RS OGH 2017/9/26 5Ob142/17v

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Veröffentlicht am 26.09.2017
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Norm

ABGB §1095
ABGB §1120
GBG §9
GBG §19

Rechtssatz

Die bücherliche Eintragung eines vom Fruchtnießers mit einem Dritten abgeschlossenen Bestandvertrags bedarf auch der Zustimmung des Eigentümers, weil durch die Eintragung das Kündigungsrecht eines Liegenschaftserwerbers eingeschränkt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131737

Im RIS seit

15.12.2017

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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