs2 BIV
Rechtssatz: Der Anspruch auf Widerruf setzt nicht nur Rechtswidrigkeit voraus, sondern überdies ein Fortwirken der Beeinträchtigung. Entscheidungstexte 3 Ob 736/54 Entscheidungstext OGH 12.01.1955 3 Ob 736/54 Veröff: EvBl 1955/411 S 675 7 Ob 56/69 Entscheidungstext OGH 30.04.1969 7 Ob 56/69 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.01.1955

TE OGH 1954/11/24 3Ob582/54

Nach dem unbestrittenen Sachverhalt verpflichtete sich der Kläger anläßlich der einvernehmlichen Auflösung eines Übereinkommens, wonach er für die Vermietung einer Wiederaufbauwohnung von der Beklagten eine Zinsvorauszahlung von 8000 S erhalten hatte, laut schriftlicher Vereinbarung vom 13. Feber 1953, diesen Betrag nach Fertigstellung und ehebaldigster Vermietung der Wohnung in monatlichen Teilzahlungen von mindestens 150 S an die Beklagte zurückzuzahlen. Am 14. April 1953 wurde die ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.11.1954

RS OGH 1954/11/24 3Ob582/54, 4Ob48/92, 6Ob24/17y, 6Ob102/17v

Norm: ABGB §1330 Abs2 BII
Rechtssatz: Verdachtsweise Behauptung eines betrügerischen Vorgehens in einer Anzeige reicht zur Herstellung des Tatbestandes des § 1330 Abs 2 ABGB hin. Nur unbestimmte Verdächtigungen allgemeiner Art fallen nicht unter diese Gesetzesstelle. Entscheidungstexte 3 Ob 582/54 Entscheidungstext OGH 24.11.1954 3 Ob 582/54 Veröff: SZ 27/298 = JBl 1955,147 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.11.1954

RS OGH 1954/11/24 3Ob582/54

Norm: ABGB §1330 Abs2 BIV
Rechtssatz: Widerruf und Veröffentlichung desselben nur im Falle der Verbreitung von kreditschädigenden Tatsachen, nicht auch bei nicht öffentlich vorgebrachter Mitteilung (Anzeigeerstattung). Entscheidungstexte 3 Ob 582/54 Entscheidungstext OGH 24.11.1954 3 Ob 582/54 Veröff: JBl 1955,147 = SZ 27/298 Eu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.11.1954

RS OGH 1954/11/3 2Ob610/54

Norm: ABGB §1330 Abs2 BII
Rechtssatz: Zum Fortkommen im Sinne des § 1330 Abs 2 ABGB ist auch die Möglichkeit für die Klägerin zu zählen, einen Amerikaner zu heiraten und mit ihm nach Amerika zu übersiedeln. Entscheidungstexte 2 Ob 610/54 Entscheidungstext OGH 03.11.1954 2 Ob 610/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.11.1954

RS OGH 1953/1/21 3Ob11/53, 5Ob702/82, 1Ob663/83, 6Ob114/00h

Norm: ABGB §1330 Abs2 BIII
Rechtssatz: Die Verbreitung wahrer Tatsachen, aus denen Schlußfolgerungen der im § 1330 Abs 2 ABGB angeführten Art gezogen werden können, fällt nicht unter diese Gesetzesstelle (vgl SZ 18/93). Wenn der Beklagte selbst aus einer richtigen Tatsache eine unrichtige Schlußfolgerung zieht, so fällt die unrichtige Beurteilung wahrer Tatsachen nicht unter § 1330 ABGB. Umso weniger aber ist er für Schlußfolgerungen verantwort... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.01.1953

RS OGH 1952/11/12 3Ob388/52, 2Ob371/55, 1Ob287/66, 1Ob87/71

Norm: ABGB §1330 Abs2 BIPresseG §29 Abs2PresseG §30 Abs4
Rechtssatz: Mögen auch die gesellschaftlichen Organe der beklagten GmbH (die Herausgeber, Eigentümer und Verleger jener Zeitung, in der die streitgegenständliche Veröffentlichung erfolgte) nach dem PresseG nicht verpflichtet gewesen sein, den Inhalt des inkriminierten Artikels zu prüfen, so ändert dies nichts an ihrer zivilrechtlichen Haftung. Vom verantwortlichen Redakteur, der lediglich... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.11.1952

TE OGH 1952/6/11 3Ob295/52

Das Erstgericht hat das auf Widerruf einer vom Beklagten um den 20. Mai 1950 gemachten Äußerung "auch die Firma F. soll in Ausgleich gegangen sein" und Veröffentlichung dieses Widerrufes gerichtete Klagebegehren kostenpflichtig abgewiesen. Auf die Berufung der klagenden Partei änderte das Berufungsgericht das Ersturteil im Sinne der Stattgebung des Klagebegehrens. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision des Beklagten zum Teil Folge und verurteilte den Beklagten nur zum Widerruf d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.06.1952

