Norm: ABGB §1095ABGB §1120GBG §9GBG §19
Rechtssatz: Die bücherliche Eintragung eines vom Fruchtnießers mit einem Dritten abgeschlossenen Bestandvertrags bedarf auch der Zustimmung des Eigentümers, weil durch die Eintragung das Kündigungsrecht eines Liegenschaftserwerbers eingeschränkt wird. Entscheidungstexte 5 Ob 142/17v Entscheidungstext OGH 26.09.2017 5 Ob 142/17v Veröff: SZ 20... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien sind je zur Hälfte grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ 8, GB *****. Diese Grundbuchseinlage besteht unter anderem aus den Grundstücken 79/8 landwirtschaftlich genutzt mit einer Fläche von 19.439 m², dem Grundstück 79/22 Baufläche (begrünt) mit 946 m² und dem Grundstück 79/23 Baufläche (begrünt) mit 885 m² und weist eine Gesamtfläche von 137.053 m² auf. Ob dieser Liegenschaft ist unter C-LNR 16 das Bestandrecht am Grundstück 79/8 bis 30.... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein eingetragenes Bestandrecht kann jedenfalls vor Ablauf der vertraglich festgelegten Bestandzeit gemäß § 136 GBG (nur) gelöscht werden, wenn die Auflösung des Bestandvertrags durch ein auf Räumung lautendes Urteil nachgewiesen wird. Der Tod des Bestandnehmers reicht für sich allein nicht zur Löschung des Bestandrechts im Grundbuch aus, weil es gemäß § 1116a ABGB zur Fortsetzung des eingetragenen Bestandverhältnisses kommt. Entscheidungstexte 5 Ob 258/08b Entsch... mehr lesen...
Norm: ABGB §1095ABGB §1116aGBG §136MRG §14
Rechtssatz: Ein eingetragenes Bestandrecht kann jedenfalls vor Ablauf der vertraglich festgelegten Bestandzeit gemäß § 136 GBG (nur) gelöscht werden, wenn die Auflösung des Bestandvertrags durch ein auf Räumung lautendes Urteil nachgewiesen wird. Der Tod des Bestandnehmers reicht für sich allein nicht zur Löschung des Bestandrechts im Grundbuch aus, weil es gemäß § 1116a ABGB zur Fortsetzung des einget... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind zu je 117/704 Anteilen, damit untrennbar verbunden das Wohnungseigentum an W 2, Miteigentümer der Liegenschaft EZ 56 GB *****. Die Beklagte ist zu 136/352 Anteilen Miteigentümerin dieser Liegenschaft, womit Wohnungseigentum an W 1 verbunden ist. Martin B***** ist zu 99/352 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft, damit untrennbar verbunden das Wohnungseigentum an W 3. Ursprünglich waren drei Brüder Miteigentümer der bezeichneten Liegenschaft, n... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft mit dem einzigen, 3.959 m2 großen Grundstück Nr 1824/2, das sie mit Mietvertrag vom 20. 10. 2006 an die Zweitantragstellerin vermietete. Unter Vorlage des Mietvertrags vom 20. 10. 2006 und einer Nachtragsvereinbarung vom 7. 3. 2008 beantragen die Antragstellerinnen die Einverleibung des Bestandrechts gemäß Punkt VI. sowie des Vorkaufsrechts gemäß Punkt XVII. je dieses Mietvertrags zugunsten der Zweitantragstelle... mehr lesen...
Norm: ABGB §1095GBG §3GBG §9WEG 2002 §4
Rechtssatz: Bei nachträglicher
Begründung: von Wohnungseigentum ist das bisher auf der gesamten Liegenschaft eingetragene Bestandrecht auf jene Wohnungseigentumsobjekte zu beschränken, die nach § 4 WEG 2002 vom Vertragsübergang auf den jeweiligen Wohnungseigentümer erfasst sind. Entscheidungstexte 5 Ob 138/08t Entscheidungstext OGH 26.08.2008 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §847ABGB §1095ABGB §1121EO §150EO §227GBG §12 Abs2LiegTeilg §3 Abs2
Rechtssatz: § 3 Abs 2 LiegTeilG ist auf verbücherte Bestandrechte auch dann nicht anzuwenden, wenn dem Grundbuch eine räumliche Beschränkung auf einen Teil der gesamten Liegenschaft zu entnehmen ist. Eine solche den Gegenstand des Bestandrechts einschränkende Vereinbarung ändert nichts am Umfang des dem Bestandnehmer nach §§ 150, 227 EO zustehenden Haftungsfonds. Di... mehr lesen...
Norm: ABGB §1095GBG §26GBG §32
Rechtssatz: Die „Eintragung" des Bestandrechts ähnelt nach ihrer Rechtswirkung eher einer Anmerkung denn einer Einverleibung. Der Umfang der dem Bestandnehmer aus dem Vertrag zustehenden Nutzungsrechte ändert sich durch die Eintragung des Bestandvertrags im Grundbuch nicht. Eine allgemein dingliche Wirkung gegenüber dritten Personen kommt der Eintragung des Bestandrechts nicht zu. Ob die durch den Bestandvertrag e... mehr lesen...
Norm: ABGB §472ABGB §1095ABGB §1121EO §150 Abs3EO §225EO §227EO §237 Abs3
Rechtssatz: Der Zuschlag an den Ersteher lässt die im Grundbuch einverleibten Dienstbarkeiten unberührt, wenn sie vom Ersteher nach § 150 EO ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen sind oder sonst (mit Anrechnung) im Meistbot volle Deckung finden. Entscheidungstexte 3 Ob 95/07b Entscheidungstext OGH 16.08... mehr lesen...
Norm: ABGB §1095ABGB §1121EO §150 Abs3EO idF EO-Nov 2000 §150 Abs1EO idF EO-Nov 2000 §146
Rechtssatz: Auch im Geltungsbereich der EO-Novelle 2000 ist an der bisherigen Rechtsprechung zu § 150 Abs 1 EO festzuhalten, dass eine im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeit nur dann ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen ist, wenn sie allen einverleibten Pfandrechten im Rang vorangeht. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn das verbücherte Wohnung... mehr lesen...
Norm: ABGB §1095GBG §19
Rechtssatz: 1) Die Judikatur, die nur solchen Bestandverträgen die Verbücherungsfähigkeit zuerkennt, deren zeitliche Dauer bestimmt oder zumindest bestimmbar ist (RZ 1937, 393; SZ 21/116; SZ 25/29; SZ 32/124; SZ 33/68; SZ 45/47), akzeptiert die Vertragsklausel, innerhalb einer bestimmten Frist nicht zu kündigen, als ausreichende zeitliche Bindung. 2) Die Eintragung eines Bestandrechts ist schon dann zuzulassen, wenn der ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1095ABGB §1444 Da
Rechtssatz: Die vom Berechtigten aus einem einverleibten Bestandrecht allein abgegebene Löschungserklärung reicht für die Löschung des Bestandrechtes nicht aus. Für die Wirksamkeit eines Verzichtes bedarf es dafür vielmehr der Zustimmung des Schuldners (Bestandgebers). Die Löschung des einverleibten Bestandrechtes hätte nämlich zur Folge, daß diese mit der Verbücherung verbundene Wirkung wegfiele. In dieser durch d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Josef S*** (Verpflichteter) war Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 172 Grundbuch KG 55304 Feuersang und Inhaber des darauf befindlichen Gasthausbetriebes "Alter Jagdhof" in Flachau, Feuersang 104, Mit Notariatsakt vom 30. Oktober 1986 schloß der Verpflichtete mit der Beklagten - deren einziger Geschäftsführer er ist - betreffend seinen gesamten Gasthausbetrieb den Unternehmenspachtvertrag (Beilage I), der erstmalig am 30. Oktober 2085 unter Einhaltung einer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c C1ABGB §1095ABGB §1121
Rechtssatz: Die Verbücherung eines Pachtvertrages ( Bestandvertrages ) schmälert die Haftungsgrundlage, die einem Ausgedingsberechtigten durch Einräumung eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes gesichert werden soll, wie deren Belastung durch ein dingliches Nutzungsrecht. Das eingeräumte dingliche Belastungs- und Veräußerungsverbot steht damit einer Vormerkung des Pachtvertrages entgegen. ... mehr lesen...
Begründung: Walter und Maria S*** sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 31 KG Hinterleiten, zu welcher unter anderen die Grundstücke 286, 287, 288/1, 288/2 und 289 je LN gehören und auf der unter C-LNR 1 a, 2 a und 3 a das Wohnungsrecht, das Ausgedinge und das Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten von Hermann und Johanna G*** aufgrund des Übergabsvertrages vom 1.10.1981 einverleibt sind. Am 9.9.1988 schlossen Walter und Maria S*** mit Johann R*** einen Pachtvert... mehr lesen...
Begründung: Für Zwecke eines Autobahnbaues wurden unter anderem größere Teile eines Grundstückes für dauernd lastenfrei enteignet erklärt, das als eine zur Schottergewinnung taugliche Sonderfläche im Freiland ausgewiesen ist. Die beiden Grundeigentümer hatten mit einem am 4. Juli 1978 geschlossenen Vertrag einer Handelsgesellschaft für die Zeit ab 1. Juli 1978 auf die Dauer von 30 Jahren das Recht zur Ausbeutung eines näher umschriebenen Grundstücksteiles als Schottergrube in Form... mehr lesen...
Norm: ABGB §1095GBG §9GBG §130
Rechtssatz: Wird ein Bestandrecht gemäß § 9 GBG verbüchert, beruht das Recht aber in Wahrheit auf einem Innominatkontrakt, ist das Grundbuch unrichtig, es liegt aber keine unzulässige Eintragung gemäß § 130 GBG vor. Entscheidungstexte 3 Ob 82/74 Entscheidungstext OGH 11.02.1975 3 Ob 82/74 5 Ob 20/18d Entsch... mehr lesen...
Mit der Behauptung, die Beklagte Maria L habe sich verpflichtet. In die Einverleibung der Mietrechte der Kläger ob der Liegenschaft EZ X iS des Mietvertrages vom 27. 6. 1967 einzuwilligen, sie weigere sich jedoch nunmehr, eine grundbuchsfähige Aufsandungserklärung abzugeben, beantragen die Kläger, die Beklagte schuldig zu erkennen, ihre Einwilligung zur Einverleibung dieser Bestandrechte zu erteilen. Die Beklagte bestritt das Klagevorbringen; sie behauptete, den Mietvertrag vom 27. 6.... mehr lesen...