Norm: ABGB §1113ABGB §1118 A1
Rechtssatz: Die Entbindung des Bestandgebers von der Rechtswirkung eines vereinbarten Kündigungsverzichts aus wichtigem Grund bei nicht unter die Anwendbarkeit des Mietrechtsgesetzes fallenden Bestandverhältnissen muss nicht notwendigerweise durch die Person des Bestandnehmers bedingt sein, können sich doch auch andere
Gründe: für die Unzumutbarkeit der weiteren Bindung an einen Kündigungsverzicht verwirklicht haben... mehr lesen...
Norm: ABGB §1113ZPO §560 AZPO §562 AZPO §567
Rechtssatz: Können die Rechtsfolgen des Erlöschens eines Bestandvertrages durch einen Übergabsauftrag im Sinne des § 567 Abs 1 ZPO durchgesetzt werden, so ist eine Kündigung zum Endtermin wesensmäßig ausgeschlossen. Entscheidungstexte 1 Ob 609/95 Entscheidungstext OGH 04.10.1995 1 Ob 609/95 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1113ZPO §567
Rechtssatz: Die Rechtsfolgen eines auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Bestandvertrags werden unter anderem durch einen vor Ablauf der Bestanddauer zu beantragender Übergabsauftrag im Sinne des § 567 ZPO, der prozessual der Kündigung nach §§ 560 ff ZPO gleicht, durchgesetzt. Entscheidungstexte 1 Ob 629/93 Entscheidungstext OGH 25.01.1994 1 Ob 629/93 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus K*****straße ***** in *****. Ferdinand P***** sen., der Bruder des Klägers und Vater der beklagten Parteien, war ebenfalls Hälfteeigentümer dieser Liegenschaft. Ihm war in einem Vergleich über die Benützung der Liegenschaft im Zuge des nach dem Tode des gemeinsamen Vaters geschlossenen Erbübereinkommens vom 18.3.1952 - damals wurden die Brüder je zu einem 1/4 Miteigentümer, nach dem Tode... mehr lesen...
Begründung: Mit Schenkungsvertrag vom 3.7.1974 schenkte Ing. Franz N*** seiner Tochter Christa N***, verehel. S***, das Haus Salzburg, Danklstraße 2 (Grundstück 437/38 Wiese, nunmehr EZ 2546 Grundbuch Maxglan) und drei im Punkt I 2. lit a bis c des Vertrages näher angeführte Eigentumswohnungen. Die Geschenknehmerin räumte ihrem Vater und ihrer Mutter Rosa N*** gemäß Punkt VI. Abs 1 des Vertrages "an dem Grundstück 437/38 Wiese der EZ 1967 KG Maxglan mit dem darauf errichteten Wohn... mehr lesen...
Norm: ABGB §521 CABGB §1113MRG §2 Abs1MRG §29 Abs1 Z3
Rechtssatz: Eine Vereinbarung, daß der Nutzungsberechtigte die Liegenschaft zur Erzielung eines Ertrages nutzen darf, hiebei aber so vorzugehen hat, daß keine über seinen Tod hinausgehenden Rechte entstehen dürfen, ist zwar denkbar, aber atypisch und ließe dann nur Verträge zu, deren Ende nicht kalendermäßig, sondern durch den Tod des Vermieters bestimmt ist; eine solche Vereinbarung ist nac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 151 KG Oberpullendorf, auf der sich das Haus Hauptstraße 108 (heute: 28) befindet. Der Beklagte ist aufgrund des Mietvertrages vom 9. April 1976 Hauptmieter des in dem Haus der klagenden Parteien gelegenen Gassenlokals samt anschließendem WC mit Waschgelegenheit im Gesamtausmaß von 85 m2 sowie einem Kellerabteil links vom Abgang. Mit der am 19. Juni 1986 beim Erstgericht eingelangten Klag... mehr lesen...
