§ 8 ZR-DBV Historische Daten

ZR-DBV - Zentrale Rufnummern-Datenbank Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Historische Daten betreffend Datenbanktransaktionen stehen für Datenbanknutzer für die vergangenen sechs Monate zur Abfrage bereit.
  2. (2)Absatz 2,Alle historischen Datenbanktransaktionen sind von der RTR-GmbH nach höchstens drei Jahren zu löschen.
In Kraft seit 01.12.2020 bis 31.12.9999
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