RS OGH 2007/10/16 5Ob156/07p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.10.2007
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Norm

ABGB §847
ABGB §1095
ABGB §1121
EO §150
EO §227
GBG §12 Abs2
LiegTeilg §3 Abs2

Rechtssatz

§ 3 Abs 2 LiegTeilG ist auf verbücherte Bestandrechte auch dann nicht anzuwenden, wenn dem Grundbuch eine räumliche Beschränkung auf einen Teil der gesamten Liegenschaft zu entnehmen ist. Eine solche den Gegenstand des Bestandrechts einschränkende Vereinbarung ändert nichts am Umfang des dem Bestandnehmer nach §§ 150, 227 EO zustehenden Haftungsfonds. Die Abschreibung des vom Bestandrecht nicht erfassten Grundstücks (Grundstücksteils) bedarf daher der Zustimmung des Bestandnehmers. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Grundstück zur Errichtung eines Superädifikats in Bestand gegeben wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122788

Im RIS seit

15.11.2007

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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