Norm: ABGB §1113ABGB §1114
Rechtssatz: Ein Mietvertrag mit unbedingtem Endtermin liegt vor, wenn der Vertrag nach dem Parteiwillen nach einer Vertragsdauer von zehn Jahren als aufgelöst zu betrachten ist; die Bestimmung, daß der Mieter das Mietobjekt (nach der Lösung des Mietvertrages auf Wunsch der Vermieter zu räumen habe, ist dabei nicht als bedungene vorläufige Aufkündigung im Sinne des § 1114 Satz 2 ABGB zu beurteilen, die den Mietvertrag ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1113ABGB §1116 AZPO §560 AMRG §29
Rechtssatz: Aus dem Abschluß eines Mietvertrages auf bestimmte Zeit folgt notwendigerweise die Bindung beider Vertragsteile für die vereinbarte Dauer. Es kann daher, mangels gegenteiliger Vereinbarung, weder der Vermieter noch der Mieter das Mietverhältnis vor der vereinbarten Zeit auflösen. Eines besonderen Kündigungsverzichts bedarf es diesfalls nicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 Ib1ABGB §1113ABGB §1118 A1ABGB §1118 C
Rechtssatz: Auch bei vereinbartem Kündigungsverzicht auf Lebenszeit des Bestandnehmers ist die Aufkündigung des Bestandvertrages möglich, wenn dem Bestandgeber aus wichtigen, in der Person des Bestandnehmers gelegenen Gründen die Fortsetzung des Bestandverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Ein solcher Grund kann auch in unleidlichem Verhalten im Sinne des § 19 Abs 2 Z 3 MG (nun § 30 Ab... mehr lesen...
Norm: ABGB §1113ABGB §1114MG §23 Abs1 E
Rechtssatz: Für Bestandverträge mit bestimmter Dauer über Eigentumswohnungen ist eine Kündigung zur Vertragsbeendigung nicht erforderlich und auch nicht zulässig, solche Verträge erlöschen gemäß § 1113 ABGB durch den Verlauf der Zeit. Gegenteiliges müßte gemäß § 1114 zweiter Satz ABGB vereinbart werden. Daher bedarf es auch bei Mietverträgen gemäß § 23 Abs 1 MG, sofern ein bestimmter Endtermin festgesetzt... mehr lesen...
Norm: ABGB §1113
Rechtssatz: Ist der Bestandvertrag wegen Ablaufes der vereinbarten Zeit erloschen (§ 1113 ABGB), kann der Bestandgeber gegen den Bestandnehmer mit Räumungsklage vorgehen. Entscheidungstexte 7 Ob 121/72 Entscheidungstext OGH 17.05.1972 7 Ob 121/72 Veröff: MietSlg 24160 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Norm: ABGB §1113
Rechtssatz: Gegen die Zulässigkeit eines Mietvertrages auf Lebensdauer des Bestandnehmers bestehen keine Bedenken. Entscheidungstexte 6 Ob 218/68 Entscheidungstext OGH 05.09.1968 6 Ob 218/68 Veröff: MietSlg 20176 1 Ob 154/72 Entscheidungstext OGH 05.07.1972 1 Ob 154/72 Veröff: MietSlg 24121/10 = JBl 1973... mehr lesen...
