RS OGH 1956/10/10 7Ob488/56

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.10.1956
beobachten
merken

Norm

ABGB §863 CII
ABGB §1113
MG §23

Rechtssatz

In dem Eingehen einer Räumungsverpflichtung durch eine Person, die die Wohnung auf Grund eines familienrechtlichen Anspruches benützt, liegt der Verzicht auf die Geltendmachung der Einwendung dieses familienrechtlichen Benützungsanpruches gegen die auf die Räumungsverpflichtung gestützte Räumungsklage.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 488/56
    Entscheidungstext OGH 10.10.1956 7 Ob 488/56

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0015871

Dokumentnummer

JJR_19561010_OGH0002_0070OB00488_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten