Norm
ABGB §1113Rechtssatz
Die Rechtsfolgen eines auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Bestandvertrags werden unter anderem durch einen vor Ablauf der Bestanddauer zu beantragender Übergabsauftrag im Sinne des § 567 ZPO, der prozessual der Kündigung nach §§ 560 ff ZPO gleicht, durchgesetzt.Die Rechtsfolgen eines auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Bestandvertrags werden unter anderem durch einen vor Ablauf der Bestanddauer zu beantragender Übergabsauftrag im Sinne des Paragraph 567, ZPO, der prozessual der Kündigung nach Paragraphen 560, ff ZPO gleicht, durchgesetzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0020731Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.11.2014