Norm: ABGB §1113ABGB §1114MG §21 Abs1 A5MG §23 B
Rechtssatz: (Sachverhalt: Mietvertrag auf sechs Monate; er enthält die Vereinbarung, daß auch innerhalb dieses Zeitraumes vierzehntägig gekündigt werden könne, und die Klausel, daß er sich um ein weiteres halbes Jahr verlängere, wenn nicht innerhalb des ersten Halbjahres gekündigt werde. - Vermieter kündigt fünf Wochen vor Ablauf der ersten sechs Monate ohne Angabe von Gründen außergerichtlich au... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CIIABGB §1113MG §23
Rechtssatz: In dem Eingehen einer Räumungsverpflichtung durch eine Person, die die Wohnung auf Grund eines familienrechtlichen Anspruches benützt, liegt der Verzicht auf die Geltendmachung der Einwendung dieses familienrechtlichen Benützungsanpruches gegen die auf die Räumungsverpflichtung gestützte Räumungsklage. Entscheidungstexte 7 Ob 488/56 Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1113MG §23
Rechtssatz: Die Erklärung des Bestandnehmers, im Falle des Verkaufes der Liegenschaft keine Schwierigkeiten zu bereiten, bedeutet die Zusage eines entgegenkommenden Verhaltens, aber nicht eine rechtsgültige Einwilligung zur Auflösung des Bestandvertrages. Entscheidungstexte 7 Ob 406/56 Entscheidungstext OGH 19.09.1956 7 Ob 406/56 Veröff: MietSlg 5275 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei beantragt in ihrer Kündigung, der beklagten Partei aufzutragen, bis 31. 5. 1956 um 24 Uhr das Haus D*****, heute P*****straße Nr. 93, mit allen darin enthaltenen Räumen und dem anschließenden Hof und Garten zu räumen. Sie führt aus, die Kündigungsbeschränkungen seien unanwendbar, weil der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen worden sei. Es werde aber jedenfalls der Kündigungsgrund nach § 19 Abs 1 MietG geltend gemacht, weil dringende öffent... mehr lesen...
Norm: ABGB §1113MG §19 Abs1
Rechtssatz: Mietverhältnisse, die vertragsgemäß nach Ablauf der Zeit ohne Kündigung erlöschen sollen, können nach mehr als halbjähriger Dauer nur aus wichtigen Gründen aufgelöst werden. Ein solcher liegt nicht vor, wenn der Vermieter ein ihm gehöriges Gebäude, in dem sich das Postamt befindet, für seine Betriebszwecke benötigt und das ohne Ersatzanbot gekündigte Gebäude für die Unterbringung des Postamtes zur Verfügu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IId2ABGB §1113ZPO §560 B
Rechtssatz: Die Bestanddauer kann auch durch ein dem Zeitpunkt nach ungewisses Ereignis bestimmt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 808/54 Entscheidungstext OGH 03.11.1954 1 Ob 808/54 1 Ob 154/72 Entscheidungstext OGH 05.07.1972 1 Ob 154/72 Veröff: MietSlg 24121/10 = JBl 1973,259 ... mehr lesen...
Das Prozeßgericht verurteilte den Beklagten zur Räumung des von diesem im Gasthofe des Klägers gemieteten Zimmers, da die Vermietung im Betriebe des Fremdenbeherbergungsgewerbes erfolgte. Das Berufungsgericht wies das Klagebegehren ab, wobei es die Rechtsmeinung vertrat, das Klagebegehren sei nicht schlüssig, da in der Klage behauptet werde, es sei zwischen den Streitteilen ein Mietvertrag abgeschlossen worden, weshalb das Bestandverhältnis nur durch Kündigung aufgehoben werden könne.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1113
Rechtssatz: Ein Bestandvertrag, dessen Ende mit dem Eintritt eines künftigen Ereignisses vereinbart wird, ist als Vertrag von bestimmter Dauer anzusehen. Entscheidungstexte 3 Ob 64/50 Entscheidungstext OGH 02.02.1950 3 Ob 64/50 Veröff: SZ 23/19 7 Ob 521/87 Entscheidungstext OGH 16.04.1987 7 Ob 521/87 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1113ABGB §1116ZPO §560
Rechtssatz: Zum Begriff der Jahreswohnung. Entscheidungstexte 3 Ob 424/32 Entscheidungstext OGH 10.06.1932 3 Ob 424/32 Veröff: SZ 14/122 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0026116 Dokumentnummer JJR_19320610_OGH0002_0030OB00424_3200000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IIeABGB §1113
Rechtssatz: Der Gastaufnahmevertrag ist in der Regel ein Tagzimmervertrag. Entscheidungstexte 1 Ob 1254/27 Entscheidungstext OGH 13.12.1927 1 Ob 1254/27 Veröff: SZ 9/310 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0024889 Dokumentnummer JJR_19271213_OGH0002_0... mehr lesen...