Norm
ABGB §1095Rechtssatz
Die bücherliche Eintragung eines vom Fruchtnießers mit einem Dritten abgeschlossenen Bestandvertrags bedarf auch der Zustimmung des Eigentümers, weil durch die Eintragung das Kündigungsrecht eines Liegenschaftserwerbers eingeschränkt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131737Im RIS seit
15.12.2017Zuletzt aktualisiert am
01.09.2020