Norm
ABGB §1113Rechtssatz
Können die Rechtsfolgen des Erlöschens eines Bestandvertrages durch einen Übergabsauftrag im Sinne des § 567 Abs 1 ZPO durchgesetzt werden, so ist eine Kündigung zum Endtermin wesensmäßig ausgeschlossen.Können die Rechtsfolgen des Erlöschens eines Bestandvertrages durch einen Übergabsauftrag im Sinne des Paragraph 567, Absatz eins, ZPO durchgesetzt werden, so ist eine Kündigung zum Endtermin wesensmäßig ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0079891Dokumentnummer
JJR_19951004_OGH0002_0010OB00609_9500000_001