RS OGH 1952/6/11 3Ob295/52, 2Ob884/54, 1Ob442/61

Norm: ABGB §1330 Abs2 BIV
Rechtssatz: Wenn feststeht, daß die kreditgefährdende Äußerung nur einer einzigen Person zur Kenntnis gekommen ist, ist zwar auf Widerruf, nicht aber auf Veröffentlichung zu erkennen. Entscheidungstexte 3 Ob 295/52 Entscheidungstext OGH 11.06.1952 3 Ob 295/52 Veröff: SZ 25/169 2 Ob 884/54 Entscheidun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.06.1952

RS OGH 1950/4/5 3Ob157/50, 2Ob371/55, 6Ob62/62, 5Ob702/82, 1Ob663/83, 4Ob91/92, 6Ob295/03f

Norm: ABGB §1330 Abs2 BIII
Rechtssatz: Ein Schadenersatzanspruch nach § 1330 ABGB Abs 2 ABGB besteht nicht, wenn die Behauptungen der Beklagten sich im Wesen als wahr erwiesen und nur nebensächliche Behauptungen nicht erwiesen werden konnten. Entscheidungstexte 3 Ob 157/50 Entscheidungstext OGH 05.04.1950 3 Ob 157/50 Veröff: JBl 1950,341 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.04.1950

RS OGH 1948/12/29 3Ob455/48

Norm: ABGB §1330 Abs2 BIHGB §124
Rechtssatz: Die Gesellschafter einer OHG sind zur Klage wegen Widerrufes von den Kredit, den Erwerb oder das Fortkommen der Gesellschaft gefährdenden Äußerungen über die Gesellschaft im eigenen Namen legitimiert. Entscheidungstexte 3 Ob 455/48 Entscheidungstext OGH 29.12.1948 3 Ob 455/48 Veröff: JBl 1949,162 = SZ 21/170 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.12.1948

TE OGH 1948/12/29 3Ob455/48

Die Kläger, die die alleinigen Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft X. sind, begehren gemäß § 1330, Abs. 2 ABGB. die Verurteilung des Beklagten zum Widerrufe der Behauptung, die Firma X. sei durch die Nazi groß geworden, sie hätte ihre derzeitigen Betriebsräume nur durch ihre nazistischen Verbindungen erhalten, der Betrieb sei derzeit überhaupt nicht beschäftigt, und zur Abgabe einer Erklärung, daß er in Hinkunft jede Äußerung in diesem Sinne unterlassen werde. Das Prozeßg... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.12.1948

TE OGH 1947/5/28 1Ob350/47

Die gefährdete Partei beantragte, mittels einstweiliger Verfügung der Antragsgegnerin zu verbieten, gegenüber dritten Personen nachstehende Behauptungen aufzustellen: a) ihr Vater Dr. H. T. sei von 1920 bis 1938 Eigentümer von 92 Prozent der Aktien der S. A. G. gewesen, b) dieser Aktienbesitz sei ihm 1938 enteignet worden, c) seine Einwilligung hiezu sei erzwungen worden, d) Dr. F. N. (die gefährdete Partei) hätte ihrem Vater diese Aktien entzogen. Das Erstgericht hat die erbetene e... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.05.1947

RS OGH 1947/5/28 1Ob350/47, 3Ob433/55

Norm: ABGB §1330 Abs2EO §389 IIIAEO §389 VA
Rechtssatz: Für die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung eines Anspruches nach § 1330 Abs 2 ABGB ist nicht nur die Unwahrheit der verbreiteten Tatsache zu bescheinigen, sondern auch, daß der Verbreiter Kenntnis dieser Unwahrheit hatte oder haben mußte. Entscheidungstexte 1 Ob 350/47 Entscheidungstext OGH 28.05.1947 1 Ob 350... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.05.1947

RS OGH 1938/6/10 2Ob388/38, 6Ob6/18b, 6Ob88/19p

Norm: ABGB §1330 Abs2 BII
Rechtssatz: Zum Begriff der Gefährdung zählt nicht die Nachweisbarkeit eines Schadenseintrittes, sondern nur der Nachweis der Eignung der Äußerung, solche Nachteile herbeizuführen. Die Äußerung über die Ware des Klägers "was ist das für ein Dreck" ist hiezu geeignet. Entscheidungstexte 2 Ob 388/38 Entscheidungstext OGH 10.06.1938 2 Ob 388/38 Veröff: DREvBl 1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.06.1938

RS OGH 1932/2/23 2Ob207/32, 3Ob433/55, 5Ob702/82, 1Ob663/83

Norm: ABGB §1330 Abs2 BIII
Rechtssatz: Wer wegen Kreditgefährdung klagt, hat die Unwahrheit der Behauptungen des Gegners zu erweisen. Entscheidungstexte 2 Ob 207/32 Entscheidungstext OGH 23.02.1932 2 Ob 207/32 Veröff: SZ 14/67 3 Ob 433/55 Entscheidungstext OGH 14.09.1955 3 Ob 433/55 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.02.1932

Entscheidungen 451-474 